Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld nach § 103 SGB III. Erfahren Sie, wie viel KUG Ihnen bei einem Entgeltausfall zusteht — basierend auf Ihrem durchschnittlichen monatlichen Entgelt und dem Leistungssatz (60 % oder 67 %).
Rechtsgrundlage
- § 103 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Kurzarbeitergeld für Heimarbeiter — Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung
Gültig ab: 1. 1. 2019
- § 105 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Höhe des Kurzarbeitergeldes — 60 % allgemein, 67 % mit Kind(ern)
Gültig ab: 1. 1. 2019
- § 153 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Bemessung des Kurzarbeitergeldes — SV-Pauschale
Gültig ab: 1. 1. 2019
Kurzarbeitergeld für Heimarbeiter nach § 103 SGB III
Das Kurzarbeitergeld für Heimarbeiter stellt eine Sonderregelung im Sozialgesetzbuch III dar, die speziell für Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen konzipiert wurde. Heimarbeiter sind Personen, die in eigens bestimmter Heimstätte oder in einer Betriebsstätte in der Nähe des Wohnsitzes für einen Auftraggeber arbeiten, wobei die Arbeitszeit und -organisation weitgehend selbst bestimmt wird. Wenn diesen Personen Auftragsmangel droht, kann das KUG nach § 103 SGB III eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen.
Anders als bei der regulären Kurzarbeit für abhängig Beschäftigte richtet sich das KUG für Heimarbeiter nach dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt aus der Heimarbeit und dem konkreten Entgeltausfall. Die Berechnung verwendet eine pauschalierte Netto-Formel: Vom Bruttoentgelt werden 20 % Sozialversicherungspauschale und 14 % pauschale Lohnsteuer (analog zu Steuerklasse IV) abgezogen, um das anspruchsberechtigende Nettoentgelt zu ermitteln. Dieser Nettobetrag wird dann mit dem Leistungssatz multipliziert.
Der Leistungssatz beträgt nach § 105 SGB III grundsätzlich 60 % des Nettoentgelts. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten einen erhöhten Leistungssatz von 67 %. Für Heimarbeiter gelten dieselben Sätze — ein erhöhter Satz wird gewährt, wenn der Heimarbeiter mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG hat, für das ihm ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 zusteht.
Die Antragstellung auf KUG für Heimarbeiter erfolgt bei der zuständigen Agentur für Arbeit am Wohnort. Der Heimarbeiter muss nachweisen, dass die ungünstige Auftragslage auf einem wirtschaftlichen Grund beruht und voraussichtlich mindestens drei Monate andauern wird. Der vorliegende Rechner liefert eine erste Orientierung über die zu erwartende KUG-Leistung.
Häufig gestellte Fragen zum KUG für Heimarbeiter
Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Heimarbeiter nach § 103 SGB III?
Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen haben Anspruch auf KUG, wenn ihnen Heimarbeit infolge eines erheblichen Arbeitsausfalls vorenthalten wird. Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn die verfügbare Heimarbeit um mindestens 10 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten drei Monate zurückgeht.
Wie wird das KUG für Heimarbeiter berechnet?
Das KUG für Heimarbeiter beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kindern) des pauschalierten Nettoentgelts, das dem Heimarbeiter durch den Ausfall der Heimarbeit entgeht. Das Nettoentgelt wird pauschaliert berechnet (Brutto abzüglich 20 % Sozialversicherungspauschale und 14 % Lohnsteuer-Pauschale).
Was bedeutet der Begriff "erheblicher Arbeitsausfall"?
Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn dem Heimarbeiter Heimarbeit infolge eines wirtschaftlichen Grundes vorenthalten wird und die ungünstige Auftragslage voraussichtlich mindestens drei Monate andauert. Saisonale Schwankungen gelten nicht als wirtschaftlicher Grund.
Wie unterscheidet sich das KUG für Heimarbeiter vom normalen KUG?
Im Unterschied zum KUG für Arbeitnehmer wird für Heimarbeiter kein individueller Tagessatz berechnet, sondern das KUG auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Entgelts und des prozentualen Entgeltausfalls ermittelt. Die Berechnung erfolgt für Heimarbeiter nach § 103 SGB III.
Welche Rolle spielen die regelmäßigen Arbeitsstunden bei der KUG-Berechnung?
Die regelmäßigen Arbeitsstunden pro Woche fließen nicht direkt in die KUG-Berechnung ein, dienen aber als Kontextinformation für die Beurteilung des Umfangs der Heimarbeit und sind bei der Antragstellung anzugeben.
Können Heimarbeiter auch Transferkurzarbeitergeld erhalten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Heimarbeiter Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III erhalten, wenn sie an Transfermaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit teilnehmen.