Berechnen Sie Ihren Mindestlohnanspruch in der Gebäudereinigung. Der Tarifvertrag über Mindestlöhne in der Gebäudereinigung (TV Mindestlohn) ist allgemeinverbindlich und gilt für alle gewerblichen Beschäftigten der Branche. Für 2026 gelten: Lohngruppe 1 (Innenreinigung) 15,00 €/h, Lohngruppe 6 (Glas-/Fassadenreinigung) 18,40 €/h.
Mindestlohn Gebäudereinigung Rechner 2026
Branchenmindestlohn nach TV Mindestlohn Gebäudereinigung: LG 1 (Innenreinigung) und LG 6 (Glas-/Fassadenreinigung)
Rechtsgrundlage
- § 2 TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024 (TV Mindestlohn) ↗
Mindestlöhne Gebäudereinigung LG 1 und LG 6 ab 2025/2026
Gültig ab: 1. 10. 2024
- § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als Untergrenze
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ↗
Allgemeinverbindlicherklärung von Branchenmindestlöhnen
Gültig ab: 24. 4. 2009
Mindestlohn Gebäudereinigung 2026 — Branchenmindestlohn nach TV Mindestlohn
Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung ist ein branchenspezifischer Mindestlohn, der durch den Tarifvertrag über Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung (TV Mindestlohn) festgelegt wird. Dieser Tarifvertrag ist nach § 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) allgemeinverbindlich — er gilt daher für alle Betriebe der Gebäudereinigungsbranche, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.
Die zwei Lohngruppen
Lohngruppe 1 — Innen- und Unterhaltsreinigung: Hierunter fallen alle Beschäftigten, die mit der Innenreinigung von Gebäuden befasst sind. Dazu gehören Büroreinigung, Treppenhausreinigung, Sanitärreinigung und allgemeine Unterhaltsreinigung. Der Mindestlohn beträgt 14,25 €/h (2025) bzw. 15,00 €/h (2026).
Lohngruppe 6 — Glas- und Fassadenreinigung: Diese Gruppe umfasst die Reinigung von Glas- und Fassadenflächen, die besondere Qualifikationen und häufig Höhenarbeit erfordert. Der Mindestlohn liegt bei 17,65 €/h (2025) bzw. 18,40 €/h (2026).
Geltungsbereich und Durchsetzung
Der Tarifvertrag gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer in Gebäudereinigungsbetrieben. Dazu zählen auch Leiharbeitnehmer und entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland. Die Einhaltung wird durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) kontrolliert. Verstöße gegen den Branchenmindestlohn können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 € geahndet werden.
Berechnung des Monatsbruttos
Der monatliche Bruttolohn ergibt sich aus: Stundenmindestlohn × wöchentliche Arbeitszeit × 4,33 (Durchschnittswochen pro Monat). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden und LG 1 (2026) beträgt das Monatsbrutto: 15,00 × 40 × 4,33 = 2.598,00 € brutto. Für LG 6 ergibt sich bei gleicher Arbeitszeit: 18,40 × 40 × 4,33 = 3.186,88 € brutto.
Minijob in der Gebäudereinigung
Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) muss der Branchenmindestlohn gezahlt werden. Die Minijob-Grenze beträgt 2026 ca. 556 €/Monat. Bei LG 1 (15,00 €/h) können maximal 37 Stunden pro Monat gearbeitet werden, bei LG 6 (18,40 €/h) maximal 30 Stunden, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.
Häufige Fragen zum Mindestlohn Gebäudereinigung 2026
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Ab 2026 beträgt der Mindestlohn für die Lohngruppe 1 (Innenreinigung) 15,00 €/h und für die Lohngruppe 6 (Glas-/Fassadenreinigung) 18,40 €/h. Diese Sätze gelten bundesweit nach dem TV Mindestlohn Gebäudereinigung.
Wer fällt unter den TV Mindestlohn Gebäudereinigung?
Der Tarifvertrag gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer in Gebäudereinigungsunternehmen — unabhängig von einer Tarifbindung. Er ist allgemeinverbindlich nach § 7 AEntG und schließt auch entsandte Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer ein.
Was ist der Unterschied zwischen LG 1 und LG 6?
Lohngruppe 1 umfasst die Innen- und Unterhaltsreinigung (Büroreinigung, Treppenhausreinigung). Lohngruppe 6 umfasst die Glas- und Fassadenreinigung, die aufgrund höherer Anforderungen (z. B. Höhenarbeit, Spezialgeräte) einen höheren Mindestlohn vorsieht.
Wie berechne ich meinen Monatslohn in der Gebäudereinigung?
Der Bruttomonatslohn ergibt sich aus: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitszeit × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Bei 40 Stunden/Woche und LG 1 (2026): 15,00 × 40 × 4,33 = 2.598 € brutto/Monat.
Kann ich als Gebäudereiniger einen Minijob haben?
Ja. Auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob) gilt der Branchenmindestlohn. Die Minijob-Grenze beträgt 2026 ca. 556 €/Monat. Bei LG 1 (15,00 €/h) ergibt das maximal 37 Stunden pro Monat.