§ 4 KiStG / § 10 EStG

Berechnen Sie Ihre Kirchensteuer 2026 abhängig von Bundesland, Einkommensteuer und Konfession. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG voll absetzbar.

Kirchensteuer Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kirchensteuer in Deutschland: Sätze, Pflicht und Absetzbarkeit

Die Kirchensteuer ist eine von staatlichen Behörden erhobene Steuer, die an die steuerberechtigten Religionsgemeinschaften (hauptsächlich die römisch-katholische und die evangelische Kirche) weitergeleitet wird. Rechtsgrundlage sind die Kirchensteuergesetze der einzelnen Bundesländer sowie Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung, der durch das Grundgesetz weiterhin Gültigkeit hat. Die Finanzämter erheben die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer und führen sie an die Kirchen ab.

Kirchensteuersätze nach Bundesland

Deutschlandweit gibt es zwei Kirchensteuersätze: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 Prozent in den übrigen 14 Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen). Bemessungsgrundlage ist in allen Ländern die festgesetzte Einkommensteuer — also nicht das Bruttoeinkommen, sondern die nach dem Tarif des § 32a EStG errechnete Steuerschuld.

Kirchensteuer als Sonderausgabe (§ 10 EStG)

Die gezahlte Kirchensteuer kann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG vollständig abgezogen werden. Damit mindert sie das zu versteuernde Einkommen und senkt die Einkommensteuerlast. Der effektive Nettoaufwand der Kirchensteuer ist daher — je nach persönlichem Steuersatz — spürbar geringer als der ausgewiesene Bruttobetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Kirchensteuersatz von 9 % beträgt der tatsächliche Netto-Aufwand nur ca. 5,2 % der Einkommensteuer.

Kirchensteuer bei Kapitalerträgen

Auch auf Kapitalerträge fällt Kirchensteuer an. Die Abgeltungsteuer von 25 % wird dabei um die abzugsfähige Kirchensteuer reduziert. Seit 2015 fragen Kreditinstitute automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab, ob Kunden kirchensteuerpflichtig sind, und führen die Kirchensteuer direkt ab. Wer das nicht möchte, kann beim BZSt einen Sperrvermerk setzen — muss dann aber die Kirchensteuer auf Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Kirchenaustritt und Folgen

Der Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht. Er ist beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht zu erklären und kostet je nach Bundesland eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 10–30 €). Die Kirchensteuer entfällt ab dem Monat nach dem Austritt. Im Todesjahr wird anteilig für die Monate der Mitgliedschaft Kirchensteuer fällig. Der Austritt hat kirchenrechtliche Folgen (kein Empfang von Sakramenten), aber keine strafrechtlichen oder staatsbürgerlichen Konsequenzen.

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Deutschland?

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % der festgesetzten Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern (NRW, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Berlin usw.) liegt der Satz bei 9 %. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern zusammen mit der Einkommensteuer eingezogen und an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet.

Ist die Kirchensteuer steuerlich absetzbar?

Ja, die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG in voller Höhe von der Einkommensteuer absetzbar. Dadurch reduziert sie das zu versteuernde Einkommen und senkt wiederum die Einkommensteuer. Der tatsächliche Netto-Effekt der Kirchensteuer ist daher geringer als der Bruttobetrag.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuerpflichtig sind alle in Deutschland wohnenden Mitglieder einer steuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft — also vor allem der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Monat des Kirchenaustritts keine Kirchensteuer mehr. Der Austritt muss beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden.

Was ist die Kirchensteuer-Kappung?

Einige Bundesländer kennen eine Kirchensteuer-Kappung: Übersteigt die Kirchensteuer einen bestimmten Anteil des zu versteuernden Einkommens (meist 2,75–4 % je nach Land), wird sie auf diesen Höchstbetrag begrenzt. Das schützt Besserverdiener vor einer unverhältnismäßig hohen Belastung. Die Kappung muss in der Regel aktiv beim Finanzamt beantragt werden.

Wie wird die Kirchensteuer bei Lohnsteuerklasse III/V berechnet?

Bei der Lohnsteuer wird die Kirchensteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Für Arbeitnehmer mit Kirchensteuerpflicht wird der Prozentsatz (8 % oder 9 %) auf die einbehaltene Lohnsteuer angewendet. Wichtig: Die Kirchensteuer bemisst sich immer nach der tatsächlichen Einkommensteuer (nicht dem Brutto), sodass sie automatisch mit dem Steuersatz steigt und fällt.

Was passiert mit der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen?

Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer (25 %). Kirchensteuerpflichtige Anleger zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Banken führen die Kirchensteuer automatisch ab, wenn dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Kirchenmitgliedschaft gemeldet ist. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, ermäßigt sich effektiv der Abgeltungsteuersatz auf ca. 24,45 % (9 %-Kirchensteuer-Land) bzw. 24,51 % (8 %-Land).

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