Berechnen Sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter nach § 7 EStG. Wählen Sie zwischen linearer AfA (gleichmäßige Verteilung), degressiver AfA (höhere Abschreibung zu Beginn) oder Sonder-AfA (beschleunigte Abschreibung). Gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Absetzung für Abnutzung — linear, degressiv, Sonder-AfA
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentrales Instrument der steuerlichen Gewinnermittlung und ermöglicht es Steuerpflichtigen, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter über deren Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgaben geltend zu machen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Durch die AfA wird der tatsächliche Werteverzehr eines Wirtschaftsguts steuerlich berücksichtigt, was zu einer gerechteren Besteuerung führt und zugleich Investitionen fördert.
Lineare AfA — planmäßige Abschreibung
Die lineare AfA ist die Standardmethode der Abschreibung und verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die festgelegte Nutzungsdauer. Für дви- moblen Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Computer beträgt die typische Nutzungsdauer 3 bis 10 Jahre, abhängig von der Art des Wirtschaftsguts. Die jährliche Abschreibung ergibt sich aus den Anschaffungskosten dividiert durch die Nutzungsdauer. Diese Methode bietet Planungssicherheit und konstante steuerliche Effekte über den gesamten Nutzungszeitraum.
Degressive AfA — beschleunigte Abschreibung
Die degressive AfA ermöglicht höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren der Nutzung. Der Abschreibungsprozentsatz wird dabei auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet, wodurch die jährlichen Abschreibungsbeträge im Zeitablauf sinken. Diese Methode ist besonders vorteilhaft, wenn ein Wirtschaftsgut in den ersten Jahren einen höheren Wertverlust aufweist oder wenn ein steuerlicher Liquiditätsvorteil in frühen Jahren gewünscht ist. Der maximale Satz beträgt 25 % nach § 7 Abs. 2 EStG.
Sonder-AfA — zusätzliche Abschreibung
Die Sonder-AfA ermöglicht eine besonders beschleunigte Abschreibung und kann bis zu 50 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr betragen. Sie ist besonders relevant für kleinere Anschaffungen oder Wirtschaftsgüter mit kurzer Nutzungsdauer. Die Sonder-AfA kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA geltend gemacht werden, wobei die Gesamtabschreibung die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht übersteigen darf.
Wahl der Abschreibungsmethode
Die Wahl der Abschreibungsmethode hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem erwarteten Werteverlauf des Wirtschaftsguts, den steuerlichen Zielen und der gewünschten Liquiditätswirkung. In den ersten Jahren bietet die degressive Abschreibung in der Regel höhere Steuervorteile, während die lineare Methode über den gesamten Nutzungszeitraum konstante Ergebnisse liefert. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist jederzeit möglich und kann zur Steueroptimierung genutzt werden.
Häufig gestellte Fragen zur AfA-Abschreibung
Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver AfA?
Die lineare AfA verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer. Die degressive AfA ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren, wobei der Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet wird. Die degressive Methode führt zu höheren Abschreibungen zu Beginn der Nutzung, ist aber auf einen maximalen Satz von 25 % begrenzt. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2024 angeschafft wurden, gelten geänderte Sätze.
Wann ist die Sonder-AfA sinnvoll?
Die Sonder-AfA (50 % im ersten Jahr) ist besonders sinnvoll bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern oder bei geringem steuerlichen Gesamtnutzen. Sie ermöglicht eine beschleunigte Abschreibung und ist auf bestimmte Wirtschaftsgüter begrenzt. Die Sonder-AfA kann mit anderen Abschreibungsarten kombiniert werden, wobei die Gesamtabschreibung die Anschaffungskosten nicht übersteigen darf.
Welche Nutzungsdauer gilt für Gebäude?
Für Gebäude beträgt die regelmäßige Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG 33 Jahre (bei linearer AfA mit 3 % Jahresabschreibung). Dies gilt für Wohngebäude. Für Bürogebäude oder gewerblich genutzte Gebäude kann eine abweichende Nutzungsdauer von 25 Jahren (4 % Jahresabschreibung) gelten, wenn sie zu mehr als 80 % gewerblich genutzt werden.
Kann ich von degressiver auf lineare AfA wechseln?
Ja, ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist grundsätzlich möglich. Der Wechsel sollte strategisch geplant werden — typischerweise wenn die lineare AfA den degressiven Betrag übersteigt. Ab dem Zeitpunkt des Wechsels wird der Restbuchwert gleichmäßig über die verbleibende Nutzungsdauer verteilt. Dieser Wechsel kann steuerlich optimiert werden.
Wie wirkt sich die AfA auf die Steuer aus?
Die AfA mindert den Gewinn und damit die zu versteuernden Einkünfte. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 42 % (Einkommensteuer + Soli) und einer jährlichen AfA von 5.000 € ergibt sich eine Steuerersparnis von etwa 2.100 € pro Jahr. Die AfA wirkt sich über die Nutzungsdauer verteilt steuermindernd aus und kann die Liquidität verbessern, da Steuern eingespart werden, bevor die Auszahlung erfolgt.