Berechnen Sie den pfändbaren Betrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nach §§ 850f, 850k ZPO — Grundfreibetrag 1.560 € plus Erhöhungen für unterhaltspflichtige Personen.
Rechtsgrundlage
- § 850k Zivilprozessordnung (ZPO) ↗
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) — Grundfreibetrag 1.560 € ab 01.07.2025
Gültig ab: 1. 7. 2025
- § 850f Zivilprozessordnung (ZPO) ↗
Erhöhung unpfändbarer Betrag auf Antrag
Gültig ab: 1. 7. 2025
P-Konto Pfändungsschutz — §§ 850f, 850k ZPO
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Schuldner vor dem vollständigen Kontopfändung. Der Grundfreibetrag nach § 850k ZPO beträgt ab dem 01.07.2025 1.560 € pro Monat. Dieser Betrag wird anhand des Basiswertes nach § 850c Abs. 1 ZPO jährlich neu festgesetzt.
Erhöhung des Schutzbetrags
Auf Bescheinigung des Arbeitgebers, des Sozialamts oder einer anerkannten Beratungsstelle kann der Freibetrag erhöht werden: für die erste unterhaltspflichtige Person um 585,23 €, für die zweite bis vierte Person jeweils um 326,04 €. Auch Kindergeld und bestimmte einmalige Sozialleistungen können zusätzlich geschützt werden.
Übertragung nicht verbrauchter Beträge
Wird der Freibetrag im laufenden Monat nicht vollständig verbraucht, kann der verbleibende Betrag (bis zum Grundfreibetrag) in den Folgemonat übertragen werden. Diese Regelung wurde mit dem Kontopfändungsschutzgesetz eingeführt, um Schuldner nicht zu zwingen, ihre gesamten Mittel innerhalb eines Monats zu verbrauchen.
Einrichtung und Verwaltung
Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln (§ 850k Abs. 7 ZPO). Die Umwandlung ist kostenlos und muss innerhalb von 4 Bankarbeitstagen erfolgen. Nur ein P-Konto pro Person ist zulässig.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Es schützt einen Grundfreibetrag von 1.560 € (ab 01.07.2025) pro Monat vor dem Zugriff von Gläubigern.
Wie hoch ist der P-Konto Grundfreibetrag 2026?
1.560 € pro Monat (§ 850k Abs. 1 ZPO). Dieser Betrag gilt ab 01.07.2025. Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden.
Kann der P-Konto Freibetrag erhöht werden?
Ja. Für jede unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Schutz: erste Person +585,23 €, zweite bis vierte Person je +326,04 €. Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können zusätzlich freigestellt werden.
Was passiert mit Gutschriften, die den Freibetrag übersteigen?
Beträge über dem geschützten Rahmen sind pfändbar. Wenn am Monatsende der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist, kann der Rest (bis zum Grundfreibetrag) in den nächsten Monat übertragen werden — einmalig.
Kann man mehrere P-Konten haben?
Nein. Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Wer ein zweites P-Konto einrichtet, macht sich strafbar (Betrug). Die Banken melden neue P-Konten an die Schufa, damit Doppelungen erkannt werden.