§ 25a UStG

Gebrauchtgüter verkaufen? Berechnen Sie die USt nach Differenzbesteuerung (§ 25a UStG): Steuer nur auf Handelsspanne — nicht auf den vollen Verkaufspreis. Effektive Steuerquote deutlich niedriger.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Differenzbesteuerung 2026 — § 25a UStG: Handelsspanne, USt-Berechnung, Voraussetzungen

Differenzbesteuerung 2026 — § 25a UStG

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (auch Margenbesteuerung genannt) ist eine Sonderregelung der Umsatzsteuer für gewerbliche Händler von Gebrauchtgütern, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten. Die Bemessungsgrundlage ist nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur die Handelsspanne — die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.

Wie wird die USt berechnet?

Die USt wird aus der Handelsspanne herausgerechnet (Bruttomethode): USt = Spanne × Steuersatz / (1 + Steuersatz). Bei einer Spanne von 500 € und 19 % USt ergibt sich: 500 × 0,19 / 1,19 = 79,83 € USt. Dem Händler verbleiben 500 − 79,83 = 420,17 € Nettospanne.

Voraussetzungen und Einschränkungen

Die Differenzbesteuerung darf nur angewandt werden, wenn der Gegenstand von einer Privatperson oder einem Unternehmer ohne Recht auf Vorsteuerabzug erworben wurde. Der Händler darfkeine Vorsteuer aus dem Ankauf geltend machen. Die USt darf in der Ausgangsrechnungnicht gesondert ausgewiesen werden — sie ist im Preis enthalten und nicht erstattungsfähig.

Anwendungsbereiche in der Praxis

Typische Branchen: Gebrauchtwagenhandel, Antiquitäten, Kunsthandel, Secondhand-Mode, Münzhandel, Briefmarkenhandel. Auch Auktionshäuser können unter bestimmten Voraussetzungen die Differenzbesteuerung anwenden. Die Regelung geht auf die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Art. 312–325 MwStSystRL) zurück und gilt EU-weit.

Häufige Fragen zur Differenzbesteuerung

Was ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung der Umsatzsteuer für Wiederverkäufer von Gebrauchtgütern, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten. Statt des vollen Verkaufspreises wird die USt nur auf die Handelsspanne (Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis) berechnet. Dies verhindert eine Doppelbesteuerung, da der ursprüngliche Käufer (Privatperson) keinen Vorsteuerabzug hatte.

Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden?

§ 25a UStG gilt für gewerbliche Wiederverkäufer (Händler), die Gegenstände von Nichtunternehmern oder von Unternehmern erwerben, die ihrerseits keine Vorsteuer abgezogen haben (z. B. wegen § 4 Nr. 28 UStG oder § 19 UStG). Typische Branchen: Gebrauchtwagenhandel, Antiquitätenhandel, Kunsthandel, Secondhand-Läden.

Muss die USt in der Rechnung ausgewiesen werden?

Nein. Bei Anwendung der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden (§ 25a Abs. 5 UStG). Der Käufer hat deshalb auch keinen Vorsteuerabzug aus der Rechnung. Stattdessen enthält die Rechnung einen Hinweis wie "Differenzbesteuerung nach § 25a UStG".

Kann man Vorsteuer aus dem Einkauf geltend machen?

Nein. Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf ausgeschlossen. Das ist systemimmanent: Weil die USt nur auf die Spanne anfällt, darf keine Vorsteuer aus dem Einkauf abgezogen werden. Händler, die ausschließlich differenzbesteuerte Waren verkaufen, können daher keine Vorsteuern auf ihre Ankäufe geltend machen.

Gilt die Differenzbesteuerung auch für KFZ?

Ja, § 25a UStG gilt ausdrücklich auch für Gebrauchtfahrzeuge. Der gewerbliche Gebrauchtwagenhandel nutzt die Differenzbesteuerung häufig, wenn Fahrzeuge von Privatpersonen oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern erworben werden. Bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten gelten ergänzende innergemeinschaftliche Regelungen.

Was ist der Vorteil der Differenzbesteuerung gegenüber der Regelbesteuerung?

Der wesentliche Vorteil liegt in der niedrigeren effektiven Steuerbelastung: Statt 19 % auf den Verkaufspreis fällt die USt nur auf die Handelsspanne an. Bei einem Gebrauchtgut mit 1.000 € Einkauf und 1.500 € Verkauf ist die USt 79,83 € (19/119 × 500 €) statt 285,71 € auf Basis des Verkaufspreises. Das macht differenzbesteuerte Waren für Endkunden preislich attraktiver.

Weitere USt-Rechner

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