MinUhV § 1

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026? Unser Rechner berechnet den gesetzlichen Unterhalt für minderjährige Kinder nach MinUhV § 1: 482 € (0–5 J.), 554 € (6–11 J.), 649 € (12–17 J.) — mit Kindergeld-Anrechnung.

Mindestunterhalt Kinder 2026 (MinUhV § 1)

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach Düsseldorfer Tabelle berechnen

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Mindestunterhalt Kinder 2026 — MinUhV und BGB erklärt

Mindestunterhalt 2026 — Beträge nach Altersstufen

Der gesetzliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird durch die Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) festgelegt und orientiert sich am steuerlichen Kinderfreibetrag nach § 1612a BGB. Für 2026 gelten folgende Monatssätze: 1. Altersstufe (0–5 Jahre): 482 €, 2. Altersstufe (6–11 Jahre): 554 €, 3. Altersstufe (12–17 Jahre): 649 €. Diese Beträge entsprechen der 1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle und sind der absolute Mindeststandard für den Kindesunterhalt in Deutschland.

Kindergeld-Anrechnung nach § 1612b BGB

Das Kindergeld beträgt 2026 255 € pro Kind und Monat. Nach § 1612b BGB wird die Hälfte des Kindergelds (127,50 €) auf den Barunterhalt des zahlungspflichtigen Elternteils angerechnet. Der tatsächliche Zahlbetrag (Mindestunterhalt netto) ergibt sich also aus: Mindestunterhalt − 127,50 €. Beim Mindestunterhalt der 1. Altersstufe (482 €) verbleiben 354,50 € pro Monat als tatsächlicher Zahlbetrag.

Rechtliche Grundlage: MinUhV und BGB

Die Rechtsgrundlage für den Mindestunterhalt ist § 1612a BGB, der auf die Mindestunterhaltsverordnung verweist. § 1612b BGB regelt die Anrechnung des Kindergelds. Der Mindestunterhalt ist nicht verhandelbar — er stellt das absolute Minimum dar, das ein Kind unabhängig vom Einkommen des zahlenden Elternteils beanspruchen kann. Bei höherem Einkommen kann der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle höher ausfallen.

Unterhaltspflicht und Durchsetzung

Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, kann dieser durch das zuständige Familiengericht eingeklagt werden. Das Jugendamt kann vorschussweise Unterhaltsvorschuss nach dem UVG zahlen, wenn der andere Elternteil nicht zahlt — für Kinder bis 18 Jahre und maximal 72 Monate. Der Staat holt sich den Betrag dann beim Unterhaltspflichtigen zurück. Unterhaltstitel können über Gerichtsvollzieher und Lohnpfändung durchgesetzt werden.

Häufige Fragen zum Mindestunterhalt

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Der gesetzliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt 2026 nach MinUhV § 1: 482 € monatlich für Kinder der 1. Altersstufe (0–5 Jahre), 554 € für die 2. Altersstufe (6–11 Jahre) und 649 € für die 3. Altersstufe (12–17 Jahre). Davon wird das hälftige Kindergeld (127,50 €) abgezogen, wenn der betreuende Elternteil Kindergeld erhält.

Was ist der Unterschied zwischen Mindestunterhalt und Regelunterhalt?

Der Mindestunterhalt nach MinUhV § 1 entspricht dem Unterhalt der 1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle — das ist der absolute Mindestsatz, den jedes Kind beanspruchen kann. Der Regelunterhalt richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und kann bei höherem Einkommen deutlich über dem Mindestbetrag liegen.

Wie wird Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld von 255 € monatlich (2026) wird nach § 1612b BGB auf den Barunterhalt des zahlenden Elternteils angerechnet: Der betreuende Elternteil behält das volle Kindergeld und der Zahlbetrag des barunterhaltspflichtigen Elternteils wird um die Hälfte des Kindergelds (127,50 €) reduziert. Beim Mindestunterhalt von 482 € (1. Altersstufe) verbleiben also 354,50 € als tatsächlicher Zahlbetrag.

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige weniger verdient als der Mindestunterhalt?

Der Mindestunterhalt ist ein Anspruch des Kindes — der unterhaltspflichtige Elternteil muss ihn grundsätzlich zahlen, auch wenn das eigene Einkommen knapp ist. Reicht das Einkommen nicht aus, gilt das Prinzip des "gesteigerten Selbstbehalts": Eltern müssen auch ihre eigene Arbeitskraft voll einsetzen (Erwerbsobliegenheit). Nur wenn das Existenzminimum des Zahlenden unterschritten würde, kann der Unterhalt herabgesetzt werden.

Wie wird der Mindestunterhalt angepasst?

Der Mindestunterhalt wird durch die Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) festgelegt und orientiert sich am steuerlichen Kinderfreibetrag (§ 1612a BGB). Änderungen des Kinderfreibetrags führen automatisch zu Anpassungen des Mindestunterhalts. Die Beträge werden in der Regel zu Jahresbeginn angepasst und gelten bundesweit einheitlich.

Gilt der Mindestunterhalt auch für volljährige Kinder?

Nein, der Mindestunterhalt nach MinUhV § 1 gilt nur für minderjährige Kinder (bis 17 Jahre). Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium gelten eigene Unterhaltssätze — in der Regel orientiert an der Düsseldorfer Tabelle für die jeweilige Einkommensgruppe. Volljährige Studenten ohne eigenes Einkommen erhalten nach der Düsseldorfer Tabelle in der Regel 930 € monatlich (inkl. Warmmiete).

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