Berechnen Sie das steuerfreie Tagegeld für Ihre Auslandsdienstreise — mit länderspezifischen Pauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG und dem aktuellen BMF-Schreiben. Volle Reisetage werden mit 100%, An- und Abreisetage mit 50% der Länderpauschale angesetzt.
Auslandsreisekosten Tagegeld Rechner
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Auslandsverpflegungspauschalen; 24h-Satz und 50%-Satz für An-/Abreisetage
Gültig ab: 1. 1. 2014
- § 3 Nr. 13 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerfreiheit von Reisekostenerstattungen durch den Arbeitgeber
Gültig ab: 1. 1. 2014
Auslandsreisekosten Tagegeld 2026 – Steuerfreie Verpflegungspauschalen
Wer beruflich ins Ausland reist, hat Anspruch auf steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen — das sogenannte Auslandstagegeld. Grundlage ist § 9 Abs. 4a EStG, der die steuerliche Behandlung von Reisekosten regelt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht jährlich ein Schreiben mit länderspezifischen Pauschalen für mehr als 196 Länder weltweit. Diese Beträge sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie erstattet — oder als Werbungskosten absetzbar, wenn keine Erstattung erfolgt.
Wie wird das Auslandstagegeld berechnet?
Für jeden vollen Abwesenheitstag (mindestens 24 Stunden) gilt der volle länderspezifische Tagessatz. Für den An- und den Abreisetag — also den Tag, an dem die Reise beginnt, und den Tag, an dem sie endet — gilt jeweils 50% des Tagessatzes, unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitszeit. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG. Enthält eine Reise sowohl An-/Abreisetage als auch volle Reisetage, werden beide Kategorien separat addiert.
Länderspezifische Pauschalen — eine Auswahl
Die Höhe der Pauschalen hängt vom Zielland ab. Teurer Destinationen wie die Schweiz (93 €/Tag) oder Japan (67 €/Tag) haben höhere Beträge als günstigere Länder. Die USA liegen bei 65 €/Tag, Großbritannien bei 63 €/Tag, Frankreich bei 58 €/Tag. Für Länder, die nicht in der BMF-Tabelle aufgeführt sind, gilt ein Auffangwert. Die Beträge werden vom BMF regelmäßig an aktuelle Preisniveaus angepasst — maßgeblich ist stets das aktuell gültige BMF-Schreiben.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Werden während einer Dienstreise Mahlzeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt (z. B. Hotelfrühstück vom Arbeitgeber bezahlt), ist das Tagegeld zu kürzen: um 20% für das Frühstück und je 40% für Mittag- und Abendessen. Diese Kürzungsregelung gilt gleichermaßen für Inland- wie Auslandsreisen. Die Kürzung darf das Tagegeld jedoch nicht unter null senken — maximal wird auf 0 € reduziert.
Erstattung durch den Arbeitgeber vs. Werbungskostenabzug
Erstattet der Arbeitgeber das Tagegeld vollständig bis zur steuerfreien Höchstpauschale, ist die Zahlung lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei. Zahlt der Arbeitgeber nichts oder weniger als die Pauschale, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) geltend machen. Eine Doppelförderung — steuerfreie Erstattung und gleichzeitiger Werbungskostenabzug — ist ausgeschlossen.
Unterschied zur Inlandsdienstreise
Bei Inlandsdienstreisen gelten einheitliche Beträge: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 € bei 24 Stunden. Im Ausland sind die Pauschalen meist deutlich höher und variieren je nach Lebenshaltungskosten des Ziellandes. Beide Regelungen basieren auf § 9 Abs. 4a EStG, unterscheiden sich aber in der Höhe der anerkannten Beträge erheblich.
Häufige Fragen zum Auslandstagegeld 2026
Wie hoch ist das steuerfreie Tagegeld bei Auslandsdienstreisen?
Das steuerfreie Tagegeld variiert je nach Reiseland. Die Beträge werden durch BMF-Schreiben zu § 9 Abs. 4a EStG festgelegt. Beispiele: USA 65 €/Tag, Schweiz 93 €/Tag, Frankreich 58 €/Tag, Großbritannien 63 €/Tag, Japan 67 €/Tag.
Was gilt für An- und Abreisetage?
Für Tage, an denen die Dienstreise begonnen oder beendet wird (An- und Abreisetag), wird nur 50% der vollen Tagespauschale angesetzt. Bei einer Auslandsreise mit An- und Abreisetag gibt es also maximal 2 × 50% = den einfachen Tagessatz für diese beiden Tage.
Muss ich Belege für das Tagegeld einreichen?
Nein — das Tagegeld ist eine Pauschale. Es müssen keine Belege für tatsächliche Verpflegungskosten eingereicht werden. Der Arbeitnehmer erhält die Pauschale steuerfreì, unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben. Lediglich die Dienstreisetage müssen nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber das Tagegeld nicht zahlt?
Erstattet der Arbeitgeber das Tagegeld nicht, kann der Arbeitnehmer die Pauschale als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Tagegeld ist in diesem Fall abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Wie werden Mahlzeiten angerechnet?
Werden dem Arbeitnehmer während der Dienstreise Mahlzeiten gestellt (z. B. Frühstück im Hotel auf Kosten des Arbeitgebers), müssen Kürzungen vorgenommen werden: Frühstück 20%, Mittagessen 40%, Abendessen 40% des Tagesgelds. Dies gilt sowohl im In- als auch im Ausland.
Gibt es Unterschiede zwischen In- und Auslandsdienstreisen beim Tagegeld?
Ja. Im Inland gilt ein einheitlicher Satz (ab 8h Abwesenheit 14 €, ab 24h 28 €). Im Ausland gelten länderspezifische, in der Regel höhere Pauschalen, die das BMF jährlich per Schreiben aktualisiert und in einer umfangreichen Ländertabelle veröffentlicht.