Berechnen Sie die optimale Elterngeld-Bezugsdauer für Ihre Familie: Aufteilung der Monate zwischen den Elternteilen, Nutzung von ElterngeldPluszur Verlängerung der Bezugsdauer und Anspruch auf den Partnerschaftsbonusnach BEEG § 4 und § 4b.
Elterngeld Bezugsdauer Rechner (BEEG § 4)
Bezugsmonate, ElterngeldPlus-Umrechnung und Partnerschaftsbonus berechnen
Rechtsgrundlage
- § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Bezugsdauer des Elterngeldes — max. 14 Basismonate
Gültig ab: 1. 4. 2024
- § 4b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Partnerschaftsbonus — je 4 zusätzliche Monate bei 25–32 h/Woche Teilzeit
Gültig ab: 1. 4. 2024
Elterngeld Bezugsdauer 2026 — Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt, wie lange und in welcher Form Eltern Elterngeld beziehen können. Mit den Reformänderungen ab April 2024 wurden insbesondere die Regelungen zum Partnerschaftsbonus und zur Einkommensanrechnung überarbeitet.
Basiselterngeld — maximal 14 Monate (§ 4 BEEG)
Grundsätzlich stehen einem Elternteil maximal 12 Monate Basiselterngeld zu. Wenn der andere Elternteil ebenfalls mindestens 2 Monate bezieht und dabei Einkommensverluste hat, erhält das Paar zusammen bis zu 14 Monate (sog. Partnermonate). Alleinerziehende können ebenfalls bis zu 14 Monate beziehen.
Das Elterngeld beträgt in der Regel 65–67 % des Nettolohns vor der Geburt, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat. Bei Geringverdienenden (unter ca. 1.000 € Nettolohn) wird der Prozentsatz auf bis zu 100 % erhöht (§ 2 Abs. 2 BEEG).
ElterngeldPlus — doppelt so lang, halb so viel (§ 4 Abs. 3 BEEG)
ElterngeldPlus bietet Eltern, die in Teilzeit arbeiten, eine flexiblere Option: Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden — bei halbem Betrag. Der Vorteil: ElterngeldPlus wird nicht durch Teilzeiteinkommen so stark reduziert wie Basiselterngeld, da es auf einem niedrigeren Niveau beginnt.
Bei ausschließlicher Nutzung von ElterngeldPlus (ohne Basiselterngeld-Monate) beträgt die maximale Bezugsdauer 28 Monate je Elternteil (aus 14 Basismonaten), also potenziell bis zu 56 Monate für das Paar.
Partnerschaftsbonus — 4+4 Monate extra (§ 4b BEEG)
Seit der Reform 2015 (und verbessert ab 2024) können Paare den Partnerschaftsbonusbeantragen: Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit zwischen 25 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhält jeder Elternteil 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate — zusammen also 8 Monate mehr.
Die Neuregelung ab April 2024 macht den Bonus flexibler: Die gleichzeitige Teilzeit muss nicht mehr zusammenhängend sein, und die Stundengrenzen wurden leicht angepasst. Paare, die Elternschaft und Beruf partnerschaftlich aufteilen möchten, können so die Gesamtbezugsdauer auf bis zu 34 Monate (oder mehr bei kombinierter Nutzung) verlängern.
Optimale Planung der Bezugsdauer
Die optimale Strategie hängt von Ihrem Einkommen, geplanter Teilzeit und familiären Zielen ab. Basiselterngeld eignet sich bei hohem Einkommensverlust, ElterngeldPlus bei geplanter Teilzeit und der Partnerschaftsbonus fördert gleichmäßige Aufgabenteilung. Eine frühzeitige Planung mit dem Elterngeldrechner hilft, die maximale Förderung zu nutzen.
Häufige Fragen zur Elterngeld-Bezugsdauer (BEEG § 4)
Wie viele Monate Elterngeld stehen zu?
Basiselterngeld: maximal 14 Monate gesamt (12 Monate für einen Elternteil + 2 sog. Partnermonate, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate bezieht). Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer bei halbem Betrag.
Was sind Partnermonate?
Partnermonate sind 2 zusätzliche Monate Elterngeld, die nur gewährt werden, wenn der andere Elternteil (Partner) ebenfalls mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht und in dieser Zeit Einkommensverluste hat. So erhalten Paare zusammen bis zu 14 statt 12 Monate Basiselterngeld.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus (§ 4b BEEG) gewährt jedem Elternteil 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (25–32 Stunden/Woche). Das macht insgesamt 8 Extra-Monate für das Paar und fördert geteilte Elternschaft. Die Änderungen ab April 2024 haben den Bonus flexibler gestaltet.
Lässt sich Basiselterngeld in ElterngeldPlus umrechnen?
Ja. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden (bei halbem Betrag). Das verlängert die Bezugsdauer, ist aber nur sinnvoll, wenn Sie während dieser Zeit Teilzeiteinkommen haben — ElterngeldPlus berücksichtigt Teilzeiteinkommen günstiger als Basiselterngeld.
Kann man Elterngeld gleichzeitig beziehen?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen. Bei Basiselterngeld ist paralleler Bezug möglich, verbraucht aber beide Monatskontingente gleichzeitig. Bei ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist der gleichzeitige Bezug sogar Voraussetzung für den Bonus.