§ 38a EStG / § 14 SGB IV

Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung 2026: Berechnen Sie Lohnsteuer nach Steuerklasse, alle Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, PV, AV) und Ihren Nettolohn. Mit optionaler Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen — für alle 6 Steuerklassen.

Gehaltsabrechnungs-Check 2026

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Gehaltsabrechnung verstehen: Steuern und Sozialversicherung 2026

Die monatliche Gehaltsabrechnung zeigt, welche Abzüge vom Bruttogehalt vorgenommen werden. Die wichtigsten Posten sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf. Kirchensteuer) und die Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer tragen Sie jeweils rund die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge — die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Die Beitragssätze 2026 für Arbeitnehmer: Rentenversicherung 9,3 % (Gesamtsatz 18,6 %), Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,7 % (kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre zahlen 0,6 % Zuschlag), Arbeitslosenversicherung 1,3 % (Gesamtsatz 2,6 %). Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 8.050 € monatlich für RV/AV, 5.512,50 € für KV/PV.

Lohnsteuer nach Steuerklasse

Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und richtet sich nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers. Die Steuerklasse beeinflusst, welche Freibeträge und Pauschbeträge beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Steuerklasse III bietet die niedrigste monatliche Belastung (für den Partner mit höherem Einkommen), Steuerklasse VI die höchste (kein Grundfreibetrag, für Zweitjobs). Die Wahl der richtigen Steuerklasse-Kombination bei Verheirateten kann erhebliche monatliche Liquiditätsvorteile bringen.

Solidaritätszuschlag seit 2021

Seit der Reform 2021 zahlen rund 90 % der Arbeitnehmer keinen Solidaritätszuschlag mehr. Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Jahres-Lohnsteuer (ca. 1.511 € monatlich). Erst oberhalb dieser Grenze wird der Soli schrittweise eingeführt und erreicht maximal 5,5 % der Lohnsteuer. Der Soli wird automatisch vom Arbeitgeber einbehalten, wenn die Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt.

Steuererklärung und Erstattung

Arbeitnehmer, die keine Steuererklärung abgeben, können Erstattungspotenzial verschenken. Werbungskosten über 1.230 € (Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildungen), Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Kirchensteuer als Sonderausgabe können die tatsächliche Einkommensteuer unter die abgeführte Lohnsteuer senken. Die durchschnittliche Erstattung für Arbeitnehmer beträgt laut Statistik über 1.000 € pro Jahr.

Häufig gestellte Fragen zur Gehaltsabrechnung

Wie viel bleibt von 3.500 € brutto netto übrig?

Bei Steuerklasse I, KV-Zusatzbeitrag 1,7 % und ohne Kirchensteuer bleiben von 3.500 € Bruttogehalt etwa 2.350–2.450 € netto. Die genaue Summe hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuerpflicht und dem Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab. Nutzen Sie den Rechner für eine individuelle Berechnung.

Was ist der KV-Zusatzbeitrag 2026?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 voraussichtlich ca. 1,7 %. Er variiert je nach Krankenkasse zwischen 0,9 % und über 2,5 %. Der Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Den Satz Ihrer Krankenkasse finden Sie auf der Mitgliedsbescheinigung oder der Website der Kasse.

Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 8.050 € monatlich (96.600 €/Jahr). Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt 5.512,50 € monatlich (66.150 €/Jahr). Einkommen über diesen Grenzen unterliegt nicht mehr der Sozialversicherungspflicht — die Beiträge werden gedeckelt.

Wie unterscheiden sich die Steuerklassen?

Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Steuerklasse II für Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 €). Steuerklasse III wählen Verheiratete mit höherem Einkommen (geringste Steuer). Steuerklasse IV gilt für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse V ist die Gegenseite zu III (höhere Steuer). Steuerklasse VI gilt für den zweiten Job — ohne Grundfreibetrag.

Wann zahlt man keinen Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 gilt eine Freigrenze von 18.130 € Lohnsteuer im Jahr (bei Einzelveranlagung). Liegt die Jahres-Lohnsteuer darunter, entfällt der Solidaritätszuschlag komplett. Das bedeutet: Monatliche Lohnsteuer unter ca. 1.511 € → kein Soli. In einer Milderungszone darüber wird der Soli schrittweise eingeführt (max. 5,5 % der Lohnsteuer). Rund 90 % der Arbeitnehmer zahlen keinen Soli mehr.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich vom Bruttogehalt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Die endgültige Einkommensteuer wird im Steuerbescheid festgesetzt — bei der Steuererklärung kann es dann zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommen. Für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte ist die abgeführte Lohnsteuer oft identisch mit der Einkommensteuer.

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