§ 42b EStG

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Steuererstattung oder Nachzahlung aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich 2026. Geben Sie Ihr Jahresgehalt, die einbehaltene Lohnsteuer sowie Werbungskosten und Sonderausgaben ein — der Rechner ermittelt die festgesetzte Einkommensteuer nach § 32a EStG und zeigt die Differenz.

Lohnsteuer-Jahresausgleich 2026

§ 42b EStG — Erstattung oder Nachzahlung berechnen

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Am Ende des Jahres wird die monatlich einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlich geschuldeten Jahreseinkommensteuer verglichen. Da der Arbeitgeber bei der monatlichen Abrechnung oft von vereinfachten Annahmen ausgeht — gleichmäßige Verteilung des Einkommens, kein Wechsel des Arbeitgebers, keine Sonderausgaben — weicht die tatsächliche Steuerlast häufig vom einbehaltenen Betrag ab. Der Jahresausgleich gleicht diese Differenz aus.

So funktioniert die Berechnung

Ausgangspunkt ist das zu versteuernde Einkommen (zvE): Vom Brutto-Jahresgehalt werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (§ 9a EStG) sowie individuelle Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen. Auf das verbleibende zvE wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet. Der Grundfreibetrag von 11.784 Euro für 2026 ist bereits im Tarif enthalten — bis zu diesem Betrag fällt keine Steuer an.

Werbungskosten optimieren

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch abgezogen. Übersteigen Ihre tatsächlichen beruflichen Aufwendungen diesen Betrag, lohnt sich der Einzelnachweis. Besonders relevant sind die Pendlerpauschale (0,30 Euro je Kilometer für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. km), Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten. Bei Heimarbeitsplätzen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro jährlich).

Steuerklasse und Splitting

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Lohnsteuereinbehalt, aber nicht die endgültige Jahressteuerlast. Ehegatten mit Steuerklasse III nutzen das Splittingverfahren: Das gemeinsame zvE wird halbiert, auf die Hälfte wird die Steuer berechnet und verdoppelt. Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann dies erheblich günstiger sein als getrennte Veranlagung. Steuerklasse IV entspricht dem Grundtarif und wird bei annähernd gleichen Einkommen der Ehegatten gewählt.

Tipps für eine höhere Erstattung

Neben Werbungskosten und Sonderausgaben können außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten), haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) und Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Wer ein Arbeitszimmer nutzt oder Fahrten mit dem Dienstwagen versteuert, sollte diese Positionen genau prüfen. Eine Steuerberatungssoftware oder ein Steuerberater kann weitere Einsparpotentiale aufdecken.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Lohnsteuer-Jahresausgleich?

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich ist die Verrechnung der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer mit der tatsächlich für das Jahr geschuldeten Einkommensteuer. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, gibt es eine Erstattung. Wurde zu wenig einbehalten, folgt eine Nachzahlung.

Wer führt den Jahresausgleich durch?

Den Lohnsteuer-Jahresausgleich führt in der Regel der Arbeitgeber für Arbeitnehmer der Steuerklassen I, II, III, IV, V oder VI durch — sofern keine Ausschlussgründe vorliegen (z.B. mehrere Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, Freibeträge). Alternativ erfolgt der Ausgleich über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.

Was sind Werbungskosten und was kann ich absetzen?

Werbungskosten sind Ausgaben, die durch den Beruf entstehen — z.B. Fahrtkosten (Pendlerpauschale 0,30 €/km), Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge oder Fortbildungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt; höhere tatsächliche Kosten können einzeln nachgewiesen werden.

Was zählt zu den Sonderausgaben?

Sonderausgaben umfassen insbesondere Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge, Kirchensteuer sowie Spenden. Viele dieser Beiträge werden bereits vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting (Steuerklasse III)?

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Einkommensteuer für die Hälfte berechnet und verdoppelt. Dies führt bei unterschiedlich hohen Einkommen zu einer deutlichen Steuerersparnis im Vergleich zur getrennten Veranlagung.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

In vielen Fällen ist eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll, um Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Pflichtveranlagt werden z.B. Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern, Lohnersatzleistungen über 410 Euro oder einem eingetragenen Freibetrag.

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