Berechnen Sie den gesetzlichen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach der Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) 2026. Der Rechner ermittelt den Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergelds und den Jahresbetrag — für ein oder mehrere Kinder.
Mindestunterhalt Kinder Rechner (MinUhV) 2026
Gesetzlichen Mindestunterhalt minderjähriger Kinder berechnen
Rechtsgrundlage
- § 1 Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) ↗
Mindestunterhalt 2026: Stufe 1: 486 €, Stufe 2: 558 €, Stufe 3: 653 €
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
Gültig ab: 1. 1. 2026
Mindestunterhalt für Kinder: Rechtsgrundlage und Berechnung
Der Mindestunterhalt ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den ein barunterhaltspflichtiger Elternteil monatlich für sein minderjähriges Kind zahlen muss. Er bildet die Untergrenze des Kindesunterhalts und ist in § 1612a BGB verankert. Die konkreten Beträge werden durch die Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) festgelegt, die regelmäßig an die Entwicklung des sächlichen Existenzminimums angepasst wird.
Drei Altersstufen
Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Alter des Kindes und ist in drei Stufen gegliedert:
- 1. Altersstufe (0–5 Jahre): 486 € monatlich (2026)
- 2. Altersstufe (6–11 Jahre): 558 € monatlich (2026)
- 3. Altersstufe (12–17 Jahre): 653 € monatlich (2026)
Diese Beträge entsprechen der 1. Einkommensgruppe (bis 2.100 € Nettoeinkommen) der Düsseldorfer Tabelle. Bei höherem Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt der Unterhalt entsprechend der Tabellenstufen.
Kindergeldverrechnung (§ 1612b BGB)
Das Kindergeld steht dem Kind zu, wird aber an den betreuenden Elternteil ausgezahlt. Beim Barunterhalt wird das halbe Kindergeld (2026: 127,50 € bei 255 € Kindergeld pro Kind) vom Mindestunterhalt abgezogen. Der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt also den Mindestunterhalt minus 127,50 € als Zahlbetrag. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.
Verhältnis zur Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie der Oberlandesgerichte zur Bemessung des Kindesunterhalts. Die niedrigste Einkommensgruppe entspricht dem Mindestunterhalt nach MinUhV. Bei höherem Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt der Unterhalt in bis zu 15 Einkommensgruppen. Die Tabelle wird jährlich aktualisiert und ist nicht Gesetz, sondern Orientierungshilfe für die Familiengerichte.
Unterhaltsvorschuss bei Zahlungsausfall
Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nicht leistungsfähig ist, können Alleinerziehende beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen. Der Unterhaltsvorschuss beträgt den Mindestunterhalt minus das volle Kindergeld und wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Er ist eine staatliche Vorleistung — das Jugendamt fordert den Betrag vom säumigen Elternteil zurück.
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der Unterhaltspflichtige muss seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 2026 bei Erwerbstätigen 1.370 € und bei Nichterwerbstätigen 1.120 €. Unterschreitet das bereinigte Einkommen nach Abzug des Unterhalts den Selbstbehalt, kann der Unterhalt gemindert oder auf null reduziert werden (Mangelfall).
Häufige Fragen zum Mindestunterhalt
Was ist der Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den ein barunterhaltspflichtiger Elternteil für sein minderjähriges Kind zahlen muss. Er ist in § 1612a BGB und der Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) geregelt und wird alle zwei Jahre angepasst.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
Ab 2026 beträgt der Mindestunterhalt: 486 € für Kinder von 0–5 Jahren (1. Altersstufe), 558 € für 6–11 Jahre (2. Altersstufe) und 653 € für 12–17 Jahre (3. Altersstufe). Diese Beträge entsprechen der 1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja, bei Barunterhalt wird in der Regel das halbe Kindergeld (2026: 127,50 €) vom Mindestunterhalt abgezogen (§ 1612b BGB). Der betreuende Elternteil erhält das volle Kindergeld; der Zahlbetrag des barunterhaltspflichtigen Elternteils verringert sich um die Hälfte.
Was ist der Unterschied zwischen Mindestunterhalt und Düsseldorfer Tabelle?
Der Mindestunterhalt ist der gesetzliche Mindestbetrag und entspricht der niedrigsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Bei höherem Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle über den Mindestunterhalt hinaus.
Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann?
Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht aufbringen kann, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser beträgt maximal den Mindestunterhalt minus volles Kindergeld und wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt.