Wie viel Steuer sparen Sie durch eine Spende? Geben Sie Spendenbetrag und Ihren Grenzsteuersatz ein — der Rechner zeigt Ihre Steuererstattung und die tatsächlichen Kosten der Spende nach § 10b EStG.
Spenden-Steuer-Rechner
Steuerersparnis durch Spenden — Sonderausgabenabzug § 10b EStG
Rechtsgrundlage
- § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerbegünstigte Zwecke — Spendenabzug als Sonderausgabe (max. 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Spenden steuerlich absetzen — alles erklärt
Spenden steuerlich absetzen — so funktioniert es
Wer in Deutschland spendet, kann einen erheblichen Teil des Spendenbetrags über die Einkommensteuererklärung zurückbekommen. Grundlage ist § 10b EStG, der Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen als Sonderausgaben anerkannt. Das bedeutet: Der Spendenbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen, was zu einer direkten Steuerersparnis führt.
Die Berechnung: Grenzsteuersatz entscheidet
Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Dieser gibt an, mit welchem Prozentsatz Ihr letzter verdienter Euro besteuert wird. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und einer Spende von 500 € ergibt sich eine Steuererstattung von 175 € — die tatsächlichen Kosten der Spende betragen damit nur 325 €. Je höher Ihr Einkommen (und damit Ihr Grenzsteuersatz), desto größer die Steuerersparnis.
Höchstbetrag und Spendenvortrag
Der Sonderausgabenabzug ist auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt (§ 10b Abs. 1 EStG). Wer z.B. 60.000 € zu versteuerndes Einkommen hat, kann maximal 12.000 € Spenden pro Jahr abziehen. Höhere Spendenbeträge sind nicht verloren — sie werden als Spendenvortrag in Folgejahre übertragen (§ 10b Abs. 1 S. 9 EStG). Für Stiftungsspenden gilt ein erhöhter Sonderrahmen von 1 Mio. € innerhalb von 10 Jahren.
Voraussetzungen für den Spendenabzug
Abzugsfähig sind nur Spenden an Organisationen, die vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sind (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich). Der Spendende muss eine Zuwendungsbestätigung erhalten — bei Beträgen über 300 € ist diese Pflicht, darunter reicht ein Kontoauszug. Barzahlungen ohne Nachweis werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Spenden vs. Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine sind ebenfalls nach § 10b EStG abzugsfähig — sofern der Verein nicht überwiegend sportliche, kulturelle oder vergleichbare Freizeitaktivitäten fördert. Politische Parteien werden gesondert nach § 34g EStG behandelt: Dort gilt ein direkter Steuerabzug (nicht nur Minderung der Bemessungsgrundlage), der jedoch auf 1.650 € (Einzelveranlagung) bzw. 3.300 € (Zusammenveranlagung) begrenzt ist.
Häufige Fragen zum Spendenabzug
Wie viel Steuer spare ich durch eine Spende?
Die Steuerersparnis entspricht dem Spendenbetrag multipliziert mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Wer z.B. 500 € spendet und einen Grenzsteuersatz von 35 % hat, erhält 175 € Steuererstattung. Die tatsächlichen Kosten der Spende betragen damit nur 325 €. Der genaue Betrag hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab.
Welche Spenden kann ich von der Steuer absetzen?
Absetzbar sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen (§ 10b EStG). Die Organisation muss vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen. Spenden an politische Parteien sind ebenfalls absetzbar, jedoch nach gesonderten Regeln (§ 34g EStG).
Wie hoch ist der Höchstbetrag für den Spendenabzug?
Der Sonderausgabenabzug für Spenden ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG). Darüber hinausgehende Spenden können in den Folgejahren abgezogen werden (Spendenvortrag). Für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung gilt ein erhöhter Höchstbetrag von 1 Mio. € innerhalb von 10 Jahren.
Wann brauche ich eine Spendenquittung?
Für Spenden über 300 € ist eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erforderlich, um den Abzug geltend zu machen. Für Spenden bis 300 € genügt ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug) bei steuerbegünstigten Organisationen. Bei Katastrophenhilfe-Spendenkonten gilt zeitweise eine vereinfachte Nachweisregelung.
Was ist mein persönlicher Grenzsteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, mit dem Ihr letzter verdienter Euro besteuert wird. In Deutschland steigt er progressiv von 14 % bis 42 % (bzw. 45 % Reichensteuer). Bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 30.000 € liegt er bei etwa 30 %, bei 60.000 € bei rund 38–42 %. Den genauen Wert ermitteln Sie mit unserem Einkommensteuer-Rechner.
Wie gebe ich Spenden in der Steuererklärung an?
Spenden werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Sonderausgaben (Zeilen "Zuwendungen/Spenden") eingetragen. Das Finanzamt erkennt nur Spenden an steuerlich anerkannte Organisationen an. Legen Sie die Zuwendungsbestätigungen bereit (bei Papierformular beilegen; bei ELSTER auf Anforderung vorlegen).