Berechnen Sie das monatliche Sachleistungsbudget für ambulante Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI. Für Pflegegrad 2 stehen 761 €, für PG 3 = 1.432 €, PG 4 = 1.778 € und PG 5 = 2.200 € pro Monat zur Verfügung. Der Rechner zeigt auch den genutzten und verbleibenden Betrag bei Teilinanspruchnahme.
Rechtsgrundlage
- § 36 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) ↗
Sachleistungsbeträge für häusliche Pflegehilfe nach Pflegegrad
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 36 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) ↗
Häusliche Pflegehilfe — ambulante Pflege durch zugelassene Pflegedienste
Gültig ab: 1. 1. 1995
Ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI: Beträge 2025/2026
Die ambulante Pflegehilfe nach § 36 SGB XI ist eine der zentralen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Sie ermöglicht Pflegebedürftigen, zu Hause versorgt zu werden, indem professionelle Pflegedienste die pflegerische Grundversorgung übernehmen. Die Pflegekasse zahlt den Pflegedienst direkt bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen — ohne dass Sie als Versicherter zunächst in Vorleistung treten müssen.
Sachleistungsbeträge 2025 nach Pflegegrad
Mit der Pflegereform 2025 wurden die Sachleistungsbeträge um 4,5 % angehoben. Die aktuellen Monatshöchstbeträge (ab 1. Januar 2025): Pflegegrad 2 = 761 €, Pflegegrad 3 = 1.432 €, Pflegegrad 4 = 1.778 € und Pflegegrad 5 = 2.200 €. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Sachleistungen nach § 36 SGB XI — ihnen steht jedoch der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu.
Was wird finanziert?
Das Sachleistungsbudget finanziert grundpflegerische Leistungen des ambulanten Pflegedienstes: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Rasieren), Ernährung (Essen vorbereiten und anreichen, Sondenernährung), Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, An- und Auskleiden, Transfers), sowie hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen). Der Pflegedienst muss nach § 72 SGB XI zugelassen sein und die Leistungen im Pflegevertrag nach § 120 SGB XI vereinbaren.
Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI
Viele Pflegebedürftige nutzen die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Sie beanspruchen nur einen Teil des Sachleistungsbudgets beim Pflegedienst und erhalten für den verbleibenden Anteil anteiliges Pflegegeld. Dies ist sinnvoll, wenn der Pflegedienst nur für bestimmte Aufgaben benötigt wird, während Familienangehörige den Rest der Pflege übernehmen.
Entlastungsbetrag als Ergänzung
Zusätzlich zum Sachleistungsbudget steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 € pro Monat zu. Dieser kann für zusätzliche Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen oder weitere Leistungen zugelassener Anbieter genutzt werden — aber nicht für die regulären Grundpflegeleistungen, die über das Sachleistungsbudget abgerechnet werden.
Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Pflegesachleistung
Was sind ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI?
Ambulante Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Die Pflegekasse bezahlt den Pflegedienst direkt bis zu den monatlichen Höchstbeträgen nach Pflegegrad. Im Gegensatz zum Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Sie keine Geldleistung, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Wie hoch sind die Sachleistungsbeträge 2025/2026?
Ab 1. Januar 2025 gelten erhöhte Beträge (+ 4,5 %): Pflegegrad 2 = 761 €, Pflegegrad 3 = 1.432 €, Pflegegrad 4 = 1.778 €, Pflegegrad 5 = 2.200 € monatlich. Pflegegrad 1 hat keinen Sachleistungsanspruch nach § 36 SGB XI.
Kann ich Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren?
Ja, das ist nach § 38 SGB XI möglich (Kombinationsleistung). Wenn Sie das Sachleistungsbudget nur teilweise nutzen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Beispiel: Nutzen Sie 50 % des Sachleistungsbudgets, bekommen Sie noch 50 % des vollen Pflegegelds. Das verbleibende Sachleistungsbudget ist dabei nicht auszahlbar, sondern nur nutzbar für weitere Pflegedienstleistungen.
Welche Leistungen deckt das Sachleistungsbudget ab?
Das Sachleistungsbudget nach § 36 SGB XI deckt grundpflegerische Tätigkeiten des ambulanten Pflegedienstes ab: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden), Ernährung (Essen anreichen), Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Lagerung) sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Die Leistungen müssen im Pflegevertrag vereinbart sein und von einem nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.
Was passiert, wenn mein Pflegedienst teurer ist als das Budget?
Übersteigen die Kosten des Pflegedienstes den Sachleistungsbetrag nach Pflegegrad, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Die Pflegekasse zahlt maximal bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrads. Sie können jedoch prüfen, ob ein Teil der Mehrkosten durch den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI — 125 €/Monat) gedeckt werden kann, der auch für Leistungen zugelassener Pflegedienste einsetzbar ist.
Können nicht genutzte Sachleistungen auf den nächsten Monat übertragen werden?
Nein, das monatliche Sachleistungsbudget nach § 36 SGB XI kann nicht auf Folgemonatee übertragen werden. Es gilt ein Monatsprinzip — nicht genutzter Betrag verfällt. Eine Ausnahme gilt für den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), der innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten angespart werden kann.