Berechnen Sie die Prüfungsgebühren und Gesamtkosten für die Meisterprüfung im Kosmetiker-Handwerk. Der Rechner berücksichtigt alle vier Prüfungsteile gemäß KosmetikermstrV (Praktischer Teil, Fachtheorie, BWL/Recht, Ausbildereignung), regionale Gebührenunterschiede und geschätzte Vorbereitungskosten.
Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kosmetiker-Handwerk (KosmetikermstrV) ↗
Anwendungsbereich und Meisterprüfungsberufsbild Kosmetiker
Gültig ab: 1. 4. 2008
- § 45 Handwerksordnung (HwO) ↗
Meisterprüfung — allgemeine Regelungen und Zulassungsvoraussetzungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 51a Handwerksordnung (HwO) ↗
Befreiung von Prüfungsteilen und Anrechnungsmöglichkeiten
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Der Meisterbrief im Kosmetiker-Handwerk ist ein anerkannter Qualifikationsnachweis und berechtigt zur selbstständigen Tätigkeit und zur Ausbildung von Lehrlingen. Die Kosmetiker-Meisterprüfungsverordnung (KosmetikermstrV) regelt den Aufbau und die Anforderungen der Prüfung in vier Teilen. Die Handwerkskammern setzen die Prüfungsgebühren regional fest, weshalb die Kosten je nach Bundesland und Kammerbezirk erheblich variieren können.
Die vier Prüfungsteile im Überblick
Teil I (praktischer Teil) prüft die berufsspezifischen Fertigkeiten: Gesichtsbehandlung, Make-up, Körperpflegemaßnahmen und Beratung. Dieser Teil ist der aufwendigste und kostenintensivste. Teil II (fachtheoretischer Teil) umfasst Kosmetikwissen, Dermatologie, Inhaltsstoffkunde und Hygiene. Teil III prüft Betriebswirtschaft, Buchführung, Steuerrecht und kaufmännische Grundlagen. Teil IV (Ausbildereignung/AEVO) bescheinigt die Fähigkeit zur Berufsausbildung und kann bei bereits bestandener Ausbildereignungsprüfung erlassen werden.
Förderung und Meister-BAföG
Die Meisterprüfung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die wichtigste Förderung ist das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es gewährt einen Kostenzuschuss von bis zu 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der verbleibende Betrag kann als zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Darüber hinaus können Arbeitnehmer unter Umständen Bildungsurlaub nach Landesrecht in Anspruch nehmen. Die Agentur für Arbeit kann bei bestimmten Voraussetzungen Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse ausstellen.
Häufig gestellte Fragen zur Meisterprüfung im Kosmetiker-Handwerk
Aus welchen Prüfungsteilen besteht die Meisterprüfung im Kosmetiker-Handwerk?
Die Meisterprüfung im Kosmetiker-Handwerk besteht nach der KosmetikermstrV aus vier Teilen: Teil I (praktischer Teil — Kosmetikbehandlungen, Gesichtsbehandlung, Make-up), Teil II (fachtheoretischer Teil — Kosmetikwissen, Dermatologie, Produktkunde), Teil III (Betriebswirtschaft, Recht und Steuern — Unternehmensführung, HGB, Steuerrecht) und Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik — Ausbildereignungsprüfung AEVO). Alle vier Teile müssen bestanden werden, um den Meistertitel zu erhalten.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren für die Kosmetiker-Meisterprüfung?
Die Prüfungsgebühren werden von den Handwerkskammern (HWK) regional festgesetzt und variieren daher. Typische Richtwerte liegen bei: Teil I (praktisch) 650–1.200 €, Teil II (fachtheoretisch) 400–700 €, Teil III (BWL/Recht) 300–600 €, Teil IV (Ausbildereignung) 200–400 €. Gesamtgebühren für alle vier Teile liegen typischerweise zwischen 1.500 und 2.900 €. Hinzu kommen Vorbereitungskosten für Lehrgänge, die weitere 1.000 bis 3.000 € betragen können.
Kann ich einzelne Prüfungsteile der Kosmetiker-Meisterprüfung überspringen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Prüfungsteile anerkannt oder erlassen werden. Gemäß § 51a HwO kann die Handwerkskammer eine Befreiung von bestimmten Teilen gewähren, wenn vergleichbare Abschlüsse vorliegen. Teil IV (Ausbildereignung/AEVO) wird häufig erlassen, wenn bereits eine gültige Ausbildereignungsprüfung abgelegt wurde. Hochschulabschlüsse können in Einzelfällen zur Befreiung von Teil III führen.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für die Meisterprüfung Kosmetiker?
Die wichtigste Förderung ist das Meister-BAföG (Aufstiegs-BAföG) nach dem AFBG: Es bezuschusst bis zu 50 % der Lehrgangskosten (unabhängig vom Einkommen) und bis zu 50 % der Prüfungsgebühren. Der Rest ist als zinsgünstiges Darlehen erhältlich. Selbstständige und abhängig Beschäftigte können Aufstiegs-BAföG beantragen. Weitere Möglichkeiten: Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Qualifizierungsmaßnahmen nach § 82 SGB III sowie ggf. Bildungsurlaub nach Landesrecht.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Kosmetiker-Meisterprüfung?
Die Vorbereitungszeit hängt von der gewählten Lehrgangsform ab. Vollzeitlehrgänge dauern in der Regel 12 bis 18 Monate, Teilzeitlehrgänge 18 bis 36 Monate. Einzelne Teile können auch separat und zeitlich gestaffelt abgelegt werden. Die Meisterprüfung muss innerhalb von 10 Jahren abgeschlossen werden, nachdem der erste Teil bestanden wurde. Empfohlen wird eine intensive Vorbereitung über mindestens 6 Monate für jeden berufskundlichen Prüfungsteil.
Wo kann ich die Kosmetiker-Meisterprüfung ablegen?
Die Meisterprüfung wird von den regional zuständigen Handwerkskammern (HWK) abgenommen und organisiert. In Deutschland gibt es 53 Handwerkskammern, die alle die Kosmetiker-Meisterprüfung anbieten. Die Prüfung muss bei der HWK des Kammerbezirks abgelegt werden, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder Betriebssitz hat. Eine Zulassung zur Prüfung kann unter Umständen auch bei einer anderen HWK beantragt werden.