Wie viel bleibt von einer GmbH-Gewinnausschüttung netto beim Gesellschafter? Unser Rechner berechnet die Steuerbelastung auf beiden Ebenen — Körperschaftsteuer (15%) auf GmbH-Ebene und Kapitalertragsteuer (25%) beim Gesellschafter.
GmbH Gewinnausschüttung Steuer Rechner
Rechtsgrundlage
- § 23 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ↗
Körperschaftsteuersatz 15%
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 43 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen — Abgeltungsteuer 25%
Gültig ab: 1. 1. 2026
GmbH-Ausschüttung versteuern — so funktioniert es
Besteuerung auf GmbH-Ebene
Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn zunächst Körperschaftsteuer in Höhe von 15% (§ 23 Abs. 1 KStG) sowie den Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die KSt. Zusammen ergibt sich eine GmbH-Steuerbelastung von 15,825%. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Hebesatz der Gemeinde variiert (durchschnittlich ca. 14-17%). Unser Rechner konzentriert sich auf die Ausschüttungsbelastung und berücksichtigt die KSt + Soli auf GmbH-Ebene sowie die Abgeltungsteuer beim Gesellschafter.
Abgeltungsteuer auf die Gewinnausschüttung
Der nach Abzug von KSt und Soli verbleibende Gewinn kann als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Auf die Ausschüttung erhebt die GmbH als Zahlstelle 25% Kapitalertragsteuer (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich 5,5% Soli auf die KapESt. Der Gesellschafter erhält den Nettobetrag; die Steuern werden direkt an das Finanzamt abgeführt (Quellensteuer). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) kann die Belastung leicht mindern, ist bei typischen GmbH-Ausschüttungen aber von geringer Bedeutung.
Kirchensteuer und Minderung des KapESt-Satzes
Für kirchensteuerpflichtige Gesellschafter gilt eine Besonderheit nach § 51a Abs. 2c EStG: Der KapESt-Satz wird gemindert, um die zusätzliche Kirchensteuerbelastung teilweise zu kompensieren. Bei einem Kirchensteuersatz von 9% (Bayern und Baden-Württemberg: 8%) sinkt der effektive KapESt-Satz auf ca. 24,45% (bzw. 24,51% bei 8% KiSt). Insgesamt erhöht die Kirchensteuer die Gesamtbelastung auf der Gesellschafterebene um 1-2 Prozentpunkte. Unser Rechner berücksichtigt die Kirchensteuer-Minderung automatisch.
Optimierungsstrategien für GmbH-Gesellschafter
Die optimale Entnahmestruktur hängt von vielen Faktoren ab: Höhe des Gewinns, persönlicher Steuersatz des Gesellschafters, Liquiditätsbedarf und Unternehmenswachstum. Typische Strategien sind: Mischung aus Gehalt und Ausschüttung (Gehalt bis zum Betrag, ab dem der Grenzsteuersatz 25% übersteigt, Rest als Ausschüttung), Thesaurierung bei Wachstumsunternehmen (nur 15,825% Sofortbelastung),Darlehen statt Ausschüttung (kurzfristig steuerfrei, aber Rückzahlungspflicht) undGeschäftsführer-Vergütung optimieren (Sachbezüge, Dienstwagen, bAV nutzen).
Häufige Fragen zur GmbH-Gewinnausschüttung
Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung bei einer GmbH-Ausschüttung?
Die Gesamtbelastung beträgt ca. 48,3% ohne Kirchensteuer: Die GmbH zahlt 15% KSt + 0,825% Soli (= 15,825% auf GmbH-Ebene). Der verbleibende Gewinn wird beim Gesellschafter mit 25% KapESt + 5,5% Soli auf die KapESt belastet. Zusammen ergibt sich eine Gesamtsteuerquote von ca. 48,3%.
Wann ist eine Vollausschüttung sinnvoll?
Vollausschüttung ist sinnvoll, wenn der Gesellschafter das Geld privat benötigt oder wenn der persönliche Steuersatz durch Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) unter 25% liegt. Bei hohem Einkommen kann Thesaurierung und spätere Entnahme günstiger sein, da das Kapital in der GmbH nur mit 15,825% besteuert wird.
Was ist die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?
Nach § 32d Abs. 6 EStG können Steuerpflichtige beantragen, dass Kapitalerträge statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25% zum individuellen (niedrigeren) ESt-Satz besteuert werden. Dies lohnt sich, wenn das zvE unter ca. 62.000 € (Ledige) liegt — dann ist der Grenzsteuersatz unter 25%.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die Ausschüttung aus?
Bei Kirchensteuerpflicht wird der KapESt-Satz nach § 51a Abs. 2c EStG gemindert (von 25% auf ca. 24,45% bei 9% KiSt). Dafür fällt zusätzlich 9% Kirchensteuer auf die KapESt an. Insgesamt erhöht die Kirchensteuer die Gesamtbelastung um ca. 1-2 Prozentpunkte auf rund 49-50%.
Ist die GmbH-Ausschüttung steuergünstiger als ein Geschäftsführergehalt?
Das hängt von der Höhe ab. Geschäftsführergehälter sind Betriebsausgabe der GmbH (mindert KSt-Basis) und werden beim GF mit ESt + Soli besteuert. Bei niedrigen Gehältern ist die ESt-Belastung unter 48,3%. Bei hohen Gehältern (Spitzensteuersatz 42-45%) kann die Ausschüttung günstiger sein. Optimal ist oft eine Mischstrategie.
Was passiert bei einer Teilausschüttung?
Der nicht ausgeschüttete Gewinn verbleibt in der GmbH und wird nur mit 15,825% (KSt + Soli) besteuert. Er steht für Investitionen oder als Liquiditätsreserve zur Verfügung. Die spätere Ausschüttung wird dann erneut mit KapESt belastet. Thesaurierung lohnt sich besonders bei Wachstumsunternehmen.