Berechnen Sie Ihren Netto-Rentenbetrag nach Zuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenze 2025 für vorzeitige Altersrente beträgt 6.272 €/Monat. Regelaltersrentner können unbegrenzt hinzuverdienen.
Flexirente Zuverdienst Rechner 2025
Hinzuverdienst zur Rente nach § 34 SGB VI
Rechtsgrundlage
- § 34 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Hinzuverdienst bei Renten wegen Alters — seit 2023 unbegrenzt bei Regelaltersrente
Gültig ab: 1. 1. 2023
Flexirente 2025: Hinzuverdienst neben der Rente
Die Flexirente ermöglicht es Rentnern, neben der Altersrente erwerbstätig zu sein. Seit der Reform 2023 können Empfänger der Regelaltersrente vollständig unbegrenzt hinzuverdienen. Bei vorzeitiger Altersrente gilt hingegen weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze, deren Überschreitung zu einer Rentenkürzung führt.
Regelung für Regelaltersrentner (ab Regelaltersgrenze)
Wer die Regelaltersgrenze (67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) erreicht und eine reguläre Altersrente bezieht, kann seit 1. Januar 2023 ohne Einschränkungen hinzuverdienen. Der Zuverdienst wird nicht mehr auf die Rente angerechnet. Diese Änderung durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz schaffte die frühere Hinzuverdienstgrenze vollständig ab.
Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitiger Altersrente 2025
Bei vorzeitiger Altersrente gilt nach § 34 Abs. 2 SGB VI eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 6.272 € (2025). Diese Grenze entspricht dem 14-fachen des aktuellen Rentenwertes. Überschreitet der Zuverdienst diese Grenze, werden 40% des überschreitenden Betrags auf die Rente angerechnet. Die Rente kann dabei maximal bis auf null reduziert werden.
Sozialversicherungspflicht beim Hinzuverdienst
Rentner, die neben der Rente arbeiten, sind in der Regel rentenversicherungspflichtig — das heißt, sie zahlen Rentenversicherungsbeiträge, erwerben aber keine neuen Rentenansprüche mehr (nach Erreichen der Regelaltersgrenze optional möglich). Krankenversicherungspflicht besteht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Geringfügig Beschäftigte (Minijob bis 556 €) sind grundsätzlich krankenversicherungsfrei.
Rentenanpassung durch Hinzuverdienst
Wer neben der vorzeitigen Rente sozialversicherungspflichtig arbeitet und Rentenbeiträge entrichtet, erhöht damit seinen persönlichen Rentenwert. Nach Ende der vorzeitigen Rente bzw. beim Übergang zur Regelaltersrente werden diese zusätzlichen Entgeltpunkte berücksichtigt und erhöhen die Rente dauerhaft.
Häufige Fragen zur Flexirente
Darf ich neben der Rente arbeiten?
Ja. Wer die Regelaltersgrenze (67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) erreicht hat, kann seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei vorzeitiger Altersrente (vor der Regelaltersgrenze) gilt 2025 eine Hinzuverdienstgrenze von 6.272 € pro Monat.
Was änderte sich 2023 bei der Flexirente?
Seit Januar 2023 ist der Hinzuverdienst für Empfänger der Regelaltersrente unbegrenzt — es wird nichts auf die Rente angerechnet. Vor 2023 galt auch bei Regelaltersrentnern eine Hinzuverdienstgrenze. Für vorzeitige Altersrenten gilt weiterhin § 34 SGB VI mit einer Grenze von 6.272 €/Monat (2025).
Wie viel Rente verliere ich beim Überschreiten der Grenze?
40% des monatlichen Betrags, der die Hinzuverdienstgrenze von 6.272 € übersteigt, wird auf die Rente angerechnet. Beispiel: Bei 8.272 € Zuverdienst ist die Überschreitung 2.000 €, Anrechnung = 800 €. Die Rente wird um 800 € monatlich gekürzt.
Was ist die Regelaltersgrenze 2025?
Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gibt es eine stufenweise Anhebung: Jahrgang 1947 trat mit 65 in Rente, danach steigt die Grenze schrittweise. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen.
Was ist der Unterschied zwischen vorzeitiger und regulärer Rente?
Vorzeitige Altersrente (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen) beginnt vor der Regelaltersgrenze. Dabei gilt die Hinzuverdienstgrenze von 6.272 €/Monat. Reguläre Altersrente (Regelaltersrente) beginnt mit Erreichen der Regelaltersgrenze — hier gilt seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.