Wie viel übernimmt die Pflegekasse bei ambulanter Pflege? Berechnen Sie den monatlichen Sachleistungs-Höchstbetrag nach Pflegegrad, Ihren Eigenanteil und den verbleibenden Anspruch — nach § 36 SGB XI für 2026.
Pflegesachleistung Höchstbetrag Rechner 2026
Erstattung durch Pflegekasse nach § 36 SGB XI berechnen
Rechtsgrundlage
- § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Pflegesachleistung — PG2: 761€, PG3: 1.432€, PG4: 1.778€, PG5: 2.200€ monatlich
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 38 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombileistung)
Gültig ab: 1. 1. 2024
Pflegesachleistung — Höchstbeträge, Eigenanteil und Kombileistung 2026
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI — Was ist das?
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI, die häuslich pflegebedürftigen Personen zusteht. Anders als das Pflegegeld (§ 37 SGB XI), das direkt als Geldzahlung an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, finanziert die Pflegekasse bei der Sachleistung konkrete Pflegedienstleistungen durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet dabei direkt mit der Pflegekasse ab — die pflegebedürftige Person zahlt nur dann selbst, wenn die Kosten den monatlichen Höchstbetrag übersteigen.
Sachleistungsbeträge 2026 nach Pflegegrad
Die Höchstbeträge der Pflegesachleistung sind nach Pflegegrad gestaffelt und wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 erhöht. Für 2026 gelten folgende monatliche Höchstbeträge: Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Sachleistung (0 Euro). Pflegegrad 2 erhält bis zu 761 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 3 beträgt der Höchstbetrag 1.432 Euro, bei Pflegegrad 4 1.778 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.200 Euro monatlich. Diese Beträge decken typischerweise mehrere Pflegeeinsätze pro Woche durch einen Pflegedienst ab.
Wie funktioniert die Abrechnung mit dem Pflegedienst?
Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erbringt die vereinbarten Pflegeleistungen und stellt diese direkt der Pflegekasse in Rechnung. Die Pflegekasse erstattet dabei maximal den für den jeweiligen Pflegegrad geltenden Höchstbetrag. Übersteigen die tatsächlichen Pflegekosten diesen Höchstbetrag, muss die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen den darüber hinausgehenden Betrag selbst tragen. Liegt die Rechnung unter dem Höchstbetrag, verfällt der nicht genutzte Anteil — er kann nicht auf den nächsten Monat übertragen werden, außer im Rahmen der Regelungen zur Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Unterschied Sachleistung vs. Pflegegeld
Die Wahl zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld ist eine grundlegende Entscheidung. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird ausgezahlt, wenn die Pflege informell durch Angehörige oder nahestehende Personen erfolgt. Die Pflegesachleistung kommt zum Einsatz, wenn ein professioneller Pflegedienst beauftragt wird. Der wesentliche Unterschied: Die Sachleistungsbeträge (z.B. 1.432 Euro bei PG3) sind deutlich höher als das Pflegegeld (573 Euro bei PG3), da sie die Kosten professioneller Pflege widerspiegeln. Beide Leistungen können kombiniert werden (Kombileistung nach § 38 SGB XI): Wer nur einen Teil der Sachleistung durch einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält anteilig Pflegegeld für den verbleibenden Teil.
Kombileistung — Sachleistung und Pflegegeld kombinieren
Die Kombileistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es, Pflegesachleistung und Pflegegeld flexibel zu kombinieren. Wird beispielsweise bei Pflegegrad 3 nur die Hälfte der Sachleistung (716 Euro von 1.432 Euro) durch einen Pflegedienst genutzt, erhält die pflegebedürftige Person zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes (286,50 Euro von 573 Euro). Diese Kombination ist besonders sinnvoll, wenn sowohl ein Pflegedienst als auch Angehörige an der Pflege beteiligt sind. Die monatliche Abrechnung kann flexibel angepasst werden.
Zugelassenen Pflegedienst finden
Für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen muss der Pflegedienst von der Pflegekasse zugelassen sein. Die Pflegekassen führen Listen zugelassener Pflegedienste in der jeweiligen Region. Alternativ helfen der Pflegestützpunkt der Gemeinde, die Pflegeberatung der Krankenkasse oder das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter. Vor Abschluss eines Pflegevertrags sollten Leistungsumfang, Stundenpreise und Verfügbarkeit genau geprüft werden.
Häufige Fragen zur Pflegesachleistung
Was ist Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI?
Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der zugelassene ambulante Pflegedienste direkt von der Pflegekasse bezahlt werden. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades (PG2: 761€, PG3: 1.432€, PG4: 1.778€, PG5: 2.200€).
Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 beträgt der monatliche Sachleistungs-Höchstbetrag 1.432 Euro (Stand 2026, § 36 Abs. 3 SGB XI). Überschreiten die Pflegedienstkosten diesen Betrag, muss der Mehrbetrag selbst gezahlt werden.
Was passiert, wenn Pflegekosten den Höchstbetrag übersteigen?
Kosten, die über den monatlichen Sachleistungs-Höchstbetrag hinausgehen, müssen von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen selbst getragen werden. Es empfiehlt sich daher, vorab zu prüfen, ob der Pflegedienst innerhalb des Höchstbetrags bleibt.
Kann man Sachleistung und Pflegegeld kombinieren?
Ja, das ist nach § 38 SGB XI möglich (Kombileistung). Wer nur einen Teil der Sachleistung durch einen Pflegedienst nutzt, erhält anteilig Pflegegeld für den verbleibenden Teil. Werden z.B. 50% der Sachleistung genutzt, gibt es noch 50% des Pflegegeldes.
Wie rechnet der ambulante Pflegedienst ab?
Zugelassene ambulante Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Die pflegebedürftige Person erhält eine Abrechnung und muss — falls die Kosten den Höchstbetrag übersteigen — nur den Differenzbetrag selbst zahlen. Die Pflegekasse überweist ihren Anteil direkt an den Pflegedienst.