Der Umsatzsteuer-Rechner ermöglicht die schnelle Umrechnung zwischen Netto- und Bruttobeträgen — für den Regelsatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG), den ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) sowie den Nullsteuersatz von 0 % (z. B. Photovoltaik nach § 12 Abs. 3 UStG).
Umsatzsteuer-Rechner (MwSt) 2026
Netto ↔ Brutto umrechnen — 19 % Regelsatz, 7 % ermäßigt, 0 % steuerfrei
Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Regelsteuersatz 19 % auf alle nicht begünstigten Umsätze
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Ermäßigter Steuersatz 7 % für Lebensmittel, Bücher, öffentlichen Personennahverkehr u. a.
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Steuerbarkeit der Umsätze — Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt im Inland
Gültig ab: 1. 1. 2026
Umsatzsteuer in Deutschland: Grundlagen und Berechnungsmethoden
Grundlagen der Umsatzsteuer in Deutschland
Die Umsatzsteuer (USt), im Volksmund auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist die bedeutendste Einnahmequelle des deutschen Staates. Sie wird auf nahezu alle Lieferungen und Leistungen erhoben, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens erbringt (§ 1 Abs. 1 UStG). Der Verbraucher trägt die Steuer wirtschaftlich, der Unternehmer führt sie an das Finanzamt ab.
Die zwei Regelsteuersätze
Deutschland kennt nach § 12 UStG zwei Hauptsteuersätze: Den Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Der Regelsteuersatz gilt für alle Umsätze, die nicht ausdrücklich begünstigt sind. Der ermäßigte Satz gilt für lebenswichtige Güter (Grundnahrungsmittel), Kulturgüter (Bücher, Zeitschriften, Theater) und bestimmte Transportleistungen (ÖPNV).
Netto zu Brutto: MwSt aufschlagen
Wenn Sie einen Nettobetrag (ohne MwSt) in einen Bruttobetrag (mit MwSt) umrechnen, multiplizieren Sie mit dem Faktor (1 + Steuersatz/100). Bei 19 % MwSt: Bruttobetrag = Nettobetrag × 1,19. Die MwSt berechnet sich als: MwSt = Nettobetrag × 0,19. Beispiel: 1.000 € netto × 1,19 = 1.190 € brutto (190 € MwSt).
Brutto zu Netto: MwSt herausrechnen
Beim "Herausrechnen" der MwSt aus einem Bruttobetrag teilt man durch den Faktor (1 + Steuersatz/100). Bei 19 %: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,19. Die enthaltene MwSt ergibt sich nach der Formel: MwSt = Brutto × 19 / 119 (oder allgemein: MwSt = Brutto × Satz / (100 + Satz)). Beispiel: 1.190 € brutto ÷ 1,19 = 1.000 € netto (190 € MwSt).
Vorsteuerabzug für Unternehmer
Unternehmer, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, können die ihnen in Rechnung gestellte MwSt (Vorsteuer) vom Finanzamt zurückfordern. Sie zahlen also nur die Differenz zwischen eingenommener und bezahlter MwSt. Für Verbraucher gibt es keinen Vorsteuerabzug — sie tragen die MwSt endgültig.
Kleinunternehmerregelung
Gründer und kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dann müssen sie keine MwSt in Rechnung stellen und auch keine abführen, verlieren aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug. Die Umsatzgrenze beträgt 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (Werte ab 2025).
Photovoltaik und der 0 %-Steuersatz
Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (auf Wohngebäuden und ähnlichen Gebäuden) ein Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Dieser 0 %-Satz unterscheidet sich von der echten Steuerfreiheit: Der Unternehmer behält seinen Vorsteuerabzug. Für Betreiber von PV-Anlagen ist die Kleinunternehmer- regelung oft vorteilhafter, da sie dann keine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Netto und Brutto?
Der Nettobetrag ist der Preis ohne Mehrwertsteuer (MwSt). Der Bruttobetrag enthält die MwSt bereits. Unternehmen rechnen in der Regel mit Nettopreisen, Verbraucher zahlen Bruttopreise. Die Formel lautet: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz/100). Bei 19 % MwSt: Brutto = Netto × 1,19.
Wie rechnet man Brutto in Netto um?
Um den Nettobetrag aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, dividiert man durch (1 + Steuersatz/100). Bei 19 % MwSt: Netto = Brutto ÷ 1,19. Die enthaltene MwSt ergibt sich aus: MwSt = Brutto × 19 / 119. Diese Methode wird auch "MwSt herausrechnen" genannt.
Für welche Güter gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt nach § 12 Abs. 2 UStG für Grundnahrungsmittel (z. B. Brot, Fleisch, Gemüse), Bücher und Zeitschriften, öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Theaterbesuche, Museen sowie für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Restaurants zahlen seit 2024 wieder 19 % (die Coronasenkung endete 2023).
Was bedeutet 0 % MwSt (Steuerfrei)?
Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nach § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz. Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG (z. B. Bankgeschäfte, Versicherungen, Grundstücksvermietung) berechtigen i. d. R. nicht zum Vorsteuerabzug. Der 0 %-Steuersatz unterscheidet sich von der echten Steuerfreiheit: Bei 0 % bleibt der Vorsteuerabzug erhalten.
Wer muss Umsatzsteuer abführen?
Grundsätzlich alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, die steuerpflichtige Umsätze erzielen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht befreit, wenn ihr Jahresumsatz 25.000 € (ab 2025: 25.000 €) nicht übersteigt und der Vorjahresumsatz unter 100.000 € lag. Verbraucher zahlen die MwSt im Preis, ohne sie selbst abzuführen.
Kann ich mit diesem Rechner Rechnungen prüfen?
Ja. Wählen Sie "Brutto zu Netto (MwSt herausrechnen)", geben Sie den Rechnungsbetrag ein und wählen Sie den auf der Rechnung angegebenen Steuersatz. Der Rechner zeigt den Nettobetrag und die enthaltene MwSt. So können Sie prüfen, ob die Angaben auf einer Rechnung stimmen.