§ 224 SGB V / § 14 MuSchG

Wie hoch ist Ihr Mutterschaftsgeld 2026? Unser Rechner berechnet die Kassenleistung (max. 13 €/Tag) und den AG-Zuschuss nach § 224 SGB V / § 14 MuSchG — inklusive Beitragsfreiheit in der GKV.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Mutterschaftsgeld 2026 — Kassenleistung, AG-Zuschuss und Beitragsfreiheit § 224 SGB V

Mutterschaftsgeld 2026 — Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V

Das Mutterschaftsgeld sichert den Einkommensausfall von Arbeitnehmerinnen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Geburt. Es setzt sich aus der Kassenleistung (max. 13 €/Tag) und dem AG-Zuschuss zusammen. Rechtsgrundlagen sind § 14 MuSchG (Kassenleistung) und § 20 MuSchG (Arbeitgeberzuschuss).

Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V

Während des Mutterschaftsgeld-Bezugs sind GKV-Mitglieder nach § 224 SGB V beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt für die gesamte Dauer der Schutzfrist. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil zur GKV entfällt. Die Beitragsfreiheit gilt auch für die Pflegeversicherung.

Schutzfristen nach dem MuSchG

Die Mutterschutzfrist beträgt regulär 14 Wochen — 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt (§ 3 MuSchG). Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen, sodass die Gesamtschutzfrist 18 Wochen beträgt.

Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Die Kassenleistung beträgt täglich maximal 13 €. Basis ist der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist, berechnet auf 30 Tage pro Monat. Die Differenz zum täglichen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss (§ 20 MuSchG). Arbeitnehmerinnen erhalten damit insgesamt bis zu ihren vollen durchschnittlichen Nettoeinkünften.

Erstattung für den Arbeitgeber (U2-Umlage)

Arbeitgeber können sich die Aufwendungen für den Mutterschaftsgeld-Zuschuss über die U2-Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstatten lassen. Kleinere Betriebe (bis 30 Arbeitnehmer) können bis zu 100 % der Aufwendungen zurückerhalten. Die Erstattung wird bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt.

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?

Das Mutterschaftsgeld besteht aus zwei Teilen: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 €/Tag (§ 14 Abs. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Nettolohn und den 13 €/Tag (§ 20 MuSchG). Frauen ohne GKV-Mitgliedschaft erhalten bis zu 210 € als Einmalzahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG gezahlt: 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt (14 Wochen insgesamt). Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder behinderten Kindern verlängert sich die Nachfrist auf 12 Wochen (18 Wochen gesamt).

Was bedeutet Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V?

§ 224 SGB V bestimmt, dass GKV-Mitglieder während des Bezugs von Mutterschaftsgeld (Schutzfrist nach MuSchG) beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der GKV-Beitrag entfällt also während dieser Zeit vollständig — sowohl AN- als auch AG-Anteil.

Wie wird der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet?

Der Arbeitgeber zahlt nach § 20 MuSchG den Unterschiedsbetrag zwischen der Kassenleistung (13 €/Tag) und dem durchschnittlichen Nettolohn. Verdient eine Arbeitnehmerin netto 60 €/Tag, zahlt die Kasse 13 €/Tag und der Arbeitgeber 47 €/Tag. Für Minijobberinnen kann der AG-Zuschuss entfallen.

Gilt das Mutterschaftsgeld auch für Selbstständige?

Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind und Krankengeld-Anspruch haben, können Mutterschaftsgeld erhalten. Pflichtversicherte Selbstständige ohne Krankengeld-Wahltarif haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus der Kasse. Stattdessen gibt es ggf. Elterngeld (§ 1 BEEG). Für privat Versicherte: max. 210 € einmalig vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Wird der AG-Zuschuss durch den Arbeitgeber oder die Kasse erstattet?

Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss direkt aus, kann aber in einigen Fällen eine Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erhalten — insbesondere kleinere Unternehmen (U2-Umlage). Die Kasse erstattet dem AG auf Antrag bis zu 100 % der Aufwendungen (je nach Betriebsgröße).

Weitere Familienrechner

Mutterschaftsgeld Rechner 2026 — § 224 SGB V | RuleCalc | RuleCalc