Ist Ihr Unternehmen berichtspflichtig? Berechnen Sie den Gender Pay Gap nach §§ 12, 15 EntgTranspG und prüfen Sie Berichts- und Prüfpflicht — inklusive EU-Richtlinie 2023/970 (Umsetzung Juni 2026).
Rechtsgrundlage
- § 15 EntgTranspG — Betriebliche Berichtspflicht (EntgTranspG) ↗
AG mit ≥500 MA: Bericht zur Entgeltgleichheit alle 3–5 Jahre (§ 15 EntgTranspG).
Gültig ab: 6. 7. 2017
- Art. 9 EU-Richtlinie 2023/970 — Lohntransparenz (EU 2023/970) ↗
Berichtspflicht ab 100 MA, GAP-Begründungspflicht ab 5 % ab Juni 2026.
Gültig ab: 7. 6. 2026
- § 12 EntgTranspG — Betriebliche Prüfverfahren (EntgTranspG) ↗
AG mit ≥200 MA: Betriebliche Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit (EVA, Logib).
Gültig ab: 6. 7. 2017
Betriebliche Entgeltprüfung 2026 — §§ 12, 15 EntgTranspG und EU-RL 2023/970
Betriebliche Entgeltprüfung nach §§ 12, 15 EntgTranspG
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verpflichtet Unternehmen ab 500 Beschäftigten zur regelmäßigen Berichterstattung über Entgeltgleichheit (§ 15) und empfiehlt ab 200 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren (§ 12). Der Rechner hilft, den Gender Pay Gap zu berechnen und die eigene Berichts- und Prüfpflicht zu ermitteln.
EU-Richtlinie 2023/970 — Neue Pflichten ab 2026
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie (Richtlinie 2023/970/EU) muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie verschärft die Pflichten erheblich: Berichtspflicht sinkt von 500 auf 100 Beschäftigte, Lücken über 5 % müssen begründet werden, und Beschäftigte erhalten neue Auskunfts- und Nachverhandlungsrechte.
Berechnung des Gender Pay Gap
Der bereinigte Gender Pay Gap (adjustiertes Lohngefälle) vergleicht Median-Entgelte für gleichwertige Tätigkeiten. Unbereinigt ist der GPG in Deutschland 2024 ca. 18 % (Destatis) — bereinigt ca. 6 %. Der Rechner berechnet den bereinigten Gap auf Vollzeitäquivalentbasis und zeigt, ob die EU-Schwelle von 5 % überschritten wird.
Empfohlene Prüfverfahren
Das BMFSFJ empfiehlt das EVA-Verfahren (Entgeltprüfverfahren) und das europäische Logib-Tool zur Selbstüberprüfung. Beide Verfahren sind kostenlos verfügbar und erzeugen eine dokumentierte Analyse, die in den Bericht nach § 15 EntgTranspG eingebaut werden kann.
Häufige Fragen zur betrieblichen Entgeltprüfung
Ab wann gilt die Berichtspflicht nach § 15 EntgTranspG?
Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten sind nach § 15 Abs. 1 EntgTranspG verpflichtet, alle 3 bis 5 Jahre einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. Börsennotierten Unternehmen und solchen mit mehr als 500 AN in Konzernverbindung gelten strengere Fristen. Mit der EU-Richtlinie 2023/970 sinkt ab 2026 die Grenze auf 100 Beschäftigte.
Was ist das betriebliche Prüfverfahren nach § 12 EntgTranspG?
AG mit mindestens 200 Beschäftigten sollen betriebliche Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit einsetzen (§ 12 EntgTranspG). Empfohlene Verfahren sind: das EVA-Verfahren (Entgelt-gleich-Verfahren des Bundesarbeitsministeriums) oder das europäische Logib-Tool. Die Prüfung ist freiwillig, schafft aber Dokumentation für den Bericht nach § 15 EntgTranspG.
Was ändert die EU-Richtlinie 2023/970 für deutsche Arbeitgeber?
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie 2023/970 muss bis 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Wichtige Änderungen: (1) Berichtspflicht ab 100 MA (statt 500), (2) Veröffentlichung des Gender Pay Gap, (3) bei Gap > 5 %: Begründungspflicht und Recht auf Nachverhandlung für Beschäftigte, (4) höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Entgelttransparenzpflichten.
Was muss der Bericht nach § 15 EntgTranspG enthalten?
Der Bericht muss gemäß § 15 Abs. 3 EntgTranspG umfassen: (1) Maßnahmen zur Gleichstellung, (2) Entgeltlücken und deren Ursachen, (3) Ziele und deren Erreichung, (4) Verhältnis Frauen zu Männern in verschiedenen Entgeltgruppen. In der Praxis enthält ein vollständiger Bericht Daten zu Median-Entgelten, Beförderungsquoten und Elternzeitnutzung.
Was bedeutet ein Gender Pay Gap von über 5 %?
Nach der EU-Richtlinie 2023/970 müssen Arbeitgeber ab 2026 Entgeltlücken von mehr als 5 % begründen. Wenn keine sachliche Rechtfertigung möglich ist (z. B. Qualifikation, Berufserfahrung, Marktlage), haben betroffene Beschäftigte ein Nachverhandlungsrecht. In Deutschland beträgt der bereinigte Gender Pay Gap ca. 6–7 % (Destatis 2024).
Welche Sanktionen drohen bei Verstoß gegen das EntgTranspG?
Das EntgTranspG sieht derzeit keine direkten Bußgelder für fehlende Berichte vor — jedoch können unterlassene Auskünfte (§ 10) oder diskriminierende Entgeltstrukturen zu Klagen nach § 15 AGG führen. Mit der EU-RL-Umsetzung 2026 werden härtere Sanktionen eingeführt: Mindestbußgelder für unterlassene Berichterstattung und Beweislastumkehr bei GAP-Streitigkeiten.