§ 38b EStG

Welche Steuerklassen-Kombination ist für Sie als Ehepaar 2026 am günstigsten? Vergleichen Sie III/IV, IV/IV und das Faktorverfahren — der Rechner zeigt Ihnen Netto Partner 1, Netto Partner 2 und das gemeinsame Haushaltsnetto auf einen Blick.

Steuerklassen-Wechsel Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Steuerklassen für Ehepaare 2026 — III/IV, IV/IV, Faktor

Steuerklassen für Ehepaare: Überblick 2026

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können in Deutschland zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen: III/IV (Besserverdienender / Geringverdienender),IV/IV (gleich) und das Faktorverfahren (IV mit Faktor). Die Wahl beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, das Elterngeld und ggf. das Arbeitslosengeld — aber nicht die Jahressteuer, die in der gemeinsamen Steuererklärung endgültig festgestellt wird.

Steuerklasse III/IV: Vorteil und Risiko

Bei SK III wird der Besserverdienende so besteuert, als hätte er nur das halbe gemeinsame Einkommen (Splittingtarif). Das führt monatlich zu deutlich weniger Lohnsteuer — auf Kosten des Partners in SK IV, der höher besteuert wird. Über das Jahr betrachtet bleibt die Gesamtsteuer gleich, es entsteht aber oft eine Nachzahlung bei der Steuererklärung. Die Kombination III/IV lohnt monatlich besonders, wenn das Einkommensverhältnis stark ungleich ist (Verhältnis ≥ 60:40).

Steuerklasse IV/IV: Einfach und nachzahlungssicher

Bei SK IV/IV werden beide Partner wie Singles mit Grundtarif besteuert. Das Splitting-Ergebnis ergibt sich erst in der gemeinsamen Steuererklärung, wo i.d.R. eine Rückerstattungwinkt — besonders wenn die Gehälter ungleich sind. Diese Kombination ist einfach zu handhaben und vermeidet Nachzahlungsrisiken.

Faktorverfahren: Die faire Alternative

Das Faktorverfahren nach § 39f EStG teilt die gemeinsame Steuerlast monatlich proportional nach dem Einkommensanteil auf. Beide Partner behalten SK IV, erhalten aber einen individuellen Faktor kleiner als 1. Das Ergebnis: keine Nachzahlungen, faire Verteilung und voller Splittingvorteil bereits laufend. Das Verfahren muss beim Finanzamt beantragt werden und wird automatisch für zwei Jahre eingetragen.

Steuerklasse und Sozialleistungen

Besonders wichtig ist die Steuerklassenwahl bei Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld, da diese Leistungen vom Nettoeinkommen abhängen. Wer in SK III ist, hat ein höheres Nettogehalt und erhält damit höhere Leistungen. Ein gezielter Wechsel kurz vor dem Bezugszeitraum ist möglich, muss aber rechtzeitig erfolgen (für Elterngeld: ≥ 7 Monate vor Geburt).

Häufige Fragen zum Steuerklassenwechsel

Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am vorteilhaftesten?

Für Ehepaare mit sehr unterschiedlichen Gehältern (Verhältnis > 60:40) ist die Kombination III/IV monatlich oft vorteilhaft, weil der Besserverdienende in SK III den Splittingvorteil nutzt. Allerdings sollte die tatsächliche Jahressteuer über die Steuererklärung ermittelt werden, da SK III/IV oft zu Nachzahlungen führt. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist am fairsten und verhindert Nachzahlungen.

Was ist das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor)?

Beim Faktorverfahren nach § 39f EStG wird für beide Partner SK IV eingetragen, aber mit einem individuellen Faktor angepasst. Der Faktor entspricht dem Anteil des jeweiligen Einkommens am gemeinsamen Einkommen. So wird die Steuer bereits monatlich fair verteilt, und Nachzahlungen sind unwahrscheinlich. Das Faktorverfahren muss beim Finanzamt beantragt werden.

Führt Steuerklasse III/IV zu Nachzahlungen?

Ja, häufig. Weil bei SK III der Splittingvorteil vorweggenommen wird, ohne dass die tatsächlichen Jahreseinkünfte zusammenveranlagt wurden, ergibt sich bei der gemeinsamen Steuererklärung oft eine Nachzahlung — insbesondere wenn der Partner in SK IV ebenfalls höheres Einkommen hat. Das Finanzamt verlangt ab einem erwarteten Nachzahlungsbetrag von 400 € Vorauszahlungen.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Steuerklassenwechsel kann sich lohnen bei: Heirat (Übergang von SK I zu III/IV oder IV/IV), Gehaltsveränderungen, Elternzeit (SK III erhöht das Elterngeld, das nach dem Nettogehalt berechnet wird), oder bei Kündigung/Kurzarbeit (höheres Netto führt zu höherem Arbeitslosengeld/Kurzarbeitergeld). Der Wechsel ist einmal pro Jahr möglich.

Wie beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt 65 % des bisherigen Netto-Einkommens. Wer kurz vor Elternzeit in SK III wechselt, erzielt ein höheres Netto und damit ein höheres Elterngeld. Das Bundesfamilienministerium hat jedoch die Regeln verschärft: Ein Wechsel in die günstigere SK muss mindestens 7 Monate vor der Geburt erfolgt sein, um für die Elterngeldberechnung berücksichtigt zu werden (§ 2b BEEG).

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