§ 21 BAföG

Berechnen Sie, wie das Elterneinkommen nach § 21 / § 25 BAföG den BAföG-Anspruch beeinflusst. Der monatliche Freibetrag 2026 beträgt 2.540 € (Elternpaar) oder 1.690 € (Alleinerziehend), zuzüglich 730 € je weiteres unterhaltsberechtigtes Kind.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Einkommensanrechnung beim BAföG ist einer der komplexesten Aspekte des Ausbildungsförderungsrechts. § 21 BAföG definiert, was als Einkommen gilt, § 25 BAföG regelt die Freibeträge vom Elterneinkommen. Die Freibeträge wurden 2024 deutlich erhöht, um mehr Studierende zu fördern.

Einkommensbegriff: vorletztes Kalenderjahr

Grundsätzlich wird das Einkommen des vorletzten Jahres vor dem Förderungszeitraum herangezogen. Bei wesentlicher Einkommensänderung (mehr als 25 %) kann auf das laufende Einkommensjahr abgestellt werden (§ 24 BAföG). Dies kann bei Jobverlust oder Rentenübergang relevant sein.

Freibeträge schützen Familien

Die Freibeträge nach § 25 BAföG werden regelmäßig angepasst. Ab 2024 gilt: Elternpaar 2.540 €/Monat, Alleinerziehend 1.690 €/Monat. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 730 €/Monat. Diese Erhöhung soll sicherstellen, dass kinderreiche Familien nicht durch die BAföG-Berechnung benachteiligt werden.

Halbe Schenkung, halbes Darlehen

Das BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss, zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist nach Abschluss der Ausbildung maximal auf 10.010 € begrenzt (§ 17 Abs. 2 BAföG). Angesichts dieser Konditionen lohnt sich ein BAföG-Antrag auch bei unsicherer Berechtigung.

Häufig gestellte Fragen zum BAföG-Einkommensbegriff

Was ist der Einkommensbegriff nach § 21 BAföG?

§ 21 BAföG bestimmt, dass das Einkommen dem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des § 2 EStG entspricht. Maßgeblich ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor dem Förderungszeitraum. Abzüge für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten werden dabei berücksichtigt.

Wie hoch ist der Freibetrag für Elterneinkommen 2026?

§ 25 BAföG sieht für 2026 folgende monatliche Freibeträge vor: Für zusammenlebende Elternteile 2.540 €/Monat, für Alleinerziehende 1.690 €/Monat. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 730 €/Monat (§ 25 Abs. 3 BAföG).

Welches Einkommen zählt beim BAföG?

Beim Elterneinkommen zählen alle positiven Einkünfte aus dem vorletzten Kalenderjahr: Arbeitslohn, Selbständigeneinkünfte, Mieteinnahmen, Kapitalerträge. Verluste aus einer Einkunftsart können mit anderen Einkünften verrechnet werden. Maßgeblich ist der im Steuerbescheid ausgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte.

Was passiert, wenn das Elterneinkommen den Freibetrag übersteigt?

Übersteigt das monatliche Nettoeinkommen der Eltern den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag auf das BAföG angerechnet. Die genaue Berechnung erfolgt nach § 25 Abs. 4 BAföG mit einem Anrechnungsbetrag von ca. 50 % des Überschusses. Das kann den BAföG-Höchstsatz (992 €/Monat 2026) deutlich reduzieren.

Kann sich BAföG trotz hohem Elterneinkommen lohnen?

Ja, auch bei höherem Elterneinkommen kann noch BAföG bewilligt werden, da die Freibeträge gestaffelt sind und weitere Kinder den Freibetrag erhöhen. Hinzu kommt: Das BAföG wird als zinsloses Darlehen zur Hälfte zurückgezahlt, zur anderen Hälfte ist es ein Zuschuss. Bei der persönlichen Berechnung sollte daher immer ein Antrag gestellt werden.

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BAföG Einkommensfreibetrag-Rechner 2026 — § 21 BAföG | RuleCalc | RuleCalc