§ 19 WoGG

Berechnen Sie Ihren Wohngeldanspruch 2025 nach der reformierten Wohngeldtabelle. Geben Sie Haushaltsgröße, Mietstufe und monatliches Einkommen ein — der Rechner ermittelt den Höchstbetrag der Miete und Ihr voraussichtliches Wohngeld nach der Formel in § 19 WoGG.

Wohngeld Rechner 2025

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Wohngeld 2025: Reform, Anspruch und Berechnung

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Wohnkostenbelastung für Haushalte mit geringem Einkommen. Seit der umfassenden Wohngeld-Plus-Reformim Januar 2023 wurden die Leistungen drastisch erhöht und der Empfängerkreis von 600.000 auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet.

Die Wohngeldformel (§ 19 WoGG)

Das Wohngeld berechnet sich nach einer mathematischen Formel: W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y), wobei M die berücksichtigungsfähige Miete (gedeckelt durch den Höchstbetrag), Y das bereinigte monatliche Haushaltseinkommen und a, b, c Koeffizienten sind, die von der Haushaltsgröße abhängen. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet.

Höchstbeträge für Miete nach Mietstufe (§ 12 WoGG)

Die tatsächliche Miete wird nur bis zum Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser hängt von der Mietstufe (I–VII) und der Haushaltsgröße ab. In Mietstufe VII (München, Stuttgart) liegt der Höchstbetrag für eine Person bei 616 €, für 4 Personen bei 1.037 €. In Mietstufe I beträgt er nur 377 € bzw. 636 €.

Klimakomponente und Heizkostenzuschuss

Seit 2023 enthält das Wohngeld eine Klimakomponente von 0,40 €/m², die energetische Sanierungskosten abfedern soll. Zusätzlich wurde ein dauerhafter Heizkostenzuschuss integriert (etwa 11,50 € pro Person monatlich). Diese Komponenten sind bereits in die erhöhten Tabellenwerte eingerechnet.

Wohngeld vs. Bürgergeld

Die Wohngeldstelle prüft im Rahmen des § 12a SGB II, ob Wohngeld den Bedarf deckt und den Bürgergeld-Bezug vermeidet. Wohngeld ist oft vorteilhafter, da es ohne Vermögensprüfung, Eingliederungsvereinbarung und Sanktionsmechanismus gewährt wird. Auch die Anrechnung von Rücklagen und Lebensversicherungen entfällt beim Wohngeld.

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) erhalten. Seit der Wohngeldreform 2023 wurde der Empfängerkreis deutlich erweitert — rund 2 Millionen Haushalte sind seitdem anspruchsberechtigt.

Wie wird die Mietstufe bestimmt?

Die Mietstufe wird nach dem Wohnort bestimmt und spiegelt das örtliche Mietpreisniveau wider. Stufe I gilt für ländliche Regionen, Stufe VII für Städte wie München oder Stuttgart. Die Einstufung wird alle 2 Jahre durch das Statistische Bundesamt aktualisiert.

Wie hoch ist das Wohngeld 2025?

Das Wohngeld variiert stark nach Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe. Ein 2-Personen-Haushalt mit 1.500 € Nettoeinkommen in Mietstufe III erhält typischerweise zwischen 200 und 400 € monatlich. Die genaue Höhe berechnet sich nach der Formel in § 19 WoGG.

Was zählt als Haushaltseinkommen für das Wohngeld?

Zum Haushaltseinkommen zählen alle Nettoeinkünfte aller Haushaltsmitglieder: Lohn, Rente, Unterhalt, Arbeitslosengeld I und Elterngeld (über 300 €). Kindergeld und Pflegegeld werden nicht angerechnet. Pauschale Freibeträge (10–30 %) werden je nach Einkommensart abgezogen.

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?

Nein. Wohngeld und Bürgergeld (ehemals Hartz IV) schließen sich grundsätzlich aus. Bei knappem Einkommen prüft die Wohngeldstelle, ob Wohngeld den Bürgergeld-Anspruch vermeidet. In vielen Fällen ist Wohngeld günstiger, da es ohne Vermögensprüfung und Sanktionen gewährt wird.

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