§ 47 SGB V

Wie viel Krankengeld bekommen Sie nach 6 Wochen Krankheit? Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt 70 % Ihres Regelentgelts, maximal 90 % des Nettogehalts. Das gesetzliche Maximum 2026 beträgt ca. 128,63 €/Tag — berechnen Sie Ihren individuellen Betrag.

Krankengeld-Rechner 2026

Nach § 47 SGB V — 70 % vom Brutto oder 90 % vom Netto (der niedrigere Wert)

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankengeld 2026 — Berechnung, Höhe und Abzüge

Krankengeld — was greift nach 6 Wochen Krankheit?

Wer länger als 6 Wochen am Stück erkrankt ist, fällt aus der Lohnfortzahlung heraus. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld. Es beträgt nach § 47 SGB V 70 % des Regelentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts — der jeweils niedrigere Wert gilt. Für 2026 liegt die absolute Obergrenze bei ca. 128,63 €/Tag.

Wie wird das Regelentgelt berechnet?

Grundlage ist das durchschnittliche tägliche Bruttoentgelt der letzten abgerechneten Periode. Die Formel lautet: (Jahresbrutto + Sonderzahlungen der letzten 12 Monate) ÷ 360. Wer also 3.000 € im Monat brutto verdient und 3.000 € Weihnachtsgeld im Vorjahr bekommen hat, hat ein tägliches Regelentgelt von (36.000 + 3.000) ÷ 360 = 108,33 €.

Die 70/90-Regel im Detail

Das Krankengeld ist der niedrigere dieser beiden Beträge: 70 % des Bruttoentgelts täglich, oder 90 % des Nettoentgelts täglich. Diese Regelung verhindert, dass das Krankengeld das Nettogehalt übersteigt. Bei Personen mit sehr hohem Steuer- und Abgabenanteil kann die 90-%-Netto-Grenze günstiger sein; bei geringen Abzügen ist es oft die 70-%-Brutto-Grenze.

Abzüge vom Krankengeld

Obwohl das Krankengeld steuerfrei ist (§ 3 Nr. 1a EStG), werden darauf Sozialversicherungsbeiträge erhoben: Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 %) — zusammen 12,3 % Arbeitnehmeranteil. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Krankenkasse selbst. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an.

Progressionsvorbehalt beachten

Vorsicht bei der Steuererklärung: Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es ist zwar selbst steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr. Wer im gleichen Jahr auch reguläres Gehalt bezogen hat, muss das Krankengeld in der Steuererklärung angeben. Die Krankenkasse meldet es automatisch ans Finanzamt.

Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen

Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen (1,5 Jahre) je Erkrankung innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums gezahlt (§ 48 SGB V). Danach endet der Anspruch. Betroffene können Reha-Maßnahmen oder — bei dauerhafter Erwerbsminderung — Rentenansprüche prüfen.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Wann beginnt der Anspruch auf Krankengeld?

Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, die länger als 6 Wochen (42 Kalendertage) arbeitsunfähig sind. Während der ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung nach EFZG). Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld. Der Anspruch besteht für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren je Erkrankung (§ 48 SGB V).

Wie hoch ist das Krankengeld 2026 und was ist das Maximum?

Das Krankengeld beträgt 70 % des beitragspflichtigen Regelentgelts, maximal jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Die Obergrenze wird durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung begrenzt: 2026 beträgt diese 5.512,50 €/Monat. Daraus ergibt sich ein gesetzliches Maximum von ca. 128,63 € pro Tag. Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) — es erhöht also den Steuersatz auf andere Einkünfte.

Was ist das Regelentgelt und wie wird es berechnet?

Das Regelentgelt ist das durchschnittliche tägliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Entgeltzeitraums vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei monatlich abgerechneten Arbeitnehmern gilt: (Jahresbrutto inkl. Sonderzahlungen) ÷ 360 Tage. Einmalige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig eingerechnet, sofern sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurden.

Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Krankengeld abgezogen?

Vom Krankengeld werden die Arbeitnehmeranteile an Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 % allgemein, ggf. 2,2 % für Kinderlose über 23 Jahre) abgezogen — insgesamt ca. 12,3 %. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an, da das Krankengeld von der KV gezahlt wird. Den Arbeitgeberanteil übernimmt ebenfalls die Krankenkasse.

Was bedeutet Progressionsvorbehalt beim Krankengeld?

Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Allerdings gilt der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Das Krankengeld wird dem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den anzuwendenden Steuersatz zu ermitteln. Die tatsächliche Einkommensteuer fällt dann nur auf das übrige Einkommen an, aber zu einem höheren Satz. Das bedeutet: Wer neben dem Krankengeld andere steuerpflichtige Einkünfte hat, zahlt mehr Steuer als ohne Krankengeld — obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei bleibt.

Wann ruht das Krankengeld und was bedeutet das?

Das Krankengeld ruht in bestimmten Situationen (§ 49 SGB V), z.B. wenn der Arbeitgeber noch Entgelt zahlt (Resturlaub, Überstundenausgleich), wenn Übergangsgeld, Verletzten- oder Versorgungskrankengeld gezahlt wird, oder wenn eine stationäre Einrichtung Behandlung und Verpflegung gewährt. Ruhendes Krankengeld wird nicht ausgezahlt, der Anspruchszeitraum läuft aber weiter.

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