BKGG § 6

Berechnen Sie das Kindergeld für Ihre Familie. Geben Sie die Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder ein — der Rechner zeigt den monatlichen und jährlichen Gesamtbetrag nach dem aktuellen Satz von 259 Euro pro Kind (2026).

Kindergeld-Rechner 2026 — BKGG

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Letzte Aktualisierung: 15. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kindergeld in Deutschland: BKGG erklärt

Das Kindergeld ist die zentrale staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien in Deutschland. Es wird nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bzw. nach dem Einkommensteuergesetz (§ 66 EStG) gezahlt und steht grundsätzlich allen Eltern zu, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Kindergeld soll das Existenzminimum des Kindes steuerlich freistellen und einen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten der Familie leisten. Es wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und ist die am weitesten verbreitete Familienleistung in Deutschland.

Einheitlicher Betrag seit 2023

Seit Januar 2023 gilt ein einheitlicher Kindergeldbetrag für alle Kinder — die frühere Staffelung nach Kinderzahl wurde abgeschafft. Der Betrag wurde zum Januar 2025 auf 255 Euro angehoben und beträgt ab 2026 voraussichtlich 259 Euro pro Kind und Monat. Diese Vereinheitlichung vereinfacht die Berechnung erheblich: Familien erhalten einfach die Anzahl der Kinder multipliziert mit dem Einheitssatz. Bei zwei Kindern sind das 518 Euro monatlich, bei drei Kindern 777 Euro. Die jährliche Gesamtsumme ergibt sich durch Multiplikation mit zwölf Monaten.

Anspruchsvoraussetzungen

Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus besteht der Anspruch bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich in einer Erstausbildung, einem Studium, einem Bundesfreiwilligendienst oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr befindet. Für arbeitssuchende Kinder gilt die Grenze von 21 Jahren. Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten Kindergeld ohne Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Bei einer Zweitausbildung wird das Kindergeld nur gewährt, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche regelmäßig erwerbstätig ist.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Neben dem Kindergeld existiert der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht. Das Finanzamt führt bei der jährlichen Steuerveranlagung automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob das bereits gezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (2026: 6.612 Euro zuzüglich 2.928 Euro BEA-Freibetrag pro Kind) die höhere Entlastung bringt. Bei höheren Einkommen ist der Freibetrag in der Regel günstiger. Der Freibetrag wirkt sich allerdings nur auf die Einkommensteuer aus — das Kindergeld wird als Steuervergütung monatlich ausgezahlt und ist damit besonders für Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen die effektivere Leistung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Die frühere Staffelung (mehr Geld ab dem dritten Kind) wurde 2023 abgeschafft. Jedes Kind erhält denselben Betrag — unabhängig davon, ob es das erste oder das fünfte Kind ist.

Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Darüber hinaus bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung, einem Studium oder einem Freiwilligendienst befindet. Für Kinder, die arbeitssuchend gemeldet sind, gilt die Grenze von 21 Jahren. Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst versorgen können, gibt es keine Altersgrenze.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch in der EU/EWR lebende Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Anspruchsberechtigt ist jeweils nur ein Elternteil — bei getrennt lebenden Eltern derjenige, bei dem das Kind lebt.

Gibt es für das dritte Kind mehr Kindergeld?

Nein, seit 2023 gibt es keine Staffelung mehr. Zuvor betrug das Kindergeld für das erste und zweite Kind 250 €, für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kind 250 €. Diese Differenzierung wurde abgeschafft — heute gilt ein einheitlicher Betrag von 259 € pro Kind.

Wie wird Kindergeld beantragt?

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag kann schriftlich oder online über den Service der Familienkasse gestellt werden. Benötigt werden die Geburtsurkunde des Kindes und die Steueridentifikationsnummern von Kind und antragstellendem Elternteil. Die Zahlung erfolgt monatlich, der genaue Auszahlungstag richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind Alternativen. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung). Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 6.612 € pro Kind (zuzüglich 2.928 € BEA-Freibetrag). Bei höheren Einkommen (ab ca. 80.000 € zu versteuerndes Einkommen bei Verheirateten) ist der Freibetrag oft günstiger.

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