Berechnen Sie Ihren Kinderzuschlagsanspruch nach BKGG § 6a — bis zu 292 Euro pro Kind für Familien, die ihren eigenen Bedarf decken, aber sonst Bürgergeld benötigen würden.
Kinderzuschlag Rechner 2026
Kinderzuschlag nach BKGG § 6a — bis 292 € pro Kind
Rechtsgrundlage
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ↗
Kinderzuschlag
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ↗
Kindergeld
Gültig ab: 1. 1. 2022
Kinderzuschlag 2026: Berechnung nach BKGG § 6a
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine wichtige Familienleistung in Deutschland, die speziell für Familien konzipiert wurde, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, aber ohne zusätzliche Unterstützung auf Bürgergeld angewiesen wären. Rechtsgrundlage ist § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG). Im Jahr 2026 beträgt der maximale Kinderzuschlag 292 Euro pro Kind und Monat.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und dieses auch tatsächlich beziehen. Das monatliche Nettoeinkommen der Eltern muss mindestens 600 Euro betragen — bei Alleinerziehenden gilt dieselbe Mindestgrenze. Außerdem darf das Gesamteinkommen der Familie eine Höchstgrenze nicht überschreiten, die sich aus dem Bedarf der Familie ergibt.
Berechnung des Kinderzuschlags
Der maximale KiZ beträgt 292 Euro je Kind (BKGG § 6a Abs. 2). Von diesem Betrag wird ein Anrechnungsbetrag abgezogen: 45 Prozent des Nettoeinkommens, das die Mindestgrenze von 600 Euro übersteigt, werden auf den KiZ angerechnet. Verdienen die Eltern beispielsweise 1.200 Euro netto, beträgt der Anrechnungsbetrag (1.200 - 600) × 0,45 = 270 Euro. Bei zwei Kindern und maximalem KiZ von 584 Euro verbleiben dann 314 Euro Kinderzuschlag.
Kombination mit Wohngeld
Seit der Reform des Wohngeldgesetzes 2023 können Familien Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig beziehen. Diese Kombination ist für viele Haushalte günstiger als der Bezug von Bürgergeld, da mehr Nettoeinkommen verbleiben kann. Der KiZ-Lotse auf kinderzuschlag.de hilft Familien, ihre beste Option zu ermitteln.
Antragstellung und Bewilligungszeitraum
Der Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Der KiZ wird immer für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten gewährt und muss danach erneut beantragt werden. Für die Bewilligung werden Einkommensnachweise der letzten 6 Monate herangezogen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich — daher sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden.
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien, die ihren eigenen Unterhaltsbedarf selbst decken können, aber ohne den KiZ Bürgergeld beantragen müssten. Er beträgt bis zu 292 Euro pro Kind und Monat (Stand 2026) und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die Kindergeld beziehen und mindestens 600 Euro monatliches Nettoeinkommen nachweisen können. Zusätzlich darf der Gesamtbedarf der Familie nicht über dem kombinierten Einkommen aus Erwerbseinkommen, Kindergeld und KiZ liegen. Die Höchsteinkommensgrenze verhindert doppelte Subventionierung.
Wie wirkt sich das Einkommen auf den Kinderzuschlag aus?
Vom Nettoeinkommen über der Mindestgrenze von 600 Euro werden 45 Prozent auf den maximalen Kinderzuschlag angerechnet. Für je 100 Euro zusätzliches Einkommen sinkt der KiZ also um 45 Euro. Bei ausreichend hohem Einkommen entfällt der Anspruch vollständig.
Kann man Kinderzuschlag und Wohngeld kombinieren?
Ja, seit dem Starke-Familien-Gesetz 2019 und der Wohngeldreform 2023 ist die Kombination von Kinderzuschlag und Wohngeld möglich. Für viele Familien ist diese Kombination finanziell vorteilhafter als der Bezug von Bürgergeld. Der KiZ-Lotse der Familienkasse hilft bei der Berechnung.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann online über den KiZ-Lotsen (kinderzuschlag.de) oder schriftlich gestellt werden. Der KiZ wird für 6 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.