Wie viel Nettogehalt bleibt 2025 von Ihrem Brutto übrig? Unser Rechner ermittelt Lohnsteuer und Sozialversicherung für alle Steuerklassen I–VI auf Basis des EStG-Tarifs 2025 — Grundfreibetrag 12.096 €.
Brutto-Netto-Rechner 2025
Nettogehalt 2025 — Grundfreibetrag 12.096 €, alle Steuerklassen (§ 32a EStG)
Rechtsgrundlage
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkommensteuertarif 2025 — Grundfreibetrag 12.096 €, Spitzensteuersatz 42% ab 68.812 €
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 226 Sozialgesetzbuch V (SGB V) ↗
Beitragsbemessungsgrundlage KV 2025: 66.150 € p.a. / 5.512,50 € monatlich
Gültig ab: 1. 1. 2025
Brutto-Netto-Rechner 2025 — Nettogehalt berechnen
Brutto-Netto-Berechnung 2025 — Grundlagen
Das Nettogehalt ist das, was nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttogehalt übrig bleibt. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Bruttogehalt, Ihrer Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und weiteren Faktoren ab. Dieser Rechner nutzt den offiziellen EStG-Tarif 2025 nach § 32a mit dem Grundfreibetrag von 12.096 € und den aktuellen SV-Sätzen.
Die Steuerklassen I–VI im Überblick
Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie ist ein Vorauszahlungsverfahren — die endgültige Steuerschuld wird in der Einkommensteuererklärung ermittelt. SK I (ledig) und SK IV (verheiratet, gleich) nutzen den Grundtarif. SK III (Hauptverdiener) profitiert vom Ehegattensplitting — der Partner hat dann SK V, die eine deutlich höhere Vorauszahlung bedeutet. SK VI gilt für Nebenjobs ohne Grundfreibetrag.
Sozialversicherungsbeiträge 2025
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen. Die Krankenversicherung (KV) kostet den Arbeitnehmer 2025 ca. 8,55 % (allgemeiner Beitrag 7,3 % / 2 + durchschnittlicher Zusatzbeitrag), gedeckelt bei 5.512,50 € Monatsbruttogehalt (BBG KV). Die Rentenversicherung (RV) beträgt 9,3 %, die Arbeitslosenversicherung (AV) 1,3 %, die Pflegeversicherung (PV) 1,8 % (nach der Pflegereform 2025), jeweils gedeckelt bei 8.050 € (BBG RV) bzw. 5.512,50 € (BBG KV) monatlich.
EStG-Tarif 2025 — § 32a
Der Einkommensteuertarif 2025 hat fünf Zonen: Bis 12.096 € Grundfreibetrag — 0 %. Von 12.097 € bis 17.443 € — progressive Zone (Einstieg ca. 14 %). Von 17.444 € bis 68.812 € — linear-progressive Zone (bis ca. 42 %). Von 68.813 € bis 277.825 € — Spitzensteuersatz 42 %. Ab 277.826 € — Reichensteuer 45 %. Dieser Rechner bildet den Tarif näherungsweise ab; für eine exakte Berechnung nutzen Sie den offiziellen BMF-Rechner.
Hinweis zur Genauigkeit
Dieser Rechner liefert eine Näherungsrechnung. Die exakte Lohnsteuer hängt von weiteren Faktoren ab: Kirchensteuerpflicht, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Kinderfreibeträge, Solidaritätszuschlag (ab ca. 18.000 € Jahreseinkommen) und individuelle Abzüge. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder nutzen Sie Ihr offizielles Gehaltsabrechnungsprogramm.
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner 2025
Wie berechnet sich das Nettogehalt 2025?
Vom Bruttogehalt werden zwei Hauptabzüge vorgenommen: die Lohnsteuer (berechnet nach § 32a EStG mit Grundfreibetrag 12.096 €) und die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Hinzu kann Kirchensteuer kommen. Das verbleibende Betrag ist das Nettogehalt.
Was ist der Grundfreibetrag 2025?
Der Grundfreibetrag nach § 32a EStG beträgt 2025 genau 12.096 €. Auf Einkommen bis zu diesem Betrag wird keine Einkommensteuer erhoben. Er wird bei der Lohnsteuerberechnung über alle Steuerklassen (außer SK VI) automatisch berücksichtigt.
Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?
Steuerklasse I gilt für Ledige und Geschiedene. SK III gilt für verheiratete Hauptverdiener — ihr Partner hat dann SK V. SK IV können beide Eheleute wählen, wenn sie ähnlich verdienen. SK V gilt für den Zweitverdiener bei SK-III-Partner. SK VI gilt für Nebenjobs (kein Grundfreibetrag, höchste Abzüge).
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2025?
Der Arbeitnehmeranteil 2025 setzt sich zusammen aus: Krankenversicherung ca. 8,55% (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 9,3%, Arbeitslosenversicherung 1,3%, Pflegeversicherung 1,8%. Insgesamt ca. 21% des Bruttogehalts, jedoch gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenzen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III und IV?
Steuerklasse III nutzt das Ehegattensplitting vollständig: Der Tarif wird auf die Hälfte des gemeinsamen zvE angewendet und verdoppelt — dies führt zu deutlich niedrigerer Lohnsteuer beim Hauptverdiener. SK IV berechnet die Lohnsteuer individuell ohne Splitting und ist fairer, wenn beide Partner ähnlich verdienen.
Gilt der Rechner für 2025 oder 2026?
Dieser Rechner verwendet den EStG-Tarif und die Sozialversicherungssätze für das Jahr 2025 (BMF PAP 2025, Grundfreibetrag 12.096 €). Für das Jahr 2026 stehen gegebenenfalls aktualisierte Werte zur Verfügung. Der Grundfreibetrag kann sich jährlich ändern — prüfen Sie stets den aktuellen Wert auf bundesfinanzministerium.de.