Der Zinseszins-Rechner zeigt Ihnen, wie sich Ihr Kapital durch den Zinseszinseffekt über die Jahre entwickelt — mit Startkapital, monatlicher Sparrate und festem Zinssatz. Berechnet nach der Standard- Rentenformel mit monatlicher Verzinsung.
Zinseszins-Rechner 2026
Kapitalentwicklung mit monatlicher Sparrate — § 20 EStG Abgeltungsteuer
Rechtsgrundlage
- § 20 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkünfte aus Kapitalvermögen — Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 32d Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Gesonderter Steuertarif 25 % + 5,5 % SolZ = 26,375 % auf Kapitalerträge. Sparerpauschbetrag 1.000 € / 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Zinseszins: Berechnung und Hintergrund
Das Prinzip des Zinseszinses
Beim Zinseszins werden nicht nur auf das ursprüngliche Kapital Zinsen berechnet, sondern auch auf die bereits gutgeschriebenen Zinsen. Das führt zu einem exponentiellen Wachstum: Während ein lineares Wachstum (ohne Wiederanlage) einem geraden Anstieg gleicht, beschreibt das Zinseszins-Wachstum eine nach oben gebogene Kurve. Je länger die Laufzeit, desto ausgeprägter der Unterschied zwischen Einzahlungen und Endkapital.
Formel: Kapital mit monatlicher Sparrate
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Erstens wird der Zukunftswert des Startkapitals berechnet: K_end = K0 × (1 + r)^n, wobei r = Jahreszins ÷ 12 (monatlicher Zinssatz) und n = Laufzeit in Jahren × 12 (Anzahl der Monate). Zweitens wird der Zukunftswert der Sparraten addiert: FV_Raten = Sparrate × ((1 + r)^n − 1) / r. Die Summe beider Teile ergibt das Endkapital.
Die 72er-Regel: Verdopplungszeit abschätzen
Eine praktische Faustregel ist die "72er-Regel": Die Zeit bis zur Verdopplung des Kapitals ergibt sich näherungsweise aus 72 ÷ Zinssatz (in %). Bei 6 % Zinsen: 72 ÷ 6 = 12 Jahre bis zur Verdopplung. Bei 4 %: 18 Jahre. Diese Regel gilt für Zinseszins ohne zusätzliche Einzahlungen und liefert eine gute Orientierung für erste Abschätzungen.
Steuern auf Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG: 25 % Steuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, insgesamt 26,375 %. Dieser Rechner zeigt Bruttowerte vor Steuern. Der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Verheiratete); bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde.
ETF-Sparpläne und der Zinseszins
ETF-Sparpläne sind eine verbreitete Methode, den Zinseszinseffekt zu nutzen. Bei thesaurierenden ETFs werden Dividenden und Erträge automatisch reinvestiert, was den Zinseszinseffekt maximiert. Die historische Durchschnittsrendite des MSCI World lag bei ca. 7–8 % p.a. Für realistische Planungen sollte auch die Inflation (aktuell ca. 2–3 %) berücksichtigt werden: Die reale Rendite beträgt Nominalrendite minus Inflationsrate.
Frühzeitig beginnen lohnt sich
Der stärkste Hebel des Zinseszinses ist die Zeit. Wer mit 25 Jahren beginnt zu sparen und mit 65 aufhört, hat 40 Jahre Laufzeit. Wer erst mit 35 beginnt, hat nur 30 Jahre — doch der Unterschied im Endkapital kann enorm sein, weil die früheren Einzahlungen viel länger aufgezinst werden. Selbst kleine monatliche Beträge können durch den Zinseszins über Jahrzehnte zu beachtlichem Vermögen anwachsen.
Häufige Fragen zum Zinseszins
Was ist der Zinseszinseffekt?
Der Zinseszinseffekt beschreibt das Phänomen, dass Zinsen, die auf das Kapital gutgeschrieben werden, im nächsten Zeitraum selbst wieder Zinsen erwirtschaften. Das führt zu einem exponentiellen Wachstum statt linearem. Je länger die Laufzeit und je höher der Zinssatz, desto stärker der Effekt. Albert Einstein soll den Zinseszins als "achtes Weltwunder" bezeichnet haben.
Wie berechnet sich das Endkapital mit monatlicher Sparrate?
Das Endkapital setzt sich aus zwei Teilen zusammen: (1) Zukunftswert des Startkapitals = K0 × (1 + r)^n, wobei r der monatliche Zinssatz (Jahreszins/12) und n die Anzahl der Monate ist. (2) Zukunftswert der Sparraten (Rentenendwert) = Sparrate × ((1+r)^n − 1) / r. Die Summe beider Teile ergibt das Endkapital.
Welche Steuern fallen auf Zinserträge an?
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer), insgesamt also 26,375 %. Hinzu kann Kirchensteuer kommen. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete) pro Jahr nach § 20 Abs. 9 EStG. Erträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Welchen Zinssatz sollte ich für ETF-Sparpläne ansetzen?
Historisch haben breit gestreute Aktien-ETFs (z. B. auf den MSCI World) durchschnittliche Jahresrenditen von 7–8 % p.a. vor Inflation und Steuern erzielt. Für konservative Planungen werden 5–6 % p.a. angesetzt. Bankzinsen und Festgeld liegen derzeit (2026) bei ca. 2–3 % p.a. Beachten Sie: Vergangenheitswerte garantieren keine künftigen Renditen.
Was ist der Unterschied zwischen monatlichem und jährlichem Zinseszins?
Bei monatlichem Zinseszins (unterjährige Verzinsung) werden die Zinsen jeden Monat gutgeschrieben und sofort wieder verzinst. Das führt zu einem höheren Endkapital als bei jährlicher Verzinsung. Die Formel: monatlicher Zinssatz r = Jahreszins / 12. Der effektive Jahreszins bei monatlicher Verzinsung beträgt (1 + r)^12 − 1, also etwas mehr als der nominale Jahreszins.
Wie stark wirkt sich eine höhere Sparrate aus?
Die Sparrate wirkt linear: Eine doppelte Sparrate führt (bei gleicher Laufzeit und gleichem Zinssatz) zu annähernd doppeltem Beitrag aus den Raten. Der Unterschied liegt in der Zinseszins-Aufzinsung der früheren Einzahlungen. Zusätzlich gilt: Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto stärker wirkt der Zinseszins — 10 Jahre mehr Laufzeit können das Endkapital leicht verdoppeln.