Wie viel Pflegegeld steht Ihnen nach Ihrem Pflegegrad zu? Berechnen Sie das monatliche und jährliche Pflegegeld — auch bei Kombileistung mit einem Pflegedienst. Alle Beträge nach § 37 SGB XI für 2026.
Pflegegeld nach Pflegegrad Rechner 2026
Monatliches Pflegegeld nach § 37 SGB XI mit Kombileistung
Rechtsgrundlage
- § 37 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen — PG2: 332€, PG3: 573€, PG4: 765€, PG5: 947€
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 38 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ↗
Kombination von Geldleistung und Sachleistung
Gültig ab: 1. 1. 2024
Pflegegeld nach Pflegegrad — Tabelle und Regeln 2026
Pflegegeld nach Pflegegrad — Überblick 2026
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es wird an pflegebedürftige Personen gezahlt, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Helfer versorgt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad und beträgt seit dem 1. Januar 2024 zwischen 0 Euro (Pflegegrad 1) und 947 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Für 2026 sind keine weiteren Erhöhungen gesetzlich beschlossen, sodass die Beträge aus 2024 weiter gelten.
Die Pflegegeld-Tabelle 2026 im Detail
Pflegegrad 1 gewährt keinen Anspruch auf Pflegegeld — es handelt sich um eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit, bei der lediglich der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat gewährt wird. Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung) berechtigt zu 332 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung) steigt der Betrag auf 573 Euro, bei Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung) auf 765 Euro und bei Pflegegrad 5 (Härtefall mit besonderen Anforderungen) auf 947 Euro pro Monat.
Kombileistung — Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Wer neben der häuslichen Pflege durch Angehörige auch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren (§ 38 SGB XI). Das anteilige Pflegegeld berechnet sich dabei proportional: Wird beispielsweise 40 Prozent der Sachleistung vom Pflegedienst ausgeschöpft, verbleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 bedeutet das: 60 Prozent von 573 Euro = 343,80 Euro anteiliges Pflegegeld. Diese Kombination wird monatlich abgerechnet und kann flexibel angepasst werden.
Beratungseinsatz — Pflicht bei Pflegegeld-Bezug
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser halbjährlich Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich. Der Beratungseinsatz wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt und soll die Qualität der häuslichen Pflege sicherstellen. Wird der Beratungseinsatz versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.
Antragstellung und Begutachtung
Den Antrag auf Pflegegeld stellt man bei der zuständigen Pflegekasse, die organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung, die in der Regel in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person stattfindet. Der MD bewertet anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) sechs Lebensbereiche und vergibt Punkte, aus denen sich der Pflegegrad ergibt. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Begutachtung einen Bescheid erteilen. Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheiddatum.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro pro Monat (Stand 2026). Das entspricht 3.984 Euro pro Jahr. Bei Kombination mit Sachleistungen wird der Betrag anteilig gekürzt.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Allerdings haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat nach § 45b SGB XI.
Was ist die Kombileistung bei der Pflege?
Die Kombileistung nach § 38 SGB XI erlaubt es, Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig zu kombinieren. Nutzen Sie z.B. 50% der Sachleistung durch einen Pflegedienst, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes als Geldzahlung.
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Für 2026 ist keine Erhöhung des Pflegegeldes gesetzlich beschlossen. Die letzte Erhöhung um 5% trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Eine umfassende Pflegereform wird diskutiert, aber konkrete Leistungserhöhungen stehen noch aus.
Ist Pflegegeld steuerfrei?
Ja, das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Auch wenn es an die Pflegeperson weitergeleitet wird, bleibt es steuerfrei, sofern die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.