Berechnen Sie den Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (analog) — Beduerftigkeit und Leistungsfaehigkeit.
Rechtsgrundlage
- § 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Berechnen Sie den Ehegattenunterhalt nach § 1361 BGB (analog) — Beduerftigkeit und Leistungsfaehigkeit. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 1358 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 1358. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 1358 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Der Unterhalt bemisst sich nach § 1361 BGB nach den Einkommensverhaeltnissen beider Ehegatten. Der Selbstbehalt des Verpflichteten ist zu beachten.