§ 10 BEWACHV

Welchen Mindestlohn erhalten Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe 2026? Unser Rechner ermittelt den tätigkeitsspezifischen Branchenmindestlohn nach § 10 BEWACHV — von 14,00 €/Std. (allgemeine Bewachung) bis 23,40 €/Std. (Luftsicherheitskontrollstelle) — und berechnet Monats- und Jahresmindestlohn.

Bewachungsgewerbe Mindestlohn 2026

Branchenmindestlohn Sicherheitsgewerbe nach § 10 BEWACHV berechnen

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Bewachungsgewerbe Mindestlohn 2026 — § 10 BEWACHV

Branchenmindestlöhne im Sicherheitsgewerbe

Das Bewachungsgewerbe gehört zu den Branchen mit einem gesetzlichen Branchenmindestlohn. § 10 der Bewachungsgewerbe-Verordnung (BEWACHV) legt tätigkeitsspezifische Mindestentgelte fest, die bundeseinheitlich gelten und den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG deutlich übersteigen. 2026 reichen die Sätze von 14,00 €/Std. für allgemeine Bewachungstätigkeit bis zu 23,40 €/Std. für Kontrollstellen der Luftsicherheit.

Tätigkeitskategorien und Mindestlohnsätze 2026

Die BEWACHV unterscheidet nach dem Qualifikations- und Risikoprofil der Tätigkeit: Allgemeine Bewachungstätigkeit (Wach- und Sicherheitsdienst) erhält 14,00 €/Std. Türsteher und Kontrolleure in Vergnügungsstätten und bei Veranstaltungen erhalten 17,00 €/Std. Leitstellenoperatoren, die Sicherheitszentralen betreiben, erhalten 18,00 €/Std. Im besonders sicherheitssensiblen Luftsicherheitsbereich gilt für Servicekräfte (z.B. Einlasskontrolle) ein Satz von 22,13 €/Std. und für Kontrollstellen (Passagier- und Gepäckkontrolle nach LuftSiG) 23,40 €/Std.

Bundeseinheitliche Regelung seit 2021

Die BEWACHV 2019 hat die frühere Zersplitterung in Ost- und West-Tarife beendet. Seit dem vollständigen Inkrafttreten der Angleichung im Jahr 2021 gelten für alle Bundesländer dieselben Mindestlöhne. Unternehmen im Bewachungsgewerbe sind verpflichtet, mindestens diese Sätze zu zahlen — unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag besteht oder nicht. Verstöße können mit Bußgeldern nach dem MiLoG geahndet werden.

Geltungsbereich: Wer fällt unter die BEWACHV?

Die Verordnung gilt für alle Beschäftigten in Unternehmen, die einer Erlaubnis nach § 34a GewO bedürfen: Werkschutz, Objektschutz, Personenschutz, Wachdienste, Revierfahrdienste, Notruf- und Serviceleitstellen sowie Sicherheitsdienste an Flughäfen gemäß § 5 LuftSiG. Ausgenommen sind staatliche Stellen (Polizei, Bundeswehr, Ordnungsämter) sowie ehrenamtliche Ordnerdienste ohne gewerblichen Charakter.

Monatslohn und Jahreslohn berechnen

Der monatliche Mindestlohn ergibt sich aus dem jeweiligen Stundensatz multipliziert mit den vereinbarten Arbeitsstunden. Bei Vollzeit (160 Std./Monat) ergeben sich folgende Mindestmonatslöhne 2026: allgemeine Bewachung 2.240 €, Türsteher 2.720 €, Leitstellenoperator 2.880 €, Luftsicherheit Service 3.540,80 €, Luftsicherheitskontrollstelle 3.744 €. Im Jahr multiplizieren sich diese Beträge mit 12, ergeben also 26.880 € bis 44.928 € Jahres-Mindestentgelt je nach Kategorie.

Häufige Fragen zum Bewachungsgewerbe-Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn im Bewachungsgewerbe 2026?

Der Branchenmindestlohn im Bewachungsgewerbe 2026 beträgt je nach Tätigkeitskategorie: Allgemeine Bewachungstätigkeit 14,00 €/Std., Türsteher/Kontrolleure 17,00 €/Std., Leitstellenoperatoren 18,00 €/Std., Servicekräfte im Luftsicherheitsbereich 22,13 €/Std. und Kontrollstellen der Luftsicherheit 23,40 €/Std.

Was regelt § 10 BEWACHV?

§ 10 der Bewachungsgewerbe-Verordnung (BEWACHV) legt tätigkeitsspezifische Mindestentgelte für das Bewachungsgewerbe fest. Diese Branchenmindestlöhne gelten bundeseinheitlich und haben Vorrang vor dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG, sofern sie höher sind.

Gilt der Bewachungsgewerbe-Mindestlohn in ganz Deutschland?

Ja, seit der Neufassung der BEWACHV 2019 gelten bundeseinheitliche Mindestlöhne für das Sicherheitsgewerbe. Die früheren Ost-West-Unterschiede wurden schrittweise angeglichen. Seit 2021 gibt es keine regionalen Differenzierungen mehr — die Sätze gelten für alle Bundesländer gleich.

Wer fällt unter das Bewachungsgewerbe nach BEWACHV?

Unter die BEWACHV fallen alle Unternehmen und Beschäftigten im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO: Werkschutz, Objektschutz, Personenschutz, Sicherheitsdienste, Türsteher, Stadtstreifendienste sowie Sicherheitskräfte im Luftsicherheitsbereich (§ 5 LuftSiG). Nicht erfasst sind staatliche Stellen (Polizei, Bundeswehr) und Werkschutzorganisationen ohne gewerblichen Charakter.

Wie berechnet sich der monatliche Mindestlohn im Wachdienst?

Der monatliche Mindestlohn ergibt sich aus dem Stundensatz multipliziert mit den monatlichen Arbeitsstunden. Bei einer 40-Stunden-Woche (ca. 173 Std./Monat) und allgemeiner Bewachungstätigkeit (14,00 €/Std.) ergibt sich ein Monats-Mindestlohn von 2.422 €. Der Jahreswert beträgt dann 29.064 €.

Ist der Bewachungsgewerbe-Mindestlohn höher als der gesetzliche Mindestlohn?

Ja, für alle Kategorien gilt der Branchenmindestlohn nach BEWACHV, der deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (12,82 €/Std. ab 2025) liegt — bei allgemeiner Bewachungstätigkeit sind es 14,00 €/Std., in Spezialbereichen bis zu 23,40 €/Std. Es gilt stets der höhere Betrag.

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