§ 23 SGB VIII

Berechnen Sie die laufende Geldleistung für Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII 2026: Sachaufwanderstattung 5,50 €/h, Förderungsleistung 3,50 €/h, SV-Anteil 28 % — mit Altersmultiplikator für alle Altersgruppen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kindertagespflege Vergütung — Berechnung nach § 23 SGB VIII

Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, bei der eine Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen betreut. Rechtsgrundlage ist § 23 SGB VIII, der den Anspruch auf laufende Geldleistung regelt.

Bestandteile der laufenden Geldleistung

Die monatliche Vergütung setzt sich nach § 23 Abs. 2 SGB VIII aus drei Teilen zusammen:

  • Sachaufwanderstattung: Erstattung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Sachaufwendungen (5,50 €/h als Bundesrahmen)
  • Förderungsleistung: Anerkennung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsleistung (3,50 €/h als Bundesrahmen)
  • SV-Anteil: Beitrag zur Alterssicherung und Absicherung bei Krankheit/Pflege (28 % der Förderungsleistung)

Altersmultiplikator und Berechnung

Der Altersmultiplikator berücksichtigt den unterschiedlichen Betreuungsaufwand: Kinder unter 3 Jahren haben den höchsten Aufwand (Faktor 1,3), Grundschulkinder den geringsten (Faktor 0,8). Er wird auf Sachaufwand und Förderungsleistung angewandt. Die Gesamtvergütung ergibt sich aus: Stunden/Monat × Kinder × (Sachaufwand + Förderung) × Multiplikator + SV-Anteil.

Bundesrahmen vs. kommunale Sätze

Die in diesem Rechner verwendeten Sätze sind Bundesrahmenwerte. In der Praxis legen die Jugendämter eigene, oft höhere Sätze fest. Großstädte zahlen häufig das Doppelte oder mehr des Bundesrahmens. Tagespflegepersonen sollten die Vergütungssätze ihres zuständigen Jugendamts erfragen.

Häufige Fragen zur Kindertagespflege Vergütung

Was ist die laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII?

Die laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII ist die monatliche Vergütung, die das Jugendamt einer Tagespflegeperson (Tagesmutter, Tagesvater) für die Betreuung von Kindern zahlt. Sie setzt sich aus drei Komponenten zusammen: (1) Sachaufwanderstattung für Sachkosten, (2) Förderungsleistung als Anerkennung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsleistung sowie (3) einem Anteil zur Alters- und Unfallversicherung.

Wie wird der Altersmultiplikator bei der Tagespflege angewandt?

Der Altersmultiplikator berücksichtigt den unterschiedlichen Betreuungsaufwand je nach Alter des Kindes. Kinder unter 3 Jahren benötigen intensivere Betreuung (Multiplikator 1,3), Kinder zwischen 3 und 6 Jahren gelten als Referenzgröße (Multiplikator 1,0), und Schulkinder über 6 Jahren haben einen geringeren Aufwand (Multiplikator 0,8). Der Multiplikator wird auf Sachaufwand und Förderungsleistung angewandt.

Wie ist die Kindertagespflege sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig und gemäß § 23 SGB VIII bei der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Das Jugendamt muss nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII einen Beitrag zur Alterssicherung und zur Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürfätigkeit erstatten. Dieser beträgt pauschal ca. 28 % der Förderungsleistung.

Wie viele Kinder darf eine Tagespflegeperson gleichzeitig betreuen?

Nach § 43 SGB VIII benötigen Tagespflegepersonen eine Erlaubnis des Jugendamts. In der Regel dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig betreut werden (in einigen Bundesländern bis zu 6 in Großtagespflege). Die genaue Zahl hängt von der Qualifikation, den Räumlichkeiten und den landesrechtlichen Vorgaben ab.

Unterscheiden sich die Sätze je nach Bundesland?

Ja, dieser Rechner zeigt die Bundesrahmenwerte nach § 23 SGB VIII. Die tatsächlichen Sätze werden von den Jugendämtern der Kommunen und Länder festgelegt und können deutlich höher liegen. Großstädte wie München, Hamburg oder Berlin zahlen oft erheblich mehr. Die Berechnungsgrundlage (Stunden × Kinder × Satz × Multiplikator) bleibt jedoch einheitlich.

Weitere Familie-Rechner