§ 13 BAföG

Schätzen Sie Ihren BAföG-Förderbetrag für 2025. Grundbedarf 452 € + Wohnkosten (360 € allein, 59 € bei Eltern) minus Einkommensanrechnung. Bis zu 812 €/Monat möglich. Die genaue Bewilligung erfolgt durch das Studierendenwerk.

BAföG Rechner 2025

BAföG-Förderbetrag für Studierende nach § 13 BAföG — Schätzung

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2025 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht es Studierenden aus Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen, ihr Studium zu finanzieren. Der Rechner liefert eine Schätzung des monatlichen Förderbetrags — die genaue Bewilligung erfolgt durch das zuständige Studierendenwerk auf Basis der vollständigen Einkommenserklärungen. BAföG setzt sich aus Grundbedarf und Wohnkosten zusammen, gemindert durch angerechnetes Eltern- und Eigeneinkommen.

Bedarf und Wohnkosten 2025

Der Grundbedarf für Studierende an Hochschulen beträgt 2025 monatlich 452 €. Hinzu kommen Wohnkosten: 360 € für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen (eigene Wohnung oder Wohnheim), und nur 59 € für diejenigen, die noch im elterlichen Haushalt leben. Zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag ergibt sich ein Höchstbedarf von ca. 992 €/Monat. Dieser Höchstbetrag wird ausgezahlt, wenn das Elterneinkommen niedrig ist und kein eigenes Einkommen vorliegt.

Rückzahlung und Tilgung

Ein wichtiger Vorteil von BAföG gegenüber Studienkrediten: Nur 50 % des erhaltenen Betrags muss zurückgezahlt werden — maximal 10.010 €. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungszeit in monatlichen Raten. Wer besonders schnell und erfolgreich studiert, kann Frlass erhalten: Bei Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer oder mit sehr gutem Notendurchschnitt werden Teile der Schulden erlassen. Dies macht BAföG deutlich attraktiver als klassische Bankkredite.

Häufig gestellte Fragen zum BAföG 2025

Wie hoch ist BAföG 2025 maximal?

Der Höchstbetrag liegt 2025 bei 992 €/Monat für alleinlebende Studierende (Grundbedarf 452 € + Wohnkosten 360 € + Krankenversicherungszuschlag 180 €). Ohne Versicherungszuschlag: 812 €/Monat.

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Nur die Hälfte des erhaltenen BAföG muss zurückgezahlt werden, maximal 10.010 €. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungszeit, in Raten von mindestens 130 €/Monat.

Wie wird das Elterneinkommen angerechnet?

Das Einkommen der Eltern des Vorvorjahres wird nach Abzug von Freibeträgen angerechnet. Der Freibetrag für verheiratete Eltern beträgt ca. 2.415 €/Monat. Darüber liegendes Einkommen wird teilweise auf den BAföG-Bedarf angerechnet.

Kann ich BAföG neben einem Nebenjob bekommen?

Ja, eigenes Einkommen bis 520 €/Monat wird nicht angerechnet. Einnahmen darüber reduzieren den BAföG-Betrag. Auch Vermögen wird berücksichtigt (Freibetrag: 8.200 €).

Wo stelle ich den BAföG-Antrag?

Studierende stellen den Antrag beim zuständigen Studierendenwerk (Studentenwerk) ihrer Hochschule. Der Online-Antrag ist über BAföG-Digital möglich. Rückwirkend kann BAföG nur für den Monat der Antragstellung beantragt werden.

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