Pruefen Sie die Kosten bei Gesundheitsuntersuchungen im Betreuungsrecht nach § 1832 BGB.
Rechtsgrundlage
- § 1832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Pruefen Sie die Kosten bei Gesundheitsuntersuchungen im Betreuungsrecht nach § 1832 BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 1832 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 1832. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 1832 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Wer traeigt die Kosten von Gesundheitsuntersuchungen im Betreuungsrecht?
Nach § 1832 BGB traegt der Betreute die Kosten der Aufgabenwahrnehmung des Betreuers, soweit er ueber die erforderlichen Mittel verfuegt.