KVLG2 § 40 — KV 16,3 % · PV 3,6 % (kinderlos 4,2 %) vom Wirtschaftswert

Berechnen Sie den monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für Landwirte nach KVLG2 §§ 40–42. Bemessungsgrundlage ist der Wirtschaftswert des Betriebs: KV-Beitrag 16,3 %, PV-Beitrag 3,6 % (kinderlos 4,2 %), monatlich anteilig. Familienangehörige können bei Einkommen unter 455 €/Monat beitragsfrei mitversichert werden.

Krankenversicherung Landwirte Beitrag (KVLG2 §§ 40–42)

KV-Beitrag 16,3 % · PV-Beitrag 3,6 % (kinderlos 4,2 %) vom Wirtschaftswert

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Letzte Aktualisierung: 30. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Krankenversicherung der Landwirte — KVLG2 §§ 40–42

Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sind in der Krankenversicherung der Landwirte pflichtversichert. Diese ist im Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) geregelt und unterscheidet sich grundlegend von der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung: Als Bemessungsgrundlage gilt nicht das Arbeitseinkommen, sondern der Wirtschaftswert des Betriebs.

Beitragsberechnung nach KVLG2 § 40

Der monatliche KV-Beitrag ergibt sich aus:

  • Wirtschaftswert (€/Jahr) × 16,3 % ÷ 12
  • Mindestbeitrag aus Mindestwirtschaftswert 15.000 €: ca. 203,75 €/Monat

Für die Pflegeversicherung gilt: 3,6 % vom Wirtschaftswert ÷ 12, bei Kinderlosen 4,2 %. Die KVLG-Versicherung umfasst alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wirtschaftswert als Bemessungsgrundlage

Der Wirtschaftswert entspricht dem steuerlich festgestellten Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Er berücksichtigt Ackerflächen, Grünland, Sonderkulturen, Forstwirtschaft und weitere Nutzungsarten. Wird Fläche gepachtet, wird deren Wirtschaftswert hinzugerechnet; bei Verpachtung wird er abgezogen. Den Wirtschaftswert stellt das Finanzamt fest.

Familienversicherung nach KVLG2 § 42

Ein besonderer Vorteil der Landwirte-KV ist die beitragsfreie Familienversicherung für mitarbeitende Angehörige. Voraussetzung ist, dass das eigene monatliche Einkommen 455 € nicht überschreitet. Erfasst werden Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Damit können mehrere Familienmitglieder ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden.

Träger: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Träger der Krankenversicherung der Landwirte ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Sitz in Kassel. Sie ist bundesweit zuständig und vereint Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Alterssicherung für die Landwirtschaft unter einem Dach.

Häufige Fragen zur KV der Landwirte (KVLG2)

Wie wird der KV-Beitrag für Landwirte berechnet?

Der KV-Beitrag für Landwirte ergibt sich aus dem Wirtschaftswert des Betriebs multipliziert mit dem Beitragssatz von 16,3 % geteilt durch 12 (§ 40 KVLG2). Der Wirtschaftswert entspricht dem steuerlichen Einheitswert der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Es gilt ein Mindestwirtschaftswert von 15.000 €/Jahr, was zu einem Mindestbeitrag von ca. 203,75 €/Monat führt.

Was ist der Wirtschaftswert bei der Landwirte-KV?

Der Wirtschaftswert ist der steuerlich festgestellte Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Er dient als Bemessungsgrundlage für den KV-Beitrag nach dem KVLG2. Der Mindest-Wirtschaftswert beträgt 15.000 €/Jahr. Für gepachtete Flächen wird der Wirtschaftswert der gepachteten Flächen hinzugerechnet.

Wie hoch ist der PV-Beitrag für Landwirte 2026?

Der Pflegeversicherungsbeitrag (PV) für Landwirte beträgt 3,6 % des Wirtschaftswerts geteilt durch 12. Kinderlose Versicherte zahlen einen Zuschlag und kommen auf 4,2 % (§ 41 KVLG2). Der Kinderlosenzuschlag gilt für Versicherte ab dem 23. Lebensjahr ohne Kinder.

Können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden?

Ja. Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten und deren eigenes Einkommen 455 €/Monat nicht überschreitet, können beitragsfrei in der Landwirte-Krankenversicherung mitversichert werden (§ 42 KVLG2). Dies gilt für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Bei eigenem Einkommen über der Grenze besteht eigene Beitragspflicht.

Was passiert bei Betriebsaufgabe mit der KVLG-Versicherung?

Bei Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs endet die Pflichtversicherung in der Landwirte-Krankenversicherung. Je nach Situation kann eine freiwillige Weiterversicherung in der KVLG oder ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung als freiwillig Versicherter erfolgen. Rentner aus der landwirtschaftlichen Rentenversicherung haben besondere Zugangsrechte.

Wer ist pflichtversichert in der Landwirte-KV?

Pflichtversichert in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung sind Unternehmer der Landwirtschaft und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen (§ 2 KVLG2). Dazu zählen Land- und Forstwirte, Winzer, Gartenbauer und Imker, wenn der Betrieb einen bestimmten Mindestumfang überschreitet. Kleinstbetriebe unterhalb der Mindestgröße sind nicht pflichtversichert.

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