Ermitteln Sie Ihren persönlichen Renteneintritt nach dem aktuellen Stand des Sozialgesetzbuchs VI. Der Rechner berücksichtigt die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (§ 35 SGB VI), die Möglichkeiten der Frührente mit Abschlag (§ 36 SGB VI), die Schwerbehindertenrente (§ 37 SGB VI) sowie die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren (§ 38 SGB VI).
Renteneintrittsalter-Rechner
Rechtsgrundlage
- § 35 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch — Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) ↗
Regelaltersrente — schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre für Jahrgänge 1947–1964
Gültig ab: 1. 1. 2012
- § 36 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch — Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) ↗
Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) — Frührente mit Abschlag ab 63
Gültig ab: 1. 1. 2012
- § 37 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch — Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) ↗
Altersrente für schwerbehinderte Menschen — 2 Jahre früher ohne Abschlag
Gültig ab: 1. 1. 2012
- § 38 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch — Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) ↗
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) — „Rente mit 63"
Gültig ab: 1. 7. 2014
Renteneintrittsalter in Deutschland — Überblick
Das Rentenrecht in Deutschland ist komplex und wurde in den letzten Jahren grundlegend reformiert. Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, eingeführt durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007, betrifft alle Jahrgänge ab 1947. Für Jahrgänge ab 1964 gilt einheitlich das Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Regelaltersgrenze nach Jahrgang
Die Anhebung erfolgt schrittweise: Pro Geburtsjahrgang (1947–1958) steigt die Regelaltersgrenze um einen Monat, danach (1959–1963) um zwei Monate je Jahrgang. Das bedeutet: Wer 1958 geboren wurde, geht mit 66 Jahren in Rente; wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis 67 arbeiten. Unser Rechner gibt die exakte Altersgrenze für jeden Jahrgang nach der gesetzlichen Tabelle aus.
Frührente mit Abschlag
Wer nicht bis zur Regelaltersgrenze warten kann oder möchte, hat unter Umständen die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Voraussetzung ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Pro vorgezogenem Monat wird die Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt. Bei einer Vorverlagerung um 48 Monate (4 Jahre) entsteht ein Abschlag von 14,4 % — für die gesamte Rentenlaufzeit. Ob sich dies finanziell lohnt, hängt von der persönlichen Lebenserwartung ab.
Schwerbehindertenrente
Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben nach § 37 SGB VI ein Sonderrecht: Sie können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Bei noch früherem Eintritt sind Abschläge möglich. Die Anerkennung der Schwerbehinderung muss vor Rentenbeginn beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
Rente mit 63 — für besonders langjährig Versicherte
Die sogenannte „Rente mit 63" (§ 38 SGB VI) ermöglicht es Versicherten mit 45 Beitragsjahren, ohne Abschlag früher in Rente zu gehen. Für ältere Jahrgänge (bis 1952) war die Altersgrenze tatsächlich 63 Jahre. Für jüngere Jahrgänge wird sie schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Gezählt werden Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege und Krankengeld — aber keine ALG-II-Zeiten.
Rentenbeginn und Antragstellung
Wichtig: Die Rente wird nicht automatisch gezahlt — sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, in der Regel 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Wer seinen Antrag zu spät stellt, verliert keine Ansprüche, aber ggf. Zahlungen für vergangene Monate (Rente beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung, rückwirkend maximal 3 Monate).
Häufige Fragen zum Renteneintrittsalter
Wann kann ich in Rente gehen — was ist die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge (1947–1963) wird die Grenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die genaue Altersgrenze für Ihren Jahrgang ermittelt unser Rechner automatisch auf Basis der Tabelle in § 35 SGB VI.
Kann ich früher als zur Regelaltersgrenze in Rente gehen?
Ja, mit Abschlägen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann nach § 36 SGB VI bis zu 4 Jahre (48 Monate) vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns wird die Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt — das sind maximal 14,4 % bei voller Vorverlagerung. Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenlaufzeit.
Was ist die Schwerbehindertenrente?
Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Grad der Behinderung GdB von mindestens 50) können nach § 37 SGB VI zwei Jahre vor der regulären Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Bei noch früherer Inanspruchnahme (bis zu 3 Jahre vor Regelalter) sind ebenfalls Abschläge von 0,3 % pro Monat möglich.
Was bedeutet „Rente mit 63" für besonders langjährig Versicherte?
Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann nach § 38 SGB VI ohne Abschlag in Rente gehen — die sogenannte „Rente mit 63". Für Jahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben: Erst ab Jahrgang 1964 und später gilt das Eintrittsalter von 65 Jahren. Der Begriff „Rente mit 63" bezieht sich auf die ursprüngliche Einführung für ältere Jahrgänge.
Welche Zeiten zählen für die 45 Versicherungsjahre?
Für die 45-Jahres-Wartezeit (besonders langjährig Versicherte) zählen: Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung und Selbstständigkeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen sowie Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Übergangsgeld. Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr und bestimmte freiwillige Beitragszeiten werden ebenfalls angerechnet. ALG-II-Zeiten zählen jedoch nicht.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich länger arbeite?
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und weiterhin Rentenbeiträge zahlt, erhält einen Zuschlag von 0,5 % pro zusätzlichem Monat Beschäftigung. Bei einem Jahr über die Regelgrenze hinaus ergibt das eine dauerhafte Rentenerhöhung von 6 %. Dies kann sich vor allem für Personen lohnen, die ohnehin weiterarbeiten möchten und ihre Rente für die Zukunft aufstocken wollen.