§ 43 GwG

Prüfen Sie GwG-Schwellenwerte und Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG: Meldepflicht 10.000/15.000/2.000 € — Smurfing-Erkennung, FIU-Meldung innerhalb 3 Werktage.

Letzte Aktualisierung: 26. 6. 2017 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

GwG § 43 — Verdachtsmeldepflicht an FIU und Schwellenwerte 2026

§ 43 GwG — Verdachtsmeldepflicht an die FIU

§ 43 GwG regelt die Pflicht von Verpflichteten nach § 2 GwG, Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Zollverwaltung zu erstatten. Die Meldepflicht entsteht, wenn Tatsachen vorliegen, die auf Geldwäsche (§ 261 StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder eine andere schwere Straftat hindeuten. Die Frist beträgt 3 Werktage ab Kenntniserlangung.

Branchenspezifische Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für Identifizierungspflichten bei gelegentlichen Transaktionen sind branchenspezifisch: Güterhändler 10.000 € bei Barzahlung, Finanzdienstleister 15.000 €, Glücksspiel 2.000 €, Immobilienmakler ohne Schwelle. Werden diese Schwellen überschritten, sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG auszuüben. Bei Dauergeschäftsbeziehungen gelten sie unabhängig vom Transaktionsbetrag.

Smurfing-Erkennung und Pflichten

Verpflichtete müssen Anzeichen von Stückelung (Smurfing) erkennen und bei Verdacht melden — unabhängig vom Einzeltransaktionsbetrag. Mehrere Transaktionen, die in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und zusammengerechnet die Schwelle überschreiten, sind wie eine Gesamttransaktion zu behandeln.

Tipping-off-Verbot und Privilegierung

Nach § 47 GwG ist es verboten, den Verdächtigen oder Dritte über eine Verdachtsmeldung zu informieren (Tipping off). Der meldende Verpflichtete ist nach § 48 GwG strafrechtlich und zivilrechtlich privilegiert — eine in gutem Glauben erstattete Verdachtsmeldung begründet keine Haftung.

Häufige Fragen zu GwG-Schwellenwerten und Verdachtsmeldung

Wann muss eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG erstattet werden?

Eine Verdachtsmeldung ist zu erstatten, wenn Tatsachen vorliegen, die auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder eine sonstige Straftat nach § 261 StGB hindeuten. Die Meldung muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Kenntniserlangung über das goAML-Portal der FIU (Financial Intelligence Unit der Zollverwaltung) erfolgen. Nach § 43 Abs. 4 GwG darf die Meldung nicht erst nach Abschluss der Transaktion erstattet werden — auch schwebende Transaktionen sind meldepflichtig.

Was sind die branchenspezifischen Schwellenwerte nach § 10 Abs. 3 GwG?

Die Identifizierungsschwellen für gelegentliche Transaktionen: Güterhändler bei Barzahlung: 10.000 € (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG). Finanzdienstleister und Kreditinstitute bei gelegentlichen Transaktionen: 15.000 € (§ 10 Abs. 3 Nr. 1). Glücksspielanbieter: 2.000 € Ein- oder Auszahlung (§ 10 Abs. 3 Nr. 3). Immobilienmakler: immer bei Begründung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 3 Nr. 4).

Was ist Smurfing und wie wird es erkannt?

Smurfing (Stückelung) ist eine Methode der Geldwäsche, bei der große Beträge in kleinere Transaktionen aufgesplittet werden, um Meldeschwellen zu umgehen. GwG-Verpflichtete müssen auf Anzeichen von Stückelung achten: mehrere Transaktionen kurz hintereinander, die zusammengerechnet die Schwelle überschreiten; offensichtlich zusammenhängende Geschäfte; ungewöhnliche Zahlungsstruktur. Bei Smurfing-Verdacht ist eine Verdachtsmeldung unabhängig vom Einzelbetrag erforderlich.

Was ist die FIU und wie erfolgt die Meldung?

Die Financial Intelligence Unit (FIU) ist die zentrale Stelle zur Entgegennahme und Auswertung von Verdachtsmeldungen nach dem GwG in Deutschland. Sie ist seit 2017 beim Zollkriminalamt angesiedelt. Meldungen erfolgen ausschließlich über das goAML-Web-Portal (electronic report). Verpflichtete müssen sich einmalig registrieren. Die Meldung enthält Angaben zum Verdachtsgegenstand, zum Transaktionspartner und zur Begründung des Verdachts.

Kann man wegen einer zu Unrecht erstatteten Verdachtsmeldung haften?

Nein — nach § 48 GwG sind Verdachtsmeldungen grundsätzlich straf- und zivilrechtlich privilegiert. Wer in gutem Glauben eine Verdachtsmeldung erstattet, haftet nicht wegen Verletzung von Vertragspflichten oder Datenschutzrecht. Das Verbot, den Verdächtigen über die Meldung zu informieren (§ 47 GwG — Tipping off), ist jedoch strikt einzuhalten — Zuwiderhandlung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Was passiert nach einer Verdachtsmeldung?

Nach Eingang der Meldung prüft die FIU, ob ein Tatverdacht begründet ist. Für bis zu 3 Tage nach Meldungseingang kann die FIU die Transaktion aussetzen lassen. Falls Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden, gilt das Transaktionsverbot bis zu ihrem Beschluss weiter. Für den Verpflichteten gilt während dieser Zeit striktes Schweigegebot gegenüber dem Kunden (§ 47 GwG — Tipping-off-Verbot).

Weitere Compliance-Rechner

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