§ 13 BAföG

Wie hoch ist Ihr BAföG-Bedarf? Berechnen Sie den monatlichen Bedarf nach § 13 BAföG 2026 — Grundbedarf, Wohnkostenpauschale und Versicherungszuschläge. Höchstsatz: 992 €.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

BAföG Bedarf 2026 — § 13 BAföG: Höchstsatz und Bedarfsberechnung

§ 13 BAföG: Der Bedarf als Ausgangspunkt der Förderung

Der Bedarf nach § 13 BAföG ist der gesetzlich definierte monatliche Finanzbedarf eines Studenten. Er bildet die Obergrenze der Förderung: Mehr als der Bedarf kann nie als BAföG ausgezahlt werden. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag ergibt sich nach Abzug von eigenem Einkommen und anteiligem Elterneinkommen.

Bedarfskomponenten 2026 im Überblick

Der Bedarf setzt sich zusammen aus: Grundbedarf (310 € bei Eltern / 475 € auswärts), Wohnkostenpauschale (380 € auswärts), KV-Zuschlag (102 € bei GKV-Pflicht) und PV-Zuschlag (35 € bei PV-Pflicht). Der Höchstsatz 2026 beträgt 992 €.

Wohnen bei den Eltern vs. auswärts: 682 € Unterschied

Der größte Unterschied im Bedarf entsteht durch die Wohnsituation: Wohnt der Student bei den Eltern, entfällt die Wohnkostenpauschale von 380 € — und der Grundbedarf ist mit 310 € geringer als die 475 € für auswärts Wohnende. Das ergibt eine Differenz von bis zu 545 € im Basisbedarf, plus die Wohnpauschale von 380 € = insgesamt bis zu 545 € mehr für auswärts Wohnende (ohne Versicherungszuschläge).

BAföG-Reform 2022 und aktuelle Werte 2026

Die BAföG-Reform vom Oktober 2022 erhöhte die Bedarfssätze deutlich. Der Höchstsatz stieg von 861 € (2021) auf 934 € (2022), dann auf 992 € (2024/2026). Gleichzeitig wurden die Eltern-Freibeträge angehoben — mehr Studierende aus der Mittelschicht sind nun förderungsberechtigt. Die nächste Anpassung ist für 2026 geplant.

Häufige Fragen zum BAföG-Bedarf für Studenten

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz für Studenten 2026?

Der BAföG-Höchstsatz für Studenten 2026 beträgt 992 € monatlich. Er setzt sich zusammen aus Grundbedarf 475 € + Wohnkostenpauschale 380 € + KV-Zuschlag 102 € + PV-Zuschlag 35 € = 992 €. Dieser Betrag wird erreicht, wenn der Student auswärts wohnt, GKV-pflichtversichert ist und PV-Beiträge zahlt.

Was ist der Unterschied zwischen bei den Eltern und auswärts wohnen beim BAföG?

Wohnende bei den Eltern erhalten nur den reduzierten Grundbedarf von 310 € ohne Wohnkostenpauschale. Studenten, die auswärts wohnen (eigene Wohnung, WG, Studentenwohnheim), erhalten 475 € Grundbedarf plus 380 € Wohnkostenpauschale = 855 € Basisförderung (plus etwaige Versicherungszuschläge).

Wer erhält den KV-Zuschlag von 102 € beim BAföG?

Der KV-Zuschlag nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 BAföG von 102 € wird gewährt, wenn der Student in der GKV pflichtversichert ist und nicht über seine Eltern familienversichert ist. Familienversicherte Studenten zahlen keine eigenen GKV-Beiträge und erhalten keinen Zuschlag.

Welchen Bedarf haben Schüler im Vergleich zu Studenten?

Schüler haben nach § 12 BAföG andere Bedarfssätze als Studenten (§ 13 BAföG). Schüler bekommen auch die volle Förderung als Zuschuss (kein Darlehensanteil), während Studenten nur die Hälfte als Zuschuss erhalten (§ 17 BAföG). Die Bedarfssätze für Schüler sind abhängig von Schultyp und Unterbringung.

Wie wird der BAföG-Anspruch aus dem Bedarf berechnet?

Der Anspruch = Bedarf (§ 13 BAföG) minus anrechenbares Einkommen des Studenten (§ 23 BAföG) minus anteilig anrechenbares Elterneinkommen (§ 25 BAföG) minus Vermögen (§ 29 BAföG). Der Rechner hier zeigt nur den Bedarf — für die vollständige Berechnung sind die Einkommensabzüge erforderlich.

Weitere BAföG-Rechner

BAföG Studentenbedarf § 13 2026 | RuleCalc | RuleCalc