Vergleichen Sie die Gewerbesteuerbelastung bei verschiedenen Hebesätzen und finden Sie den steuerlich günstigsten Standort. Mit Freibetrag für Einzelunternehmer/PersG und effektivem Steuersatz.
Gewerbesteuer Hebesatz Vergleich Rechner
Rechtsgrundlage
- § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ↗
Steuermesszahl 3,5% und Freibetrag 24.500 € (EinzU/PersG)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ↗
Hebesatz — Festsetzung durch die Gemeinde
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
GewSt-Anrechnung auf ESt (3,8-facher Messbetrag)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Gewerbesteuer und Hebesatz — Standortfaktor Nr. 1
Gewerbesteuer — Grundlagen und Hebesatz
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die jeder Gewerbebetrieb in Deutschland zahlen muss. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen und hängt maßgeblich vom Hebesatz ab, den jede Gemeinde individuell festlegt (§ 16 GewStG). Der Hebesatz variiert stark: von unter 200% in ländlichen Gemeinden bis über 900% in Sonderfällen. Typische Großstadt-Hebesätze liegen zwischen 400% und 500%. Der Mindest-Hebesatz beträgt 200%.
Berechnung: Messbetrag × Hebesatz
Die Gewerbesteuer berechnet sich in drei Schritten: Zuerst wird der Gewerbeertragermittelt (Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG). Dann wird der Steuermessbetrag berechnet: Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €) mal Steuermesszahl von 3,5% (§ 11 Abs. 2 GewStG). Schließlich ergibt sich die Gewerbesteuer als Messbetrag mal Hebesatz.
Freibetrag für Personenunternehmer
Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 €(§ 11 Abs. 1 GewStG). Nur der übersteigende Gewerbeertrag wird besteuert. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) haben diesen Freibetrag nicht und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Bei Gewerbeerträgen knapp über 24.500 € ergibt sich zusätzlich eine Staffelung durch die Abrundung auf volle 100 €.
Standortvergleich — warum der Hebesatz entscheidend ist
Die Wahl des Betriebssitzes hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Bei einem Gewerbeertrag von 500.000 € (Kapitalgesellschaft) beträgt die Gewerbesteuer bei Hebesatz 490% (München) rund 85.750 €, bei Hebesatz 250% (Monheim am Rhein) nur 43.750 € — eine Differenz von über 40.000 € pro Jahr. Unser Rechner macht diesen Vergleich auf einen Blick sichtbar und berücksichtigt dabei auch den Freibetrag für Personenunternehmer.
GewSt-Anrechnung auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Der Ermäßigungsbetrag entspricht dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags. Bei Hebesätzen bis ca. 400% führt dies dazu, dass die Gewerbesteuer nahezu vollständig durch die ESt-Ermäßigung kompensiert wird. Bei höheren Hebesätzen entsteht dagegen eine echte Mehrbelastung. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung — die GewSt ist dort eine zusätzliche Belastung neben der KSt.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde individuell festlegt (§ 16 GewStG). Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet: Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz / 100. Der Mindesthebesatz beträgt 200%. Typische Werte: München 490%, Berlin 410%, Frankfurt 460%, Monheim am Rhein 250%.
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: 1) Gewerbeertrag ermitteln (Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen). 2) Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5% (Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG). 3) Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz / 100. Personenunternehmer erhalten zusätzlich einen Freibetrag von 24.500 €.
Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
Ja, aber nur für natürliche Personen und Personengesellschaften: 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Der Freibetrag ist ein wesentlicher Standortvorteil für Einzelunternehmer.
Kann ich die Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abziehen?
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die GewSt auf die ESt angerechnet — bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz bis ca. 400% wird die GewSt damit nahezu vollständig auf die ESt angerechnet. Für GmbH ist keine Anrechnung möglich.
Welche Gemeinde hat den niedrigsten Hebesatz?
Besonders günstig sind Gemeinden wie Monheim am Rhein (250%), Grünwald bei München (240%) oder einige Gemeinden in Schleswig-Holstein und Brandenburg mit Hebesätzen um 200–300%. Die Wahl des Betriebssitzes kann die Steuerlast erheblich beeinflussen — unser Rechner zeigt den genauen Unterschied.
Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen?
Bestimmte Beträge werden zum Gewinn hinzugerechnet (§ 8 GewStG): z.B. 25% der Miet- und Pachtzinsen, Zinsen und Lizenzgebühren (jeweils anteilig, nach Freibetrag von 200.000 €). Kürzungen (§ 9 GewStG) betreffen u.a. den Grundbesitz und Gewinne aus Beteiligungen. Diese können den Gewerbeertrag erheblich verändern.