Berechnen Sie Ihren Nettoverdienst auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 €/h brutto (2026). Der Rechner berücksichtigt Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV), Lohnsteuer nach Steuerklasse, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer — und zeigt Ihnen, was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt.
Mindestlohn Brutto-Netto Rechner 2026
Nettoverdienst auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns berechnen — nach Steuerklasse und Sozialversicherung
Rechtsgrundlage
- § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/h
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkommensteuertarif 2026 — progressiver Stufentarif
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 3 Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) ↗
Solidaritätszuschlag — Freigrenze 18.130 €
Gültig ab: 1. 1. 2021
Mindestlohn Brutto-Netto 2026 — Was bleibt vom Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt 2026 voraussichtlich 13,90 €/h brutto. Doch wie viel davon tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab: Steuerklasse, Sozialversicherungsbeiträge, Kirchensteuerpflicht und Arbeitszeit. Dieser Rechner zeigt die vereinfachte Netto-Berechnung.
Vom Brutto zum Netto — die Abzüge
Vom Bruttolohn werden drei Kategorien abgezogen: Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20,45% Arbeitnehmeranteil), Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) und ggf. Kirchensteuer (8% oder 9% der Einkommensteuer). Der Solidaritätszuschlag fällt bei Mindestlohn-Einkommen in der Regel nicht an.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils hälftig. Der Arbeitnehmeranteil setzt sich zusammen aus: Krankenversicherung 8,15% (Grundbeitrag 7,3% + Zusatzbeitrag ca. 1,7%), Pflegeversicherung 1,7% (kinderlose Personen ab 23 Jahren: 2,3%), Rentenversicherung 9,3% und Arbeitslosenversicherung 1,3%.
Einkommensteuer bei Mindestlohn
Der Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) ist ein progressiver Stufentarif. Bis zum Grundfreibetrag von 11.784 € fällt keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14% bis 42% (ab 66.760 €) bzw. 45% (ab 277.826 €). Bei einem Mindestlohn-Jahresbrutto von ca. 28.900 € und Steuerklasse I ergibt sich eine moderate Steuerlast.
Steuerklassen im Überblick
Klasse I: Ledige, Geschiedene — Standardklasse. Klasse II: Alleinerziehende — Entlastungsbetrag 4.260 €. Klasse III: Verheiratete (Allein- oder Besserverdiener) — doppelter Grundfreibetrag. Klasse IV: Verheiratete (beide verdienen ähnlich). Klasse V: Partner von Klasse III — kein Grundfreibetrag. Klasse VI: Zweit- und Nebenjob — höchste Abzüge.
Hinweis zur Genauigkeit
Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Lohnsteuer kann abweichen, da individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge und weitere steuerliche Merkmale nicht berücksichtigt werden. Für eine exakte Berechnung verwenden Sie die amtlichen Lohnsteuertabellen oder den BMF-Lohnsteuerrechner.
Häufige Fragen zur Mindestlohn-Netto-Berechnung
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn?
Bei einer 40-Stunden-Woche und 13,90 €/h Mindestlohn (2026) ergibt sich ein Brutto von ca. 2.408 €/Monat. Nach Abzug von SV-Beiträgen (~492 €) und Lohnsteuer (Klasse I ~180 €) bleiben ca. 1.700–1.750 € netto — abhängig von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht.
Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen an?
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 2026 insgesamt ca. 20,45%: Krankenversicherung 8,15% (inkl. Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung 1,7% (kinderlos 2,3%), Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3%.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 voraussichtlich 13,90 €/h brutto (§ 1 MiLoG). Die Mindestlohnkommission empfiehlt die Anpassung, die Bundesregierung setzt sie per Verordnung um.
Welche Steuerklasse ist für Mindestlohnempfänger am günstigsten?
Für Alleinstehende gilt Klasse I (Standard). Verheiratete können mit Klasse III/V-Kombination optimieren — der Alleinverdiener oder Besserverdiener nimmt III. Alleinerziehende profitieren von Klasse II (Entlastungsbetrag 4.260 €).
Fällt Solidaritätszuschlag bei Mindestlohn an?
In der Regel nein. Der Soli wird nur fällig, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 18.130 € (Jahres-ESt) übersteigt. Bei einem Mindestlohn-Brutto von ca. 28.900 €/Jahr ist die Steuerlast deutlich darunter.