Müssen Sie ans Finanzamt nachzahlen oder erhalten Sie eine Erstattung? Unser Rechner ermittelt Ihre USt-Jahresschuld aus 19 %- und 7 %-Umsätzen, zieht die Vorsteuer ab und verrechnet die geleisteten Vorauszahlungen — nach § 18 UStG.
USt-Jahreserklärung Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Besteuerungsverfahren — Voranmeldungen und Jahreserklärung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Steuersätze 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz)
Gültig ab: 1. 1. 2026
USt-Jahreserklärung 2026 — Berechnung nach § 18 UStG
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung — Pflicht für Unternehmer
Jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in Deutschland muss nach § 18 Abs. 3 UStG eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. Sie fasst alle USt-Voranmeldungen des Jahres zusammen und führt zu einer endgültigen Abrechnung mit dem Finanzamt. Das Ergebnis ist entweder eine Nachzahlung (wenn die Jahresschuld höher ist als die geleisteten Vorauszahlungen) oder eine Erstattung.
Umsatzsteuersätze 2026: 19 % und 7 %
Deutschland kennt zwei Steuersätze: Den Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) und den ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG). Der ermäßigte Satz gilt für bestimmte Güter und Leistungen — vor allem Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Personenbeförderung im Nahverkehr und kulturelle Dienstleistungen. Mischbetriebe müssen ihre Umsätze sorgfältig zuordnen.
Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Ein wesentliches Merkmal der Umsatzsteuer ist das Vorsteuerabzugsrecht: Unternehmer können die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird (Vorsteuer), von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Im Ergebnis zahlt jeder Unternehmer nur die Steuer auf seinen eigenen Mehrwert — daher auch der Begriff Mehrwertsteuer. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit USt-Ausweis.
Abrechnung: Schuld minus Vorsteuer minus Vorauszahlungen
Die Berechnung der Jahres-Zahllast ist einfach: USt-Schuld aus allen Umsätzen minus abziehbare Vorsteuer minus bereits geleistete Vorauszahlungen. Ist das Ergebnis positiv, schulden Sie dem Finanzamt den Differenzbetrag. Ist es negativ, erhalten Sie eine Erstattung. Die Jahreserklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden; mit Steuerberater verlängert sich die Frist.
Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG
Unternehmer, deren Jahresumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat (ab 2025: neue EU-harmonisierte Grenze, ggf. abweichend) und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigen wird, können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Kleinunternehmer erheben keine Umsatzsteuer und dürfen keine Vorsteuer geltend machen. Sie müssen keine USt-Voranmeldungen abgeben — aber auf Wunsch eine vereinfachte Jahreserklärung.
USt-Voranmeldungen vs. Jahreserklärung
Im Laufe des Jahres sind die meisten Unternehmer verpflichtet, USt-Voranmeldungenabzugeben — monatlich (bei Jahresschuld über 7.500 €) oder quartalsweise (unter 7.500 €). Die dabei geleisteten Vorauszahlungen werden in der Jahreserklärung angerechnet. Die Jahreserklärung kann jedoch zu abweichenden Ergebnissen führen, wenn z.B. Korrekturen oder vergessene Umsätze eingeflossen sind.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Wer muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben?
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer müssen nach § 18 Abs. 3 UStG eine Jahreserklärung abgeben — also Gewerbetreibende, Freiberufler und selbstständige Unternehmer, die Umsatzsteuer erheben. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz im Vorjahr unter 25.000 €) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht erzielen.
Bis wann muss die USt-Jahreserklärung 2025 abgegeben werden?
Die Frist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung richtet sich nach § 149 AO: Ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater bis 28. Februar 2027. Die Frist gilt auch für die Abgabe auf elektronischem Weg via ELSTER. Verspätete Abgaben können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
Beides beschreibt dieselbe Steuer — "Mehrwertsteuer" (MwSt.) ist der umgangssprachliche Begriff, "Umsatzsteuer" (USt.) ist der offizielle gesetzliche Begriff. Die Steuer heißt "Mehrwertsteuer", weil sie auf den Mehrwert jeder Produktionsstufe erhoben wird. In Deutschland geregelt durch das Umsatzsteuergesetz (UStG).
Kann ich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung selbst machen?
Ja — die Jahreserklärung kann über das ELSTER-Portal des Finanzamts kostenlos elektronisch abgegeben werden. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Umsätze nach Steuersatz aufteilen, die abziehbare Vorsteuer ermitteln und die Jahresschuld berechnen. Bei komplexen Sachverhalten (Auslandsgeschäfte, innergemeinschaftliche Lieferungen, gemischte Verwendung) empfiehlt sich ein Steuerberater.
Was ist, wenn ich im Jahr zu viel USt-Vorauszahlungen geleistet habe?
Übersteigen Ihre geleisteten USt-Vorauszahlungen die endgültige Jahresschuld (USt aus Umsätzen minus Vorsteuer), erhalten Sie die Differenz vom Finanzamt erstattet. Das Finanzamt überweist den Erstattungsbetrag auf Ihr hinterlegtes Konto, in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang der Jahreserklärung. Eine Auszahlung vor Eingang der Erklärung ist in der Regel nicht möglich.
Welche Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit?
Das UStG sieht zahlreiche steuerfreie Umsätze vor (§ 4 UStG), u.a.: innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen, Kreditgewährungen, Versicherungsleistungen, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (Grundform), Heilbehandlungen durch Ärzte und Krankenhäuser sowie bestimmte Bildungsleistungen. Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht führen zu einer Einschränkung des Vorsteuerabzugs.