§ 2 BEEG — 65–67 % Ersatzrate, max. 1.800 €/Monat

Berechnen Sie Ihr Elterngeld 2026 nach BEEG § 2: Das Elterngeld beträgt 65–67 % des Nettodurchschnittseinkommens der 12 Monate vor der Geburt. Das Minimum liegt bei 300 €, das Maximum bei 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld). Mit ElterngeldPlus erhalten Sie die halbe Summe über doppelt so lange.

Elterngeld Berechnung Rechner 2026 (BEEG)

65–67 % des Nettodurchschnittseinkommens — Minimum 300 €, Maximum 1.800 €/Monat

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Letzte Aktualisierung: 20. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Elterngeld 2026 — Berechnung und Varianten nach BEEG

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Es ersetzt nach der Geburt eines Kindes einen Teil des wegfallenden Einkommens und gibt Eltern finanzielle Sicherheit für die Zeit der Betreuung. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Berechnung: Die Ersatzrate

Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 65 % des Nettodurchschnittseinkommens der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat. Für Geringverdiener gilt eine höhere Ersatzrate: Bei einem Monatsnettoeinkommen unter 1.000 € steigt die Rate auf bis zu 100 % (bei 0 € Einkommen). Im Bereich 1.000–1.200 € gibt es eine gleitende Reduzierung von 67 % auf 65 %. Bei über 1.200 € gilt einheitlich 65 %.

Minimum und Maximum

Unabhängig vom Einkommen beträgt das Basiselterngeld mindestens 300 € pro Monat — auch für Elternteile ohne vorheriges Einkommen (z.B. Studierende, Hausmänner/-frauen). Die Obergrenze liegt bei 1.800 € pro Monat. Einkommen über dem Höchstbetrag (ca. 2.770 € netto/Monat) führt damit zur Kappung auf 1.800 €.

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Eltern können zwischen verschiedenen Varianten wählen. Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate in voller Höhe ausgezahlt (12 Monate pro Elternteil, 2 Partnermonate). ElterngeldPlus nach § 4a BEEG wird in halber Höhe, aber doppelt so lange gezahlt (maximal 28 Monate, maximal 900 €/Monat). Wer während der Elternzeit in Teilzeit zwischen 25 und 32 Wochenstunden arbeitet, erhält zusätzlich den Partnerschaftsbonus — je 4 Monate ElterngeldPlus extra für jeden Elternteil.

Geschwisterbonus und Mehrlingsbonus

Familien mit mehreren kleinen Kindern erhalten Zuschläge. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des berechneten Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € pro Monat — vorausgesetzt, ein Geschwisterkind ist jünger als 3 Jahre (bei Mehrlingsgeburten: jünger als 6 Jahre). Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge) erhöht sich das Elterngeld zusätzlich um je 300 € für das zweite und jedes weitere Kind.

Häufige Fragen zum Elterngeld (BEEG § 2)

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Elterngeld beträgt 65–67% des Nettodurchschnittseinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 €/Monat steigt die Ersatzrate auf bis zu 100%, bei über 1.200 € sinkt sie auf 65%. Minimum ist 300 €, Maximum 1.800 € pro Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für max. 14 Monate gezahlt (12 Monate pro Elternteil + 2 Partnermonate). ElterngeldPlus wird über doppelt so lange ausgezahlt, aber in halber Höhe (max. 28 Monate, max. 900 €/Monat). Es lohnt sich besonders, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Was ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10% (mindestens 75 €/Monat), wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt (bei Mehrlingsgeburten: unter 6 Jahren). Er wird automatisch gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Monate werden für die Berechnung herangezogen?

Grundlage sind die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Dabei werden bestimmte Monate ausgenommen: Monate mit Mutterschaftsgeld, mit Elterngeld für ein anderes Kind, mit Kurzarbeit oder Krankengeldbezug. Dies kann die Berechnungsbasis verbessern.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Elterngeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz, der auf andere Einkünfte angewendet wird. Bei hohem Einkommen kann dies zu Steuernachzahlungen führen.

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