Wie hoch ist das Übergangsgeld während Ihrer Umschulung oder Weiterbildung? Unser Rechner berechnet die Leistung nach § 49 SGB IX— 68 % oder 75 % der Bemessungsgrundlage.
Rechtsgrundlage
- § 49 SGB IX — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX) ↗
§ 49 SGB IX: Umfang der Leistungen zur beruflichen Teilhabe — Weiterbildung, Umschulung, Ausbildung
Gültig ab: 1. 1. 2018
- § 46 SGB IX — Übergangsgeld: Bemessung (SGB IX) ↗
§ 46 Abs. 1 SGB IX: 68 % (ohne Kinder) bzw. 75 % (mit Kindern) der Bemessungsgrundlage
Gültig ab: 1. 1. 2018
Berufliche Teilhabe und Übergangsgeld 2026 — § 49 SGB IX
§ 49 SGB IX: Leistungen zur beruflichen Teilhabe 2026
§ 49 SGB IX regelt die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitslebenfür Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen — durch Weiterbildung, Umschulung, Ausbildung und ergänzende Leistungen.
Übergangsgeld während der Maßnahme
Während der Teilhabe-Maßnahme erhalten Berechtigte Übergangsgeldnach § 46 SGB IX: 68 % der Bemessungsgrundlage ohne unterhaltsberechtigte Kinder, 75 % mit Kindern. Die Bemessungsgrundlage ist das letzte Bruttoeinkommen, maximal die BBG der Rentenversicherung (2026: 8.450 €/Monat).
Träger und Antragstellung
Der zuständige Träger (Rentenversicherung, Bundesagentur, Unfallversicherung oder Jobcenter) richtet sich nach dem Grund der Behinderung. Der Antrag ist frühzeitig zu stellen — nach § 14 SGB IX koordiniert der zuerst angegangene Träger die Leistungen und leitet bei Bedarf weiter.
Häufige Fragen zur beruflichen Teilhabe § 49 SGB IX
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach § 49 SGB IX?
§ 49 SGB IX regelt die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Behinderung erheblich gefährdet ist und die durch Leistungen der beruflichen Teilhabe eine Beschäftigung sichern oder erlangen können. Träger können Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung oder Jobcenter sein.
Wie wird das Übergangsgeld bei beruflicher Teilhabe berechnet?
Das Übergangsgeld nach § 46 SGB IX beträgt 68 % der Bemessungsgrundlage (letztes Bruttoeinkommen, max. BBG der RV) für Personen ohne unterhaltsberechtigte Kinder und 75 % für Personen mit Kindern. Die Bemessungsgrundlage ist auf die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung (2026: 8.450 €/Monat) gedeckelt.
Welche Maßnahmen werden nach § 49 SGB IX gefördert?
§ 49 SGB IX umfasst: Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung (erstmalig oder erneut), Weiterbildung und Umschulung. Auch Eingliederungshilfen wie Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen und Kraftfahrzeughilfe gehören dazu. Die Maßnahmen müssen geeignet und erforderlich sein.
Wie lange wird Übergangsgeld bei beruflicher Teilhabe gezahlt?
Das Übergangsgeld wird grundsätzlich für die Dauer der Maßnahme zur beruflichen Teilhabe gezahlt. Bei Berufsausbildung und Umschulung kann dies 2 bis 3 Jahre betragen. Bei Weiterbildungsmaßnahmen ist die Dauer variabel. Es gibt keine starre Höchstbezugsdauer — diese richtet sich nach der anerkannten Maßnahmedauer.
Welcher Träger ist für die Leistungen nach § 49 SGB IX zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Grund der Behinderung: Gesetzliche Rentenversicherung (§ 6 SGB IX i.V.m. § 9 SGB VI), Bundesagentur für Arbeit (§ 112 SGB III), Unfallversicherung (§§ 35-38 SGB VII) oder Jobcenter (SGB II). Bei Unklarheit koordiniert der zuerst angegangene Träger (§ 14 SGB IX). Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden.