Berechnen Sie Ihren Gründungszuschuss beim Schritt von ALG I in die Selbständigkeit. Unser Rechner ermittelt Phase 1 (ALG I + 300 €, 6 Monate) und Phase 2 (300 €, 9 Monate) nach §§ 93, 94 SGB III — inklusive Prüfung der Mindest-Restanspruchsdauer.
Gründungszuschuss Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 93 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Gründungszuschuss — Voraussetzungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 94 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ↗
Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
Gültig ab: 1. 1. 2026
Gründungszuschuss — alles Wichtige im Überblick
Gründungszuschuss — Förderung für den Start in die Selbständigkeit
Der Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 SGB III ist die wichtigste Förderung für Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen. Er wird von der Agentur für Arbeit gewährt und soll den Übergang von der Arbeitslosigkeit in eine tragfähige Selbständigkeit finanziell absichern. Der Zuschuss besteht aus zwei Phasen: In Phase 1 erhalten Gründer für 6 Monate ihr bisheriges ALG I plus 300 € Pauschale für die soziale Absicherung. In der optionalen Phase 2 werden weitere 9 Monate lang je 300 € gezahlt, sofern die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird.
Voraussetzungen und Antragstellung
Die wichtigste Voraussetzung ist ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen (ca. 5 Monate) zum Zeitpunkt der Gründung. Außerdem müssen Sie eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen, die zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führt. Eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater, Bank) muss die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzepts bestätigen. Der Antrag wird vor der Gründung bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Wichtig: Seit der Reform 2012 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung— die Agentur für Arbeit kann den Antrag ablehnen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerliche Behandlung
Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Er unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet: Der Zuschuss selbst wird nicht besteuert, aber er erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. In der Praxis wirkt sich dies vor allem aus, wenn Sie neben dem Gründungszuschuss bereits nennenswerte Einnahmen aus der Selbständigkeit erzielen. Die 300 € Pauschale für soziale Absicherung ist ebenfalls steuerfrei und unterliegt dem gleichen Progressionsvorbehalt.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Um die Bewilligung zu erhöhen, sollten Sie folgende Punkte beachten: Stellen Sie den Antrag vorder Gründung — nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Erstellen Sie einen überzeugenden Businessplan mit realistischen Umsatzprognosen und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für mindestens 3 Jahre. Holen Sie die Stellungnahme der fachkundigen Stelle frühzeitig ein. Dokumentieren Sie Ihre fachliche und kaufmännische Qualifikation. Und: Nutzen Sie die kostenlose Gründungsberatung der IHK oder lokaler Gründerzentren — die Agentur für Arbeit wertet eine professionelle Vorbereitung positiv.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Anspruch hat, wer ALG I bezieht und mindestens 150 Tage Restanspruch (ca. 5 Monate) hat und eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnimmt. Eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater) zur Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts ist erforderlich. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung — es besteht kein Rechtsanspruch.
Muss der Gründungszuschuss versteuert werden?
Nein, der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Er unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und erhöht damit den Steuersatz auf andere Einkünfte. In der Steuererklärung wird er in Zeile 15 der Anlage N eingetragen.
Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Phase 1 dauert 6 Monate: ALG I + 300 € Pauschale für soziale Absicherung. Phase 2 kann für weitere 9 Monate beantragt werden: nur 300 € monatlich. Voraussetzung für Phase 2 ist der Nachweis einer hauptberuflichen Geschäftstätigkeit und intensiver unternehmerischer Aktivität.
Kann ich neben dem Gründungszuschuss Einkommen erzielen?
Ja, das ist sogar erwünscht. Der Gründungszuschuss soll den Übergang in die Selbständigkeit erleichtern. Ihre Einnahmen aus der Selbständigkeit werden nicht auf den Zuschuss angerechnet. Es gibt keine Einkommensgrenze — der Zuschuss wird in voller Höhe gezahlt.
Was passiert, wenn die Selbständigkeit scheitert?
Bei Aufgabe der Selbständigkeit während Phase 1 endet der Gründungszuschuss. Der verbleibende ALG-I-Anspruch bleibt erhalten (abzüglich der verbrauchten Tage). Sie können sich erneut arbeitslos melden und ALG I beziehen. Eine erneute Beantragung des Gründungszuschusses ist möglich, wenn die Voraussetzungen wieder erfüllt sind.
Welche Sozialversicherung gilt während des Gründungszuschusses?
In Phase 1 sind Sie über das ALG I weiterhin in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung pflichtversichert. Die 300 € Pauschale dient zur freiwilligen Absicherung. Ab Phase 2 oder nach Ende des Zuschusses müssen Sie sich selbst versichern (freiwillig gesetzlich oder privat).