§ 43a EStG

Berechnen Sie Ihre Netto-Dividende nach Kapitalertragsteuer (25 %), Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer — mit Quellensteueranrechnung für ausländische Dividenden.

Dividende Netto Rechner 2026

Netto-Dividende nach KapESt, Soli und Kirchensteuer (§ 43a EStG)

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Dividendenbesteuerung in Deutschland: Was Anleger wissen müssen

Dividenden aus Aktien und Fondsausschüttungen unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Seit 2009 beträgt die Kapitalertragsteuer (KapESt) pauschal 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag — in Summe 26,375 %. Bei Kirchensteuerpflicht kommt die Kirchensteuer von 8 bzw. 9 Prozent auf die KapESt hinzu, wobei die KapESt dann leicht reduziert wird (Kirchensteuer-Sondersatz).

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Seit 2023 steht jedem Steuerpflichtigen ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr zu (bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Damit die Bank die Steuer nicht automatisch einbehält, sollte ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Der Pauschbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden.

Ausländische Dividenden und Doppelbesteuerungsabkommen

Bei Dividenden aus dem Ausland wird häufig im Quellenstaat eine Quellensteuer einbehalten. Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann diese bis maximal 15 % auf die deutsche KapESt angerechnet werden. Quellensteuer, die über den DBA-Satz von 15 % hinausgeht, muss im Ausland zurückgefordert werden. Die Anrechnung erfolgt automatisch durch die Bank oder im Rahmen der Steuererklärung.

Günstigerprüfung für Geringverdiener

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, können Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 6 EStG die Günstigerprüfung beantragen. Dann werden Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz besteuert. Dies ist vor allem für Rentner, Studenten und Teilzeitbeschäftigte relevant. Die Günstigerprüfung wird über die Anlage KAP in der Steuererklärung beantragt.

Dividende vs. Thesaurierung

Während ausschüttende Fonds Dividenden direkt an den Anleger zahlen (und diese sofort besteuert werden), reinvestieren thesaurierende Fonds die Erträge. Seit 2018 unterliegen auch thesaurierende Fonds der Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Die endgültige Besteuerung erfolgt beim Verkauf der Anteile. Durch die Teilfreistellung von 30 % für Aktienfonds ist die effektive Steuerbelastung bei Fonds oft günstiger als bei Einzelaktien.

Häufige Fragen zur Dividendenbesteuerung

Wie viel bleibt von einer Dividende nach Steuern übrig?

Von einer deutschen Dividende bleiben nach 25 % KapESt und 5,5 % Soli ca. 73,6 % netto. Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) sind die ersten 1.000 € an Kapitalerträgen steuerfrei. Bei Kirchensteuerpflicht liegt der Nettobetrag bei ca. 72,5 %.

Wie wird ausländische Quellensteuer angerechnet?

Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird ausländische Quellensteuer bis maximal 15 % auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. Das verhindert eine echte Doppelbesteuerung. Quellensteuer über 15 % muss im Ausland zurückgefordert werden.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 jährlich 1.000 € (vorher 801 €) pro Person. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf 2.000 €. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Richten Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank ein, damit die Steuer gar nicht erst einbehalten wird.

Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die Dividende aus?

Bei Kirchensteuerpflicht wird die KapESt leicht reduziert (sog. Kirchensteuer-Sondersatz). Dafür kommt Kirchensteuer von 8 % (Bayern, BaWü) bzw. 9 % (restliche Bundesländer) auf die KapESt hinzu. Insgesamt liegt die Steuerbelastung bei Kirchensteuerpflicht etwas höher als ohne.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) lohnt sich, wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt — also bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 18.000 € (Grundtarif). In diesem Fall werden Ihre Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert statt mit 25 % KapESt.

Werden Dividenden bei der Steuererklärung berücksichtigt?

Deutsche Dividenden werden an der Quelle (Bank) besteuert — die Abgeltungsteuer ist damit abgegolten. Sie müssen Dividenden in der Steuererklärung nur angeben, wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen, Verluste verrechnen wollen, ausländische Quellensteuer anrechnen oder kirchensteuerpflichtig sind und keinen Sperrvermerk eingerichtet haben.

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