Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erfüllen, und berechnen Sie den finanziellen Vor- bzw. Nachteil gegenüber der Regelbesteuerung. Vorjahresumsatz-Grenze: 25.000 €.
Kleinunternehmerregelung USt Rechner 2026 — § 19 UStG
Rechtsgrundlage
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Kleinunternehmerregelung — Umsatzgrenzen 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Vorsteuerabzug — Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kleinunternehmerregelung § 19 UStG: Alles Wichtige für 2026
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bietet Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden mit überschaubaren Umsätzen eine erhebliche bürokratische Erleichterung: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, keine USt-Voranmeldungen abgeben und vereinfachte Buchführung betreiben. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten neue, höhere Umsatzgrenzen, die ab 2025 wirksam sind.
Die neuen Umsatzgrenzen 2025/2026
Ab 2025 gelten zwei kumulative Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € (netto) nicht überschritten haben, und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr muss unter 100.000 € (netto) bleiben. Diese Grenzen wurden durch das Jahressteuergesetz 2024 angehoben — vorher galten 22.000 € für das Vorjahr und 50.000 € für das laufende Jahr. Die Erhöhung trägt der Inflation und dem gestiegenen Preisniveau Rechnung und ermöglicht mehr Unternehmern die Inanspruchnahme der vereinfachten Regelung.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Der größte Vorteil liegt im Wettbewerbsvorteil gegenüber regelbesteuerten Konkurrenten bei Privatkunden (B2C): Da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, können Kleinunternehmer entweder günstiger anbieten oder bei gleichem Preis eine höhere Nettomarge erzielen. Privatkunden profitieren, da für sie der Bruttopreis entscheidend ist. Bei einem Jahresumsatz von 20.000 € entspricht die nicht abzuführende USt von 19% immerhin 3.800 € — dieses Geld verbleibt im Unternehmen. Hinzu kommen erhebliche Zeitersparnisse: keine monatlichen Voranmeldungen, keine separate Umsatzsteuer-Buchhaltung, vereinfachte Rechnungsstellung.
Nachteile und wann Regelbesteuerung besser ist
Als Kleinunternehmer ist der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ausgeschlossen. Das bedeutet: Die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer — etwa für Büroausstattung, Software, Fahrzeugkosten oder andere Betriebsausgaben — kann nicht vom Finanzamt zurückgeholt werden. Bei hohen Investitionen zu Beginn der Selbstständigkeit oder bei laufend hohen Betriebsausgaben kann die Regelbesteuerung finanziell günstiger sein. Ebenso bei vornehmlich gewerblichen Kunden (B2B): Da Unternehmen die Vorsteuer selbst abziehen können, spielt der Brutto-/Nettopreis-Unterschied für sie keine Rolle — sie würden sogar bevorzugt von Regelbesteuerten kaufen, um selbst Vorsteuer geltend machen zu können.
Häufig gestellte Fragen zur Kleinunternehmerregelung
Was ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Selbstständigen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und keine USt-Voranmeldungen abzugeben. Voraussetzung: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschreiten und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr muss unter 100.000 € liegen. Die Grenze von 25.000 € gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024 (vorher: 22.000 €).
Welche Umsatzgrenzen gelten 2026 für Kleinunternehmer?
Ab 2025 gelten neue Grenzen: Vorjahresumsatz maximal 25.000 € (netto) und geplanter Umsatz im laufenden Jahr unter 100.000 €. Die frühere Grenze von 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (laufendes Jahr) wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung lohnt sich besonders bei Privatkunden (B2C), da diese keine Vorsteuer abziehen können. Hier kann der Kleinunternehmer günstiger anbieten (keine USt auf der Rechnung) oder eine höhere Marge erzielen. Bei Geschäftskunden (B2B), die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist der Vorteil geringer. Wichtig: Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen geltend machen — bei hohen Betriebsausgaben kann die Regelbesteuerung günstiger sein.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Sie können gemäß § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (sogenannte "Option zur Regelbesteuerung"). Diese Entscheidung bindet Sie für fünf Jahre. Ein Verzicht kann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Vorsteuerbeträge aus Anfangsinvestitionen geltend machen möchten oder hauptsächlich Geschäftskunden beliefern.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Wenn der Umsatz im laufenden Jahr unerwartet 100.000 € überschreitet, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung sofort. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Für das nächste Jahr gilt dann die Regelbesteuerung. Es ist daher wichtig, den Umsatz kontinuierlich zu überwachen.
Müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Kleinunternehmer sind zwar von der Pflicht zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit, müssen aber in der Regel eine Jahres-Umsatzsteuererklärung abgeben. In dieser wird der Umsatz dokumentiert, die Steuer beträgt jedoch 0 €. Außerdem müssen Rechnungen mit dem Hinweis "Kein Steuerausweis gemäß § 19 UStG" versehen werden.