Berechnen Sie den tariflichen Mindestlohn in der Gebäudereinigung nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag (RTV). Der Stundenlohn richtet sich nach der Lohngruppe: von 13,50 €/Std. für Innenreinigung bis 16,70 €/Std. für Maschinenführer.
Gebäudereinigung Mindestlohn Rechner 2026
Tariflicher Mindestlohn nach Lohngruppe (RTV Gebäudereinigung)
Rechtsgrundlage
- § 2 Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung 2024) ↗
Allgemeinverbindlicher Mindestlohn Gebäudereinigung nach Lohngruppe
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ↗
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen — Mindestlohn in der Gebäudereinigung
Gültig ab: 24. 4. 2009
Mindestlohn Gebäudereinigung 2026 — Tarifvertrag und Lohngruppen
Die Gebäudereinigungsbranche gehört zu den Sektoren mit einem tariflich festgelegten branchenspezifischen Mindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Grundlage ist der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk (RTV), der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies bedeutet: Alle Arbeitgeber in der Branche müssen die Tarifsätze zahlen — unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.
Die Lohngruppen im Überblick
Der Tarifvertrag unterscheidet verschiedene Lohngruppen je nach Tätigkeit:
- Lohngruppe 1 (13,50 €/Std.) — Innenreinigungsarbeiten (Büros, Treppenhäuser, Sanitäranlagen)
- Lohngruppe 2 (13,50 €/Std.) — Außenreinigungsarbeiten (Gehwege, Parkplätze, Außenanlagen)
- Lohngruppe 4 (15,01 €/Std.) — Glas- und Fassadenreinigung (Schaufenster, Glasdächer, Fassaden)
- Lohngruppe 6 (16,70 €/Std.) — Maschinenführer, Vorarbeiter, qualifizierte Spezialreinigung
Allgemeinverbindlicherklärung nach AEntG
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nach § 5 TVG i. V. m. dem AEntG bewirkt, dass der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Branche gilt — auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind. Dies schützt Arbeitnehmer vor Lohndumping durch Unternehmen aus Niedriglohnländern.
Berechnung des Monatslohns
Für die Umrechnung von Stunden- auf Monatslohn wird der Faktor 4,333 Wochen pro Monat verwendet (365 Tage ÷ 12 Monate ÷ 7 Tage). Bei 40 Stunden pro Woche und einem Stundenlohn von 13,50 € ergibt sich ein Mindest-Monatslohn von ca. 2.340 € brutto.
Minijob in der Gebäudereinigung
Auch Minijobber in der Gebäudereinigung haben Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn. Bei der Minijobbasis von 556 € Verdienst pro Monat können Reinigungskräfte in Lohngruppe 1 maximal etwa 41 Stunden pro Monat arbeiten. Arbeitgeber müssen darauf achten, die 556-€-Grenze bei der Stundenplanung einzuhalten.
Kontrolle durch Zoll und Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Einhaltung der Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk wird vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrolliert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 500.000 € bestraft werden. Arbeitgeber sind zur Dokumentation der Arbeitszeiten verpflichtet.
Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Gebäudereinigung
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Der tarifliche Mindestlohn in der Gebäudereinigung beträgt 2026 für Lohngruppe 1 und 2 (Innen- und Außenreinigung) 13,50 €/Stunde, für Lohngruppe 4 (Glas- und Fassadenreinigung) 15,01 €/Stunde und für Lohngruppe 6 (Maschinenführer und Vorarbeiter) 16,70 €/Stunde.
Ist der Tarifvertrag Gebäudereinigung allgemeinverbindlich?
Ja. Der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk ist nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeinverbindlich erklärt worden. Das bedeutet, er gilt für alle Arbeitgeber in der Branche — unabhängig davon, ob sie Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder nicht.
Was ist der Unterschied zwischen dem tariflichen Mindestlohn und dem gesetzlichen Mindestlohn?
Der tarifliche Mindestlohn in der Gebäudereinigung (13,50 €/Std. für Gruppe 1) liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Arbeitgeber in der Gebäudereinigung müssen den höheren tariflichen Satz zahlen. Der gesetzliche Mindestlohn bildet nur die absolute Untergrenze.
Welche Tätigkeiten fallen unter Lohngruppe 4 (Glasreinigung)?
Zur Lohngruppe 4 gehören Beschäftigte, die Glasreinigungsarbeiten und Fassadenreinigungen ausführen, also z. B. Schaufenster, Fenster, Glasfassaden und ähnliche Flächen reinigen. Diese Tätigkeit erfordert besondere Kenntnisse (z. B. Arbeit auf Leitern, spezielle Reinigungsmethoden) und wird daher höher entlohnt.
Gilt der Tarifvertrag auch für Minijobber in der Gebäudereinigung?
Ja. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag gilt auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Auch Reinigungskräfte auf Minijobbasis müssen mindestens den tariflichen Stundenlohn ihrer Lohngruppe erhalten. Bei 13,50 €/Stunde und dem Minijob-Limit von 556 € brutto können sie maximal ca. 41 Stunden/Monat arbeiten.
Wie wird der Monatslohn aus dem Stundenlohn berechnet?
Der Monatslohn ergibt sich aus dem Stundenlohn multipliziert mit den Wochenstunden und dem Faktor 4,333 (Wochen pro Monat). Dieser Faktor ergibt sich aus 365 Tagen / 12 Monate / 7 Tage = 4,333 Wochen/Monat.