§ 1358 BGB

Berechnen Sie den Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (analog) — Beduerftigkeit und Leistungsfaehigkeit.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie den Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (analog) — Beduerftigkeit und Leistungsfaehigkeit. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 1358 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 1358. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 1358 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?

Der Unterhalt bemisst sich nach § 1361 BGB nach den Einkommensverhaeltnissen beider Ehegatten. Der Selbstbehalt des Verpflichteten ist zu beachten.

Verwandte Rechner