§ 3 SokaSiG

Wie hoch ist Ihr monatlicher SOKA-BAU Beitrag? Unser Rechner berechnet den Urlaubskassenbeitrag (15,4 %) und die Berufsbildungsabgabe (0,4 %) nach § 3 SokaSiG — für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe. Monatlich und als Jahresbetrag.

SOKA-BAU Beitrag Rechner 2026

Baugewerbe Sozialkasse: 15,4 % Urlaubskasse + 0,4 % Berufsbildung nach § 3 SokaSiG

📊FÜR UNTERNEHMEN2 €
Letzte Aktualisierung: 24. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

SOKA-BAU Beiträge 2026 — Urlaubskasse und Berufsbildung

Was ist SOKA-BAU?

SOKA-BAU ist die Sozialkasse des deutschen Baugewerbes. Sie setzt sich zusammen aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse (ZVK). Das System wurde geschaffen, um den besonderen Herausforderungen der Baubranche zu begegnen: Saisonalität, häufige Arbeitgeberwechsel und die Sicherung des Berufsnachwuchses. Das Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz (SokaSiG) sichert seit 2017 die Rechtsgültigkeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags ab.

Beitragssätze 2026 im Detail

Der Gesamtbeitragssatz von 15,8 % der Bruttolohnsumme setzt sich zusammen aus: dem Urlaubskassenbeitrag von 15,4 % und der Berufsbildungsabgabe von 0,4 %. Beide Beiträge werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen — es gibt keinen Arbeitnehmeranteil. Grundlage ist § 3 Abs. 1 SokaSiG. Beitragspflichtig sind alle gewerblichen Arbeitnehmer, nicht jedoch Angestellte (Kaufleute, Techniker) mit eigenen Tarifverträgen.

Urlaubssicherung durch SOKA-BAU

Das Kernprinzip ist der branchenweite Urlaubsausgleich: Jeder Arbeitgeber zahlt 15,4 % der Bruttolöhne in die Urlaubskasse ein. Wenn ein Arbeitnehmer Urlaub nimmt, erhält er das Urlaubsgeld direkt von SOKA-BAU — unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber er aktuell beschäftigt ist. Auf der Baustelle im März kann ein anderer Arbeitgeber tätig sein als beim Urlaub im August. Dieses System verhindert, dass Bauarbeiter Urlaubsansprüche verlieren, wenn sie den Betrieb wechseln oder nach saisonaler Unterbrechung zurückkehren.

Meldepflichten und Konsequenzen

Bauunternehmen müssen die monatliche Bruttolohnsumme und die Anzahl der beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer an SOKA-BAU melden. Die Beiträge sind am 15. des Folgemonats fällig. Nichtmeldungen oder Falschangaben können zu Schätzungen, Mahnverfahren und erheblichen Nachzahlungen führen. Das SokaSiG stellt sicher, dass auch Betriebe ohne Tarifbindung an das System gebunden sind.

Häufige Fragen zum SOKA-BAU Beitrag

Was ist SOKA-BAU und wer ist beitragspflichtig?

SOKA-BAU ist die Sozialkasse des Baugewerbes, bestehend aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK). Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Baugewerbes mit Sitz in Deutschland, die überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführen (§ 1 SokaSiG). Das Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz (SokaSiG) sichert die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags.

Wie hoch sind die SOKA-BAU Beitragssätze 2026?

Der Urlaubskassenbeitrag beträgt 15,4 % der monatlichen Bruttolohnsumme. Hinzu kommt die Berufsbildungsabgabe von 0,4 %. Der Gesamtbeitrag beläuft sich damit auf 15,8 % der Bruttolohnsumme. Diese Sätze gelten nach § 3 Abs. 1 SokaSiG für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe. Für Angestellte und Poliere gelten andere Regelungen.

Wofür wird der Urlaubskassenbeitrag verwendet?

Der Urlaubskassenbeitrag (15,4 %) wird verwendet, um die Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe zu sichern. Da Bauarbeiter häufig den Betrieb wechseln, zahlen alle Arbeitgeber in eine gemeinsame Kasse ein, aus der das Urlaubsgeld direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird — unabhängig vom aktuellen Arbeitgeber. Das System garantiert die Mitnahme von Urlaubsansprüchen bei Arbeitgeberwechsel.

Was ist die Berufsbildungsabgabe?

Die Berufsbildungsabgabe (0,4 % der Bruttolohnsumme) finanziert die überbetriebliche Ausbildung im Baugewerbe — insbesondere die überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Berufsförderungswerke). Sie stellt sicher, dass auch kleine Baubetriebe ohne eigene Ausbildungskapazitäten zur Finanzierung des Berufsnachwuchses beitragen. Die Abgabe wird von SOKA-BAU eingezogen und an die Ausbildungsstätten weitergeleitet.

Wie wird der SOKA-BAU Beitrag gemeldet und abgeführt?

Betriebe melden die Bruttolohnsummen und Beschäftigungsdaten monatlich an SOKA-BAU. Die Beiträge sind jeweils am 15. des Folgemonats fällig. SOKA-BAU prüft die Meldungen und kann bei Nichtmeldung Schätzungen vornehmen. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen Mahnungen, Säumniszuschläge und ggf. Klagen vor dem Arbeitsgericht.

Weitere Rechner