§ 17 BAföG

Wie viel Ihres BAföG müssen Sie zurückzahlen? Berechnen Sie Zuschuss- und Darlehensanteil nach § 17 BAföG — Studenten: 50/50, Schüler: 100% Zuschuss. Darlehensobergrenze: 10.010 €.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

BAföG Darlehensanteil 2026 — § 17 BAföG: Zuschuss, Darlehen und Rückzahlung

§ 17 BAföG: Zuschuss und Darlehen — die Zwei-Komponenten-Förderung

Das BAföG für Studenten besteht aus zwei Teilen: einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (50%) und einem unverzinslichen Staatsdarlehen (50%). Diese Aufteilung gilt für Studenten an Hochschulen, Akademien und bestimmten Fachschulen. Schüler erhalten ihr BAföG dagegen vollständig als Zuschuss — ohne Rückzahlungsverpflichtung.

Darlehensobergrenze: Maximal 10.010 € Schulden

Unabhängig von der Förderdauer ist das maximale Staatsdarlehen nach § 18 Abs. 4 BAföG auf 10.010 € begrenzt. Wer z.B. 9 Semester lang den Höchstsatz erhält, übersteigt theoretisch diese Grenze — aber der darüber liegende Betrag wird nur noch als Zuschuss ausgezahlt, nicht als Darlehen. Dies schützt Langzeitstudierende vor übermäßiger Verschuldung.

Rückzahlung: Zinsfrei, ab 5 Jahre nach Studienende

Das Staatsdarlehen ist vollständig zinsfrei — ein einzigartiger Vorteil gegenüber privaten Studienkrediten. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 3 BAföG), typischerweise 4-5 Jahre nach dem regulären Studienabschluss. Die Mindestrückzahlungsrate beträgt 130 €/Monat.

Leistungserlass: Bis zu 50% weniger zurückzahlen

Wer sein Studium mit einem sehr guten Abschluss oder innerhalb der Regelstudienzeit abschließt, kann nach § 18b BAföG einen Erlass von bis zu 25% des Darlehens erhalten. Dieser Leistungserlass ist ein starker Anreiz für zügiges und erfolgreiches Studieren. Zusätzlich gibt es Erlassmöglichkeiten bei Kindererziehung und sozialen Tätigkeiten.

Häufige Fragen zum BAföG-Darlehen

Wie viel vom BAföG muss zurückgezahlt werden?

Studenten an Hochschulen müssen die Hälfte des erhaltenen BAföG als unverzinsliches Staatsdarlehen zurückzahlen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 BAföG). Die andere Hälfte ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das maximale Gesamtdarlehen ist auf 10.010 € begrenzt (§ 18 Abs. 4 BAföG) — darüber hinaus gibt es nur noch Zuschuss.

Müssen Schüler das BAföG auch zurückzahlen?

Nein. Schüler an förderungsfähigen Schulen (Berufsaufbauschule, Abendgymnasium, Fachschule etc.) erhalten ihr BAföG zu 100% als Zuschuss — ohne Darlehensanteil (§ 17 Abs. 1 BAföG). Nur Studenten an Hochschulen und Akademien erhalten die 50/50-Aufteilung.

Wann muss das BAföG-Darlehen zurückgezahlt werden?

Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (§ 18 Abs. 3 BAföG), also typischerweise 4-5 Jahre nach Studienabschluss. Gezahlt wird in monatlichen Raten von mindestens 130 €. Das Darlehen ist unverzinslich — es wird nur der Nominalwert zurückgezahlt.

Was passiert wenn das Darlehen 10.010 € übersteigt?

Die Darlehensobergrenze nach § 18 Abs. 4 BAföG beträgt 10.010 €. Wer mehr BAföG erhält als das Gesamtdarlehen von 10.010 € ausmacht, zahlt für den übersteigenden Betrag nur die Zuschusshälfte zurück — keine weiteren Darlehensbeträge. Das schützt vor zu hoher Schuldenlast bei langen Förderungszeiträumen.

Kann das BAföG-Darlehen erlassen werden?

Ja, es gibt mehrere Erlassktatbestände: (1) Leistungserlass bei sehr gutem Abschluss (§ 18b BAföG), (2) Erlass bei Selbstständigkeit in bestimmten Bereichen, (3) Erlass wegen Unterhaltsleistung für Kinder. Bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit kann die Rückzahlung auch gestundet oder erlassen werden.

Weitere BAföG-Rechner

BAföG Darlehensanteil § 17 2026 | RuleCalc | RuleCalc